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Staatlicher Schutz vor Meinungsrobotern / 4. Teil: Zusammenfassung
Staatlicher Schutz vor Meinungsrobotern / 4. Teil: Zusammenfassung
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1–24
Titelei/Inhaltsverzeichnis
1–24
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25–28
1. Teil: Einleitung
25–28
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29–76
2. Teil: Grundlagen – Soziale Netzwerke, politische Willensbildung und Meinungsroboter
29–76
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A. Soziale Netzwerke:
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I. Annäherung an den Begriff des sozialen Netzwerks
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II. Facebook
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1. Personalisierung – zwischen Verbesserung des Dienstes und ökonomischer Rationalität
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2. Der News Feed als Beispiel algorithmenbasierter Personalisierung
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III. Twitter
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B. Der Prozess der politischen Willensbildung
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I. Makro-Ebene
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II. Meso-Ebene
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III. Mikro-Ebene
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1. Allgemeines zum Prozess der Meinungsbildung
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2. Informationsaufnahme und -verarbeitung als rationaler Vorgang?
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3. Bedeutung für die politische Willensbildung
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a. Relevanz externer Faktoren
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b. Individuelle Verzerrungsfaktoren und Tendenzen
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c. Herausforderungen und Veränderungen der Meinungsbildung im digitalen Zeitalter
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C. Meinungsroboter und ihr Einfluss auf die politische Willensbildung der Nutzer
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I. Herleitung des Begriffs der Meinungsroboter
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II. Technische Umsetzung – Grundlagen
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III. Verwendungsstrategien und abstraktes Einflusspotenzial
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1. Informationsdiffusion, Verursachen von Trends
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2. Verbreitung desinformativer Inhalte
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3. Störung von Diskussionen
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4. Veränderung des Meinungsklimas
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5. Sekundäre, mittelbare Einflüsse in der Offline-Sphäre
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6. Fazit: Abstraktes Einflusspotential
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IV. Konkretes Einflusspotenzial – Empirische Forschungsergebnisse und Beweisschwierigkeiten
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V. Relevante Faktoren für den konkreten Wirkungsgrad
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VI. Unterschiede zwischen bot-gestützter und herkömmlicher Einflussnahme
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1. Identitätstäuschung und Täuschung über quantitative Legitimität
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2. Strukturell divergierende Reichweite
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3. Ausnutzung netzwerkinterner Effekte
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a. Nutzergemeinschaft als Trendbestimmer
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b. Personalisierung, Filterblasen Echokammer
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4. Fazit
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VII. (Verfassungs-)Rechtliche Bedeutung der bisherigen Befunde?
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77–422
3. Teil: Die Wandlung der Rolle des Staates im digitalen Zeitalter – Der Staat als Garant (manipulationsfreier) politischer Willensbildung?
77–422
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1. Kapitel: Die Begründung einer staatlichen Verantwortung für die kommunikationsgrundrechtlichen Schutzgüter in digitalen Kommunikationsräumen
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A. Der rundfunkrechtliche Regelungsauftrag des Gesetzgebers
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I. Entwicklung
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II. Die verfassungsdogmatischen Aussagen des BVerfG
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III. Kritische Rezeption der Rechtsprechung
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B. Grundrechtliche Schutzpflichten des Staates
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I. Grundlagen grundrechtlicher Schutzpflichten
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II. Voraussetzungen und Inhalt der Schutzpflichten
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1. Tatbestandliche Voraussetzungen
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a. Einschränkungsversuche in der Literatur
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b. Die Rechtsprechung des BVerfG:
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c. Fazit: Gefahrenschwelle als Minimalkonsens
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2. Die Rechtsfolge – Inhalt und Ausgestaltung staatlicher Schutzpflichten
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a. Allgemeine Grenzen
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b. Spezifische Vorgabe der Schutzpflichtendimension
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aa. Ausgangspunkt Gestaltungsspielraum des Staates
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bb. Untermaßverbot als Direktive der Effektivität
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aa. Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht
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cc. Operable Formel des Untermaßverbots
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c. Fazit: Untermaßverbot als rechtspraktische verfassungsrechtliche Grenze
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2. Kapitel: Aktivierung grundrechtlicher Schutzpflichten durch Meinungsroboter in digitalen Kommunikationsräumen?
