In seinem Gutachten 2018 gibt der Sachverständigenrat Gesundheit Empfehlungen zur ambulanten Bedarfsplanung und Vergütung sowie zur Planung und Finanzierung der Krankenhäuser. Weiterhin empfiehlt er eine sektorenübergreifende Angebotskapazitätsplanung und Vergütung, um die hohen Mauer zwischen den Sektoren zu öffnen. Wie eine bedarfsgerechte Steuerung aussehen könnte, wird anhand verschiedener Versorgungsbereiche wie der Notfallversorgung spezifiziert.
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