@article{2015::genetische, title = {Genetische Argumentation als rationale Praxis}, year = {2015}, note = {Wissenschaft und Rechtspraxis rechtfertigen ihre Normtextkonkretisierungen im Rahmen des genetischen Arguments mit einem anhand der Gesetzesmaterialien ermittelten „Willen des Gesetzgebers“. Über die Bedeutung dieses Begriffs besteht jedoch nach wie vor Unklarheit. Genetische Argumentation wird als rationale Praxis jedoch nur möglich sein, wenn sich nicht nur Klarheit über ihren Aussagegehalt erzielen lässt, sondern dem Aussagegehalt darüberhinaus auch ein intersubjektives Bewertungskriterium für die Überzeugungskraft genetischer Argumente entnommen werden kann.Die Verfasser nähern sich dem Begriff „Wille des Gesetzgebers“ aus einer sozialtheoretisch informierten Perspektive und zeigen mittels einer Analyse von Verfassungsgesetzgebung als Phänomen kollektiver Intentionalität eine mögliche rechtsinterne Begriffsbedeutung von „Wille des Gesetzgebers“ im Aussagesatz des genetischen Arguments auf, die beide Bedingungen erfüllt und damit Möglichkeit und Grenzen rationalen genetischen Argumentierens offenlegt.}, journal = {RW Rechtswissenschaft}, pages = {135--166}, author = {}, volume = {6}, number = {2} }