Zusammenfassung
Die „Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW)“ stellt ein publizistisches Forum für alle Aspekte der wissenschaftlichen Befassung mit der Lehre und dem Lernen des Rechts und der Rechtswissenschaft dar. Sie eröffnet und verstetigt die Forschungsperspektive auf die Lehre und bringt damit neue Erkenntnisse in den rechtswissenschaftlichen und hochschuldidaktischen Diskurs ein.
Die ZDRW schlägt damit Brücken zwischen der allgemeinen Hochschuldidaktik, der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik und der Rechtswissenschaft. So werden wechselseitig Blickwinkel erweitert und verschiedene Perspektiven auf das Lehren und Lernen von Recht und Rechtswissenschaft eröffnet. Damit ist bereits ein interdisziplinärer Anspruch benannt, da neben der Rechtswissenschaft selbst auch jene Disziplinen aufgerufen sind, die ihrerseits Erkenntnisse zu Lehr-Lern-Prozessen anbieten, diese einzubringen. Hierzu zählen neben der allgemeinen Hochschuldidaktik, der Psychologie, den Neuro- und Erziehungswissenschaften sowie der Soziologie auch andere Hochschulfachdidaktiken, von deren Erfahrungen die rechtswissenschaftliche Fachdidaktik profitieren kann.
Die ZDRW nimmt alle Phasen und Aspekte der Ausbildung in den Blick und gibt allen Hilfestellung, die Lehre und damit das Lernen zu verbessern. Hierfür ist neben den wissenschaftlichen Beiträgen ein lehrpraktisches Forum vorgesehen, das von der Vorstellung und Diskussion ausführlicher Veranstaltungs- oder auch Studiengangskonzepte bis zur Präsentation einzelner didaktischer Methoden auf vielen Ebenen Anregungen und Anknüpfungspunkte für die eigene Lehrtätigkeit der Leser bietet.
Homepage: www.zdrw.nomos.de
- 1–4 Editorial 1–4
- 71–84 Werkstattbericht 71–84
- 85–87 Lehr-Lern-Methode 85–87
- 88–97 Medienkritik 88–97
- 98–106 Tagungsforum 98–106
3 Treffer gefunden
- „... eine grundlagenorientierte Ausbildung die Forderung von Tilman Repgen. Dieser betonte in seiner ...” „... . Repgens Aufruf kann als Forderung nach juristischer Bildung im Sinne Rzadowskis verstanden werden. Weiter ...” „... Rechtsgebieten zu erkennen, verleiht der Forderung nach einem grundlagenorientierten Studium weiter Nachdruck ...”
- „... als bisher in den juristischen Fakultäten zu verankern.23 Mit der Forderung nach einer ...” „... gleichgewichtigen Verankerung von Rechtsgestaltung und Rechtsberatung trifft der Wissenschaftsrat alte Forderungen ...” „... Formulierung von Verträgen, Geschäftsbedingungen, Richtlinien usw. begriffen. So wichtig diese Forderung ist ...”
- „... leistungsbezogen finanziert werden; die Umwälzung der Studienstrukturen durch die Bologna-Reform; die Forderung ...” „... und den sozialen Bildungsprozessen verstanden werden kann. Hohe Produktqualität hängt damit weiter an ...” „... aktive Lernen gefördert, werden motivationale und soziale Aspekte berücksichtigt und gezielt ...”