Profilbildung unter der DSGVO
Digitale Persönlichkeitsprofile im Spannungsfeld zwischen Unternehmensinteresse und Persönlichkeitsrecht
Zusammenfassung
Mit dem Begriff „Profiling“ erfasst die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Datenverarbeitungen unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche, die die Bewertung von Persönlichkeitsaspekten betreffen. Die gesetzliche Definition wirft Fragen auf: Ist ein Profiling datenschutzrechtlich anders zu behandeln als eine „normale“ Verarbeitung? Welche persönlichkeitsrechtlichen Gefahren drohen und wie lassen sich diese wirtschaftlich vertretbar abmildern? Können Profile datenschutzkonform vermarktet werden? Unter dem Dach einer „Profilbildungsperspektive“ zeigt der Autor im bereichsübergreifenden Vergleich grundrechtsverträgliche und zugleich praktikable Rahmenbedingungen für einzelne Mitarbeiter-, Kunden-, und Versichertenprofilbildungen auf.
- 31–40 I. Einleitung 31–40
- 387–388 IV. Zusammenfassung 387–388
- 389–413 Quellenverzeichnis 389–413
2 Treffer gefunden
- „... Positioning System GRCh Charta der Grundrechte der Europäischen Union GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und ...” „... andere Grundrechte abgewogen werden” (ErwGr 4 S. 1, 2 DSGVO). 1 Solove 2008: 119. 2 Solove 2008: 92 ...” „... sein, divergierende Grundrechte miteinander in Einklang zu bringen.4 3 Dazu sehr anschaulich ...”
- „... Positionsdaten. MMR 2007, 74. Jarass, Hans: Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Dritte Auflage ...” „... .): Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Vierte Auflage. Baden-Baden 2014. Möller, Jan/ Florax ...” „... Internet- Grundrecht im Europäischen Recht. NVwZ 2014, 825. Boehme-Neßler, Volker: Privacy: a matter of ...”