Seit dem 1. Januar 2015 fallen subnationale Behörden in den Anwendungsbereich des EU-Transparenzregisters. Die Änderungen des bisherigen Regelwerks werfen dabei einige Fragen auf. Insbesondere die Differenzierung zwischen regionalen und subregionalen Behörden und die mögliche Gleichstellung mit Interessenvertretungen aus der Wirtschaft ist nach Ansicht der Autoren kritisch zu betrachten. Der Beitrag skizziert diese Neuerungen und analysiert die damit verbundenen europarechtlichen Fragen.
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