Seit Jahrzehnten wird beständig die Forderung nach einer stärker internationalisierten Juristenausbildung erhoben.1 Eine Verknüpfung von Rechtsvergleichung und juristischer Lehre könnte diese Forderungen - zumindest teilweise - erfüllen. Für die mittlerweile 7. Jahrestagung des Zentrums für rechtswissenschaftliche Fachdidaktik in Hamburg am 12. und 13. April 2018 haben es sich die Organisatoren Reinhard Bork, Judith Brockmann, Arne Pilniok, Mareike Schmidt und Hans-Heinrich Trute daher zum Ziel gesetzt, die Zusammenhänge von Rechtsdidaktik und Rechtsvergleich in den Blick zu nehmen, um diesbezügliches Potenzial auszuloten. Gedanklicher Ausgangspunkt der Tagung ist die vom Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme zu den „Perspektiven der Rechtswissenschaft“2 geforderte stärkere curriculare Verankerung rechtsvergleichender Studieninhalte in der deutschen Juristenausbildung. Eine solche Verankerung rechtsvergleichender Studieninhalte ist auf den ersten Blick wünschenswert, liegen doch die Argumente für eine international oder auf Rechtsvergleichung ausgerichtete Juristenausbildung (juristische Horizonterweiterung, Vorbereitung auf internationale Anforderungen der späteren Berufspraxis, entspannterer Umgang mit nur scheinbar zentralen Grundsätzen des deutschen Rechts usw.) längst auf dem Tisch.3 Wie so oft steckt aber der Teufel - auch einer Änderung des juristischen Curriculums - im Detail. Beim näheren Hinsehen wirft die Tagungsthematik nämlich mehrere zentrale, aber selbstverständlich nicht abschließende Fragen auf, die in den Beiträgen der Hamburger Tagung zur Bedeutung der Rechtsvergleichung für das juristische Lehren und Lernen zumindest mitschwingen werden (müssen).
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