@article{2018:hoeren:ki_und_dat, title = {KI und Datenschutz – Begründungserfordernisse automatisierter Entscheidungen}, year = {2018}, note = {Die technische Entwicklung im Rahmen der künstlichen Intelligenz gewinnt nicht erst durch das stetig steigende Aufkommen großer Datenmengen, sog. Big Data, an Relevanz. Künstliche Intelligenz gilt als Schlüsseltechnologie der Zukunft. Mit ihr einher geht das große Potential, industrielle und gesellschaftliche Aufgaben schneller, effektiver und genauer zu erledigen. Die künstliche Intelligenz arbeitet hierbei vermehrt mit automatisierten Entscheidungen, also Entscheidungen ohne jeglichen menschlichen Einfluss. Diese automatisierten Entscheidungen bergen allerdings auch Gefahren für betroffene Personen. Oftmals sind die Entscheidungen für die Betroffenen nicht einsehbar und nachvollziehbar, sie entpuppen sich als sog. „Black Box“. Mit Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25.5.2018 gelten Rechtsnormen, die sich dieser Problematik widmen. Artikel 22 DS-GVO spricht ein grundsätzliches Recht der Betroffenen aus, gerade nicht einer solchen automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden. Mit dieser Regelung gehen Informationspflichten und Auskunftsrechte in den Art. 13 - 15 DS-GVO einher. Den Betroffenen sollen „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ mitgeteilt werden. Der Beitrag arbeitet hierzu heraus, welche inhaltlichen Anforderungen an die „involvierte Logik“ zu stellen und wie diese praktisch einzuhalten sind. Ausgehend von einer Darlegung des aktuellen Streitstandes um die Frage, ob die Algorithmen-Formel herauszugeben ist, werden die besonderen Eigenschaften der künstlichen Intelligenz berücksichtigt. Es wird vorgeschlagen, den Betroffenen die Kernkriterien der Entscheidungsfindung offenzulegen. In einem weiteren Schritt wird das Verhältnis der DS-GVO zum nationalen Recht des BDSG-Neu ermittelt. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob § 31 BDSG-Neu, der das Scoring reguliert, den Artikel 22 DS-GVO konkretisieren kann. Dies wird bejaht. Abschließend werden Aspekte angerissen, die die Thematik der automatisierten Entscheidungen flankieren und der Beitrag endet mit einem Ausblick auf die Herausforderungen der Zukunft.}, journal = {RW Rechtswissenschaft}, pages = {47--66}, author = {Hoeren, Thomas and Niehoff, Maurice}, volume = {9}, number = {1} }