RphZ Rechtsphilosophie / § 218 von Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts: Strafzumessungsregel oder auch Kausalitäts- und Zurechnungslehre?
RphZ Rechtsphilosophie / § 218 von Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts: Strafzumessungsregel oder auch Kausalitäts- und Zurechnungslehre?