Zusammenfassung
Der Wunsch nach der Bestimmung des Geschlechts der eigenen Kinder ist kein neues Phänomen, sondern tief in der Geschichte der Menschheit verwurzelt. Das Embryonenschutzgesetz versagt diesem Geschlechterwunsch potentieller Eltern die Anerkennung. Die künstliche Befruchtung einer Eizelle mit geschlechtsselektierten Spermien steht grundsätzlich unter Strafe. Ausnahmen hiervon sind eng begrenzt. Ob dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann untersucht die vorliegende Arbeit. Dabei werden die gegen die Geschlechtswahl vorgebrachten ethischen und gesellschaftspolitischen Argumente zunächst in verfassungsrechtliche Kategorien übersetzt. Die rezipierten Argumente werden dann im Lichte der grundrechtlichen Dogmatik analysiert und darüber hinaus durch eine eigens durchgeführte Studie ergänzt.
- 185–198 Literaturverzeichnis 185–198