Weibliche Jugendliche werden in geringerem Umfang straffällig als ihre männlichen Altersgenossen. Geschlechtsspezifische Unterschiede machen sich einerseits an der Begehung von quantitativ und qualitativ weniger Straftaten fest und andererseits am früheren Erreichen des Kriminalitätshöhepunktes im Alter von 14 bis 16 Jahren. Im weiblichen Jugendstrafvollzug landet schließlich eine zahlenmäßig kleine Gruppe mit multiplen Problemlagen. Ihr Minderheitenstatus innerhalb des Strafvollzugs führt allerdings zu noch mehr Benachteiligungen als im erwachsenen Frauenvollzug. Die Resozialisierungschancen verschlechtern sich insbesondere durch das weitgehende Fehlen von jugendadäquaten und weiblich orientierten Behandlungsangeboten. Dem spezifischen Bedarf von straffälligen Mädchen und jungen Frauen wird jedoch allmählich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Ein Ausdruck dessen sind internationale Regelwerke und spezifische Handreichungen für die junge weibliche Klientel.
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