Zur Vernetzung von ambulanter und stationärer Patientenversorgung
Eine Analyse anhand ausgewählter, ambulanter Versorgungsformen in Krankenhäusern
Zusammenfassung
Die Vernetzung von ambulanter und stationärer Patientenversorgung in Krankenhäusern wird nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht betrachtet, sondern enthält praktische Umsetzungsvorschläge zur Vermeidung von Haftungsrisiken (wie z.B. der Scheingesellschafterhaftung) für intersektorale ASV-Teams. Dogmatisch wurde die ASV in das System bestehenden Gesundheitssektoren eingeordnet, sowie die gesellschaftsrechtliche Einordung von intersektoralen ASV-Teams als GbR untersucht. Zudem wurden die Besonderheiten des Krankenhaus MVZ umfassend dargestellt und Lösungsvorschläge zur Modifikation der GmbH Konzernkontrolle zugunsten von Patienteninteressen in investorengeführten Krankenhausverbänden unter Beteiligung von Krankenhaus-MVZ herausgearbeitet.
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- „... Urteils „erga omnes“ (bspw. bei Gestaltungsklagen) unterschieden, durch die auch die materielle Rechtslage ...” „... Wirkungsreichweite ist die Unterschiedlichkeit der Rechtsquelle, ob nun Urteil oder Vertrag, jedoch unschädlich ...” „... . Gemäß § 248 Abs. 1 S. 1 AktG wirkt das rechtskräftige Urteil, das im Rahmen einer Anfechtungsklage im ...”
- „... Vertragsärzten für den gesamten ambulanten Sektor Vorrang gegenüber den Krankenhausärzten zukommt. Teleologische ...” „... Gestaltungsspielraum bzw. eine Steuerungskompetenz167 ein. Dieser Gestaltungsspielraum könnte sich aber teleologisch ...” „... lässt sich eine von den beiden bestehenden Sektoren unabhängige teleologische Auslegung des § 116b Abs ...”