Seit der Etablierung der UN-Tribunale zu Jugoslawien und Ruanda 1993 und 1994 begleiten vor allem die großen internationalen Organisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch und die Internationale Liga für Menschenrechte aus Paris den Aufbau der internationalen Strafjustiz aktiv. Aber auch lokale Organisationen von Betroffenen schwerer Menschenrechtsverletzungen setzen auf juristische Verfahren, insbesondere auch Strafverfahren als ein Mittel zur Aufarbeitung von Völkerrechtsverbrechen und Systemunrecht. Gegen diese Entwicklung und die spezielle Perspektive derer, die für den Menschenrechtsschutz eintreten und dabei das Völkerstrafrecht befördern, wenden sich verschiedene kritische Ansätze, von denen im Nachfolgenden drei skizziert werden sollen. Anschließend wird dargelegt, warum das Völkerstrafrecht - wenigstens derzeit noch - das Potential zur Durchsetzung von Menschenrechten hat.
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