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A. Schutzpflichten im Verhältnis (Bot-)Verwender-Staat-Nutzer
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I. „Unschärfe“ im bisherigen Umgang mit der Schutzpflichten-Dogmatik im Kontext der Meinungsroboter
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II. Relevanter Übergriff auf grundrechtliche Schutzgüter?
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1. Übergriff auf die Meinungsäußerungsfreiheit
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a. Übergriff durch „psychische Zwangswirkung“?
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b. Überschreitung der Bagatellgrenze – Einsatz von Meinungsrobotern als bloße Belästigung?
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2. Veränderung der „kommunikativen Chancengleichheit“
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a. Begründbarkeit einer Schutzpflicht zugunsten der „kommunikativen Chancengleichheit“?
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b. Inhaltliche Reichweite des Schutzes kommunikativer Chancengleichheit
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c. Bloße Bagatelle oder beachtlicher Übergriff?
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3. Übergriff auf die Informations- und Meinungsbildungsfreiheit
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4. Übergriff auf die Freiheit der Wahlentscheidung
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5. Fazit: Übergriff auf die kommunikationsgrundrechtlichen Güter
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III. Fakultative Risikovorsorge oder obligatorische Gefahrenabwehr?
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1. Bedeutung der betroffenen Grundrechtsgüter
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2. Potentielles Schadensausmaß
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a. Allgemeine Bedeutung der Netzwerke als digitale Informations- und Kommunikationsräume
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b. Meinungsäußerungsfreiheit
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c. Kommunikative Chancengleichheit
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d. Informations- und Meinungsbildungsfreiheit
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e. Wechselseitige Verstärkungen der Effekte und das übergeordnete Schutzgut der Kommunikation
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f. Zwischenfazit
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3. Die Eintrittswahrscheinlichkeit – empirische Unsicherheiten und Rationalitätsanforderungen an die Schutzpflicht
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4. Obligatorische Risikovorsorge und Gefahrenabwehr?
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IV. Fazit: Schutzpflicht wegen einer zumindest abstrakten Gefährlichkeit
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B. Schutzpflichten im Verhältnis Staat-Nutzer-Netzwerkbetreiber
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3. Kapitel: Rechtsfolgen der Schutzpflicht – Schutzbedarf und Handlungsoptionen des Staates
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A. Das Übermaßverbot und kollidierende Grundrechte als relative Grenze der Schutzverantwortung
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I. Der grundrechtliche Schutz der Meinungsroboter unter der Meinungsfreiheit
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1. Automatisierte Äußerungen als geschützte Meinungsäußerung?
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a. Zurechnung aufgrund der Verantwortungs- und Herrschaftssphäre als einfach-rechtlicher Grundsatz
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b. Bedeutung für die Frage einer grundrechtlichen Zurechnung der Äußerungen
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2. Sachlicher Schutz der Inhalte
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3. Restriktion des Schutzbereichs im Falle von Meinungsrobotern?
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a. Allgemeines zur Konzeption von Schutzbereichsausnahmen
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b. Übertragung auf politische Bots
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aa. Identitätstäuschung
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(I.) Identitätstäuschung als Bestandteil der Modalitätsfreiheit
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(II.) Berücksichtigung der Rechtsprechung bei unrichtigen Zitaten
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(III.) Widerspruch zum Schutzzweck?
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bb. Meinungsmacht – quantitative Legitimität
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cc. Manipulative Zielsetzung
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(I.) „Prima-facie-Beweis“ einer manipulativen Absicht?
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(II.) Materielle Beweislast des Grundrechtsträgers?
