Die Tarifverträge über Branchenzuschläge verfolgen das Ziel, die Lücke zwischen den Entgelten in der Leiharbeit und in den Einsatzbetrieben zu schließen. Mit den Zuschlägen wird die Bezahlung der Beschäftigten stufenweise an das Vergütungsniveau der jeweiligen Branche herangeführt. Inzwischen wurden für neun verschiedene Branchen solche Tarifverträge abgeschlossen. Der Beitrag setzt sich mit den schwierigen Rahmenbedingungen der tarifvertraglichen Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit auseinander, stellt die wesentlichen Inhalte und Grundprinzipien der Tarifverträge über Branchenzuschläge dar und gibt einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung der Tarifverträge, insbesondere zu den Versuchen in der Leiharbeitsbranche, die Zahlung von Branchenzuschlägen zu umgehen.
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