Durch die Parallelität von zwei Vergütungssystemen in der ambulanten ärztlichen Versorgung entstehen umfassende Anreize zu Über- und Unterversorgung sowie Fehlallokationen bei den Niederlassungsentscheidungen von Ärztinnen und Ärzten. Die Debatte um eine Harmonisierung der Vergütungssysteme wird bislang nicht von den Anforderungen an eine bedarfsgerechte ambulante ärztliche Versorgung, sondern von den Einkommensinteressen der organisierten Ärzteschaft dominiert. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem muss die bestehende Fehlanreize deutlich benennen und die Reformvorschläge am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten.
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