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(1.) Negative Grundregel der Beweislast
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(2.) Normentheorie
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(3.) Grundrechtsimmanente Beurteilung der Beweislastverteilung
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(4.) Fazit: keine materielle Beweislast des Grundrechtsträgers
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4. Fazit: Schutz der Meinungsroboter durch die Meinungsfreiheit
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II. Grundrechtlicher Schutz der Interessen der Netzwerkbetreiber
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III. Kommunikationsfreiheiten der Nutzer
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B. (Spezifische) Grenzen der grundrechtlichen Schutzpflicht im Falle der Meinungsroboter
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I. Vorbehalt der Möglichkeit staatlichen Schutzes
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1. Dichotome Gesetzgebungszuständigkeiten – Adressat der Schutzpflichten
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2. Unionskompetenzen, sekundärrechtliche Medienregulierung und Herkunftslandprinzip
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3. Faktische Grenzen staatlicher Regulierung
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II. Die Schutzbedürftigkeit der Nutzer als Grundprämisse und Grenze staatlichen Schutzes
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1. Schutzbedarf der Meinungsäußerungs-, Informations- und Meinungsbildungsfreiheit
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a. Kein prinzipieller Widerspruch zur grundrechtlichen Autonomie
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b. Schutzbedarf der Meinungsäußerungsfreiheit
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c. Schutzbedarf der Informationsfreiheit bzw. Meinungsbildung
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aa. Täuschungswirkung
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(I.) Vergleichbare, einfach-rechtliche Konstellationen
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(II.) Vergleichbarkeit und Konsequenzen für die Täuschungswirkung von Meinungsrobotern
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(III.) Fazit: Insbesondere Förderung von Transparenz und Medienkompetenz
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bb. Desinformative Inhalte
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cc. Einseitige Informationsrezeption
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d. Fazit: Transparenz, Medienkompetenz als wesentliche Schutzmaximen
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2. Schutzbedarf der kommunikativen Chancengleichheit
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3. Kumulation der Wirkungsweisen und Schutzbedarf des Kommunikationsprozesses in toto
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C. Untermaßverbot – Erfüllung und Konkretisierung der staatlichen Schutzpflicht?
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I. Das bisherige Schutzkonzept des Staates
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1. Beobachtung, Überwachung und Erkenntnissicherung durch den (Bundes-)Gesetzgeber
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2. Allgemeine rechtliche Vorgaben für den Einsatz von Meinungsrobotern:
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a. Vertragsrechtliche Vorgaben
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aa. Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen
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(I.) Anwendbarkeit des deutschen Vertragsrechts?
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(II.) Transparenzerfordernis des § 305 Abs. 2 BGB
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(III.) Inhaltskontrolle der AGBs – Unwirksamkeit der Regelungen?
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bb. Vertragliche Sanktionen bei Vertragsverstößen
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b. Gesetzliches Schuldrecht – (Quasi-)negatorischer Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB
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c. Urheberrecht:
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d. Strafrecht
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aa. Das Verändern statistischer Daten als tatbestandliche Handlung der §§ 303a, b StGB?
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(I.) Datenveränderung, § 303a StGB
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(II.) Computersabotage, § 303 b Abs. 1, 2 StGB
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bb. Grenzen für Beitragsinhalte
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e. Spezialfall: völkerrechtliches Interventionsverbot
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f. Fazit: Betreiber als (ineffektive) Garanten konkreten Schutzes
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3. Spezifische Schutzmechanismen für die Informationsfreiheit
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a. Soft-law Regularien
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aa. Maßnahmen der Betreiber
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bb. EU-Verhaltenskodex
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(I.) Allgemeines
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(II.) Würdigung und spezifische Probleme
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b. Medienkompetenzvermittlung
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aa. Bildung der Medienkompetenz im schulischen Bereich
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bb. Medienkompetenz älterer Nutzerschichten
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cc. Fazit:
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c. Transparenzvorgaben des Medienrechts, insbesondere §§ 5 ff. TMG, 55 RStV
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aa. Kennzeichnungspflicht nach § 5 Abs. 1 TMG
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bb. Kennzeichnungspflicht des § 55 Abs. 1 RStV
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cc. Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht
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dd. Fazit: Lückenhafte Transparenzvorgaben des Medienrechts
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d. Datenschutzrechtliche Vorgaben
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e. Fazit: Primär selbstregulatorischer Schutz durch Betreiber
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4. Spezifische Schutzmechanismen für die Meinungsäußerungsfreiheit
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a. Einfach-rechtlicher Schutz vor Beeinflussung der Willensbetätigung
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aa. Schutz der allgemeinen freien Willensbetätigung, § 240 StGB
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bb. Schutz der politischen Willensbetätigung im Rahmen von Wahlen
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cc. Schutz der politischen Meinungsäußerung durch das Wahlrecht
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b. Spezifischer verfassungsrechtlicher Schutz der Wahläußerung vor Einflussnahme
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aa. Einsatz durch staatliche Akteure:
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bb. Einsatz durch private Akteure
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(I.) Vergleichbarkeit der Charakteristika der Meinungsroboter
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(II.) Kumulation von Äußerungsinhalten und Verbreitungsform bei Desinformation?
