Das Befristungsrecht des wissenschaftlichen Personals an deutschen Hochschulen zwischen wissenschaftlicher Dynamik und sozialer Sicherheit
- Eine Untersuchung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes -
Zusammenfassung
Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nachfolgende Generation durch die Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. Dazu gehört auch, planbare und verlässliche Karrierewege zu schaffen und die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit an der Hochschule zu gewährleisten. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat sich zum Ziel gesetzt, die dafür erforderliche Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen. Die Anzahl und die Längen der Befristungen an den Hochschulen stehen jedoch weiter in der Kritik. Unsachgemäße Kurzbefristungen und Kettenbefristungen sollten durch die Novellierung unter anderem eingedämmt werden. Die Autorin untersucht anhand der einzelnen existierenden Rechtsprobleme, ob das fortdauernde Ziel des Gesetzes durch die letzte Überarbeitung wieder mehr fokussiert wurde und unterbreitet Lösungsvorschläge für eine Verbesserung der Situation.
- 19–22 A. Einleitung 19–22
- 357–368 J. Ergebnisse 357–368
- 369–392 K. Literaturverzeichnis 369–392
7 Treffer gefunden
- „... Überholung des Systems. Die Differenzen zwischen Studierendenschaft und Hochschulen bzw. Politik sollten ...” „... Hochschulbereich. Auch dadurch wollte die Politik finanzschwache Länder weiter unterstützen. Der Bund hatte so mehr ...” „... die Politik die erhebliche Lehrkapazität bewältigen, welche aufgrund der hohen Studierendenanzahlen ...”
- „... seitens der Politik unbeantwortet bleiben. Dabei trägt der Gesetzgeber die Verantwortung jedoch nicht ...” „... alleine. Auch Personalverwaltungen und andere politische Akteure sind für eine Verbesserung der Lage in ...” „... Rahmen seiner politischen Einschätzungsprärogative zu überprüfen und über alternative ...”
- „... (WissZeitVG) geregelt worden. Stets steht es seitdem mehr als zuvor auf der politischen Agenda. Tatsächlich ...” „... Rechtsfragen. Da in der Politik mit ihnen häufig sehr vordergründig umgegangen wird, sollen sie hier präziser ...”
- „... Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes, Politische Aushandlungsprozesse in der ersten großen und der sozialliberalen Koalition ...” „... , http://www. buwin.de/dateien/buwin-2017.pdf, Abrufdatum: 9.4.2018. 4. https://www.welt.de/politik ...”
- „... ihrer sozialen und politischen Kompatibilität gearbeitet. Ziel dabei war es, die Tatbestände ...” „... Obergrenze.738 Zudem hat sich die Politik immer wieder Gedanken über eine ausreichend lange Zeit gemacht, die ...”
- „... Augen der Politiker nicht so in das WissZeitVG übertragen werden. Die Idee, die sich hinter der bislang ...”
- „... .497 Diesem Wunsch ist seitens der Politik nicht entsprochen worden. Dennoch wird nunmehr vertreten ...” „... entstanden sein.501 Vor dem Inkrafttreten plädierte man sowohl in der Wissenschaft als auch in der Politik502 ...” „... einer Sachgrundbefristung machen wollen.506 Aus historischer Perspektive wolle die Politik mit dem ...”