Wenn pauschal vom Privaten in den Medien gesprochen wird, geht leicht verloren, wie komplex der Begriff Privatheit eigentlich ist. Der Beitrag unterscheidet drei Kategorien des Privaten in den Boulevardmedien am Beispiel von „Bild“: Erstens die voyeuristische Berichterstattung, die unzulässig in die Privatsphäre der Akteure eindringt. Die Berichte der zweiten Kategorie stellen gesellschaftspolitisch relevante Themen dar. Sie erfüllen klassische journalistische Funktionen, thematisieren häufig aber auch persönliche Erfahrungen und Gefühle der jeweiligen Akteure. Damit stehen sie im Widerspruch zu einem Gesellschaftsmodell, das Öffentlichkeit und Privatheit dichotomisch versteht. Die dritte Kategorie der Beiträge ist noch kaum untersucht. Sie schildern alltägliche Begebenheiten und skandalisieren dabei kaum. Analysen zeigen, dass in diesen Beiträgen sehr häufig Gefühle der Scham verhandelt werden. Viele der Beiträge stellen die Akteure in beschämenden Situationen dar, ohne ein Identifikationsangebot zu machen. Möglicherweise dient das der Delegation von Schamgefühlen der Rezipienten. Aus medienethischer Perspektive ist eine solche öffentliche Beschämung abzulehnen.
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