Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wurde durch die Neufassung des §116b SGB V zum 1. Januar 2012 eingeführt. Um Erkenntnisse über die Versorgungsrealität innerhalb der ASV zu gewinnen, wurde Ende 2016 eine Umfrage unter berechtigten ASV-Teams durchgeführt. Insgesamt spiegelte sich die Idee der ASV, die sektorenübergreifende Versorgung zu stärken, in der Empirie wider. Der ASV als neues Strukturelement in der fachärztlichen Versorgung wird zudem eine perspektivisch nutzenstiftende Rolle zugesprochen.
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