Der Beitrag widmet sich dem Stellenwert von Sprache in der juristischen Ausbildung, insbesondere der Bedeutung von Fremdsprache(n) und deren Integration sowie Vermittlung im Rahmen des Studiums. Er geht vor allem der Frage nach, inwieweit Jurastudierende zur intensiven Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Rechtskonzepten angeregt werden können, während sie sich mit einer fremden Rechtssprache und dem entsprechenden Rechtssystem (vergleichend) beschäftigen und wie ein allseits geforderter, reflexiv und soziokulturell orientierter, didaktisch-methodischer Unterrichtsdiskurs auszusehen hätte. Ausgehend vom konkreten Beispiel der Gedanken- bzw. Meinungsfreiheit wird die Problematik der Interdependenz von Recht, Kultur und Sprache veranschaulicht und werden dem Lehr- und Lernziel einer interkulturellen, fachkommunikativen Fremdsprachenkompetenz Desiderata der aktuellen Ausbildungssituation gegenübergestellt, auf die der Text eigene vorsichtige Lösungsvorschläge anzubieten sucht.
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