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cc. Besonderheiten beim Einsatz durch Parteien
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(I.) Bedeutung und Funktion der Parteien
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(II.) Verfassungsunmittelbare Grenzen des Einsatzes?
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c. Fazit: Kein spezifischer Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit
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5. Bewertung des bisherigen Schutzkonzeptes im Lichte des Untermaßverbots
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II. Die Neuregelung des RStV durch den MStV
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1. Spezifische Kennzeichnungspflicht für Meinungsroboter
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a. Telemediendienstanbieter
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b. Definition eines Meinungsroboters
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aa. Begrenzung auf eine doppelte Täuschungswirkung?
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bb. Begrenzung auf allein meinungsbildungsrelevante Inhalte?
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c. Soziales Netzwerk
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d. Fazit: Meinungsroboter als zentraler Regulierungsgegenstand
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2. Vorgaben für Medienintermediäre, §§ 91–96 MStV
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a. Begriff des Medienintermediärs
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b. Allgemeine Regulierungsvorgaben für Medienintermediäre
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c. Sorgetragungspflicht für Betreiber sozialer Netzwerke nach § 93 Abs. 4 MStV
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aa. Die Bedeutung der Sorgetragungspflicht des § 93 Abs. 4 MStV
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(I.) National-rechtliche Auslegungscanones
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(1.) Wortlaut „Sorge tragen“
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(2.) Systematik
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(3.) Normgenese
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(4.) Telos der Norm
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(5.) Zwischenfazit: Infrastrukturelle Verantwortung und regulierte Selbstregulierung im Kampf gegen Meinungsroboter
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(II.) Verfassungs- bzw. grundrechtliche Implikationen
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(1.) Interessen der Betreiber, insbes. Art. 12 Abs. 1 GG
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(2.) Schutzbedarf der Kommunikationsfreiheiten der Nutzer
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(3.) Weitere kollidierende grundrechtliche Interessen
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(4.) Zwischenfazit: Zugangskontrolle als Mindestschutz, präventive Überwachung als zumutbare Anforderung möglich
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(III.) Auslegung im Lichte der E-Commerce-RL
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(1.) Unproblematische Fälle: Identitätskontrollen, Beschwerdemanagement, Zugangskontrollen
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(2.) Proaktive Überwachung der Datenströme und eigenständige Kennzeichnung
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(a.) Überzeugende Einwände gegen eine Kollision mit Art. 15 Abs. 1 ECRL?
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(b.) Richtlinienkonforme Ausnahme im Falle der Meinungsroboter?
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(aa.) § 93 Abs. 4 MStV als „spezifischer Fall“?
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(bb.) Bereichsausnahme des Haftungsprivilegs im Falle von § 93 Abs. 4 MStV?
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(cc.) Art 1 Abs. 6 ECRL als „Öffnungsklausel“ für § 93 Abs. 4 MStV?
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(c.) Fazit: Vereinbarkeit mit der E-Commerce-RL
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(IV.) Vereinbarkeit einer proaktiven Pflicht mit der DS-GVO?
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(V.) Fazit: präventive Kontrolle als Mindestmaß, proaktive Überwachung als Verantwortung meinungsrelevanter Betreiber
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bb. Verhältnis von § 93 Abs. 4 MStV zu den Regelungen der Netzwerkbetreiber
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d. Ergänzende Satzungsbefugnis der Medienanstalten, § 96 MStV
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e. Kontrollbefugnisse und Durchsetzungsmöglichkeiten des Staates
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aa. Ordnungswidrigkeitentatbestände
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bb. Aufsichtsrechtliche Befugnisse und Maßnahmen der Landesmedienanstalten
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f. Vereinbarkeit mit den europäischen Vorgaben im Übrigen
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aa. Vereinbarkeit mit der P2B-Verordnung
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bb. Marktortprinzip d. § 1 Abs. 8 MStV – Verstoß gegen das Herkunftslandprinzip d. Art. 3 ECRL?
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cc. Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit
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g. Fazit: Zulässiges, tranzparenzerhöhendes Schutzkonzept der Länder
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3. Bewertung des Schutzkonzeptes anhand des Untermaßverbots
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a. Bewertung der allgemeinen Intermediärsvorgaben
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aa. Vereinbarkeit mit den Grundsätzen „Effektivität“ und „Erforderlichkeit“ (3. Stufe)?
