Das Erziehungsprinzip ist der zentrale Topos im Jugendkriminalrecht. Der konkrete Inhalt ist allerdings unbestimmt. Dementsprechend lassen sich mit dem Erziehungsgedanken Strafen abwehren, es lassen sich damit aber auch Strafen begründen. In dem Beitrag werden Vor- und Nachteile des Erziehungsprinzips abgewogen. Im Ergebnis wird ein jugendadäquates Präventionsstrafrecht proklamiert.
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