Aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes folgt die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land. Dazu gehören auch die ärztliche und pflegerischer Versorgung. Auch wenn Deutschland über ein leistungsfähiges Gesundheitssystem verfügt, gibt es gerade in ländlichen und strukturschwachen Räumen Versorgungslücken. Die Politik und die Akteure des Gesundheitswesens sind gefordert, eine gute medizinische und pflegerische Versorgung sicherzustellen. Ein Baustein dürfte der Abbau der Sektorengrenzen sein, weitere die Förderung der Telemedizin sowie die Delegation ärztlicher Leistungen.
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