Mit dem § 137h SGB V wurde erstmals eine Nutzenbewertung im stationären Sektor eingeführt. Bestimmte neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die maßgeblich auf der Anwendung eines Medizinproduktes mit hoher Risikoklasse beruhen, werden zukünftig einer Nutzenbewertung unterzogen. Dabei bestehen einige Einschränkungen und offene Punkte in der Regelung, die es zu diskutieren gilt. Ziel dieses Beitrages ist, die Neuregelung im gesundheitspolitischen und gesundheitswissenschaftlichen Kontext darzustellen und ihre Tragweite für das deutsche Gesundheitssystem zu diskutieren.
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Der heruntergeladene Inhalt darf nur für eigene Zwecke genutzt werden. Jede Art der Vervielfältigung führt zu einer Urheberrechtsverletzung!
This form uses Google Recaptcha for spam protection. Please enable Marketing Cookies in order to activate Recaptcha and use this form.