Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG) / Übernahme ins Sozialgerichtsgesetz und Schaffung der Ablehnungsmöglichkeit
Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG) / Übernahme ins Sozialgerichtsgesetz und Schaffung der Ablehnungsmöglichkeit