Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG) / Zur Übertragbarkeit der ursprünglichen Überlegungen auf das heutige sozialgerichtliche Verfahren
Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG) / Zur Übertragbarkeit der ursprünglichen Überlegungen auf das heutige sozialgerichtliche Verfahren