Die in der Printausgabe des JMS-Reports abgedruckte Liste jugendgefährdender Trägermedien sowie die Übersicht der beschlagnahmten/eingezogenen Medien dürfen nicht zum Zwecke der geschäftlichen Werbung frei zugänglich im Internet veröffentlicht werden (§ 15 Abs. 4 JuSchG). Darunter fällt auch die auszugsweise Veröffentlichung. Mit Rücksicht auf Jugendschutzrechte ist die Kapitelvorschau daher an dieser Stelle nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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