@article{2017:rostalski:fake_ne, title = {„Fake News“ und die „Lügenpresse“ – ein (neuer) Fall für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht?}, year = {2017}, note = {Der Beitrag befasst sich aus (straf-)rechtlicher Sicht mit dem Phänomen der Falschnachrichten, das insbesondere angesichts des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt ist. Dabei wird zunächst untersucht, in welchem Umfang das Verbreiten von Falschnachrichten bereits nach der bisherigen Rechtslage strafbar war. Im Anschluss daran erfolgt eine Überprüfung, ob ein Bedürfnis nach einer Ergänzung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht besteht. In diesem Zusammenhang werden auch die Vorschriften des NetzDG einer Kritik unterzogen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein über die bisherige Rechtslage hinausgehender Regelungsbedarf allenfalls in besonders engen Grenzen besteht, der aber durch die Vorschriften des NetzDG gerade nicht abgedeckt wird. Weder das Straf- noch das Ordnungswidrigkeitenrecht sind das richtige Mittel, um einer allgemeinen Verschlechterung des gesellschaftlichen Klimas entgegenzuwirken. Beide Rechtsgebiete dienen insbesondere nicht der Ahndung eines bloß moralisch anstößigen Verhaltens. Sofern sich also eine Rechtspflicht zur Wahrheit kontextspezifisch nicht begründen lässt, haben darauf Bezug nehmende Sanktionsnormen erst recht zu unterbleiben. Anderenfalls droht ein Abrutschen in totalitäre Strukturen, in denen der Staat als Zensurbehörde darüber entscheidet, was die „Wahrheit“ ist.}, journal = {RW Rechtswissenschaft}, pages = {436--460}, author = {Rostalski, Frauke}, volume = {8}, number = {4} }