@article{2018:coester:konflikt_v, title = {Konflikt von Erziehungsleitbildern}, year = {2018}, note = {Gegenstand dieses Beitrags sind rechtliche Dimensionen von Erziehungsleitbildern. Solche Erziehungsleitbilder stellen im Familienrecht Maßstäbe bereit, wenn im Einzelfall elterliches Erziehungsverhalten zu beurteilen oder staatliche Maßnahmen zu treffen sind. Adressaten dieser Leitbilder sind Eltern bei ihrer täglichen Sorgeausübung, die Gerichte in Bezug auf familiengerichtliche Entscheidungen und die Träger der Jugendhilfe bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Erziehungsleitbilder im Familienrecht sind immer auch ein Spiegel der gesellschaftlichen und politischen Wertordnung und unterliegen einem gesellschaftlichen und historischen Wandel. In den letzten Jahrzehnten trat die Wahrnehmung des Kindes als selbstständiges Rechtssubjekt, das einen Anspruch auf Entfaltung seiner individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten hat, in den Vordergrund, begleitet von etwa dem Leitbild beiderseitiger Elternschaft von Mutter und Vater und dem grundsätzlichen Verbot von Erziehungsgewalt. In Bezug auf ihre Wirkung und Grenzen nehmen Erziehungsleitbilder eine Mittelstellung ein. Sie enthalten keine unmittelbaren Sanktionen, können und wollen aber elterliches Erziehungsverhalten und mittelbar auch familiengerichtliche Entscheidungen „leiten“, d.h. beeinflussen. Damit gewinnen sie tendenziell auch rechtliches Gewicht. Sie sind insofern bei Konflikten zwischen elterlichem Erziehungsprimat und staatlichem Wächteramt bezüglich der Grundrechte des Kindes relevant. Entscheidenden Grenzlinien liegen dabei im Feld der Anwendung kindesschutzrechtlicher Vorschriften. An den Beispielen des Homeschoolings und von Erziehungskonflikten in Migrantenfamilien werden diesbezügliche Entstehungsmomente für Konflikte diskutiert. Diese ergeben sich daraus, dass unterschiedliche Wertsysteme innerhalb der Gesellschaft existieren und gelebt werden, die von anderen Leitbildern bestimmt sind als diejenigen, die im deutschen Familienrecht in Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben anerkannt sind.}, journal = {RPsych Rechtspsychologie}, pages = {157--180}, author = {Coester, Michael}, volume = {4}, number = {2} }