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bb. Angemessener Ausgleich zwischen Schutzbedürfnissen und Abwehrrechten (4. Stufe)
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b. Bewertung des Schutzkonzepts gegen Einflüsse der Meinungsroboter
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aa. Ausgleich zwischen „Effektivität“ und „Erforderlichkeit“ (3. Stufe)
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(I.) Fehlende Berücksichtigung akkumulierter Netzwerkdaten
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(II.) Fehlende präventive Wirkung?
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(III.) Faktische Wirksamkeitshemmung durch ökonomisch-rationale Herangehensweise der Betreiber?
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(IV.) Faktische Wirksamkeitshemmung durch das Herkunftslandprinzip des § 1 Abs. 7 MStV?
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(V.) Zwischenergebnis:
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bb. Angemessener Ausgleich zwischen grundrechtlichen Schutzbedürfnissen und grundrechtlichen Abwehrrechten (4. Stufe)
Details
(I.) Kennzeichnungspflicht des § 18 Abs. 3 MStV
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(II.) Sorgetragungspflicht der Netzwerkbetreiber, § 93 Abs. 4 MStV
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(1.) Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit, Art. 12 Abs. 1 GG
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(2.) Privatisierung staatlicher Kontrollverantwortung?
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(3.) Die Meinungsfreiheit betroffener Nutzer bei falsch-positiven Kennzeichnungen bzw. Sperrungen
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(a.) Vergleichbare Problemlagen
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(b.) Vertragsrechtliches Problem oder grundrechtliche Relevanz?
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(c.) Verfahrensrechtliche Absicherung als vom Übermaßverbot geforderter Schutz?
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(d.) Verfassungswidrigkeit des MStV?
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(e.) Zukünftige Verfahrensrechtliche Ausgestaltung
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(4.) Zwischenfazit: Abgestuftes Schutzkonzept als Kompromiss zwischen Schutz- und Abwehrrechten
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4. Bilanz des Medienstaatsvertrages
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III. Fazit: Prinzipiell wirksame Konkretisierung der Schutzverantwortung durch die Länder
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4. Kapitel: Ausblick auf die zukünftige (Rechts-)Entwicklung
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A. Berichtspflichten als Maßnahme der Sensibilisierung und Stärkung der Nutzerautonomie
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B. Veränderungen der Nutzeroberfläche oder des Algorithmus
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C. Spezielles Einsatzverbot für bestimmte Urheber?
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D. Forschungszugang zu sozialen Netzwerken
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I. Grundrechtliche Implikationen
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II. Perspektive für eine (gesetzliche) Ausgestaltung
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III. Spezieller Zugriff zur Implementation von Meinungsrobotern?
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E. Klarnamenpflicht für soziale Netzwerke
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I. Notwendigkeit einer entsprechende Identifizierungspflicht
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1. (Faktische) Anonymität als Auslöser rechtswidriger Äußerungen?
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2. Spezifische Gefahrenlage und fehlende Effektivität bestehender Regelungen?
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3. Kostenrisiko als eigentliches Problem?
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II. Verhältnismäßigkeitserwägungen
Details
III. Fazit: Einführung einer relativen Klarnamenpflicht als rechtspolitisches Problem
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F. Medienkompetenz
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G. Ergänzender Schutz vor Desinformation
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I. Wahlrechtliche Maßnahmen nach dem Vorbild des „loi relative à la lutte contre la manipulation de l’information“ Frankreichs
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II. Strafrechtliches Verbot von Desinformation?
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1. Wahlrechtspezifischer Schutz
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2. Kollektiver Schutz des Kommunikationsprozesses
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3. Fazit: Strafrechtlicher Schutz vor allem eine rechtspolitische Frage
Details
III. Alternative (medienrechtliche) Ansätze
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IV. Fazit: Kein auswegloser, aber ein zurückhaltender Kampf ist möglich
Details
H. Handlungsbedarf auf europäischer Ebene
Details
I. Fazit: Stärkung der Eigenverantwortung als vorrangiges Regulierungsziel
Details
423–432
4. Teil: Zusammenfassung
423–432
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433–480
Literaturverzeichnis
433–480
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Access
Staatlicher Schutz vor Meinungsrobotern , page 423 - 432
4. Teil: Zusammenfassung
Autoren
Alexander Iben
DOI
doi.org/10.5771/9783748926566-423
ISBN print: 978-3-8487-8234-5
ISBN online: 978-3-7489-2656-6
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