@article{2015:hout:von_flugh, title = {Von Flughäfen, Freizeitbädern und Fußballstadien – Europäische Beihilfenkontrolle als Ersatzstrukturpolitik?}, year = {2015}, note = {In der heutigen EU-28 mögen sich die Schwerpunkte im Vergleich zur Gründungszeitder Gemeinschaften verschoben und die Herausforderungen geändert haben. DerKern des acquis communautaire, der europäische Binnenmarkt, hat hingegen Bestandund bildet nach wie vor den Dreh- und Angelpunkt der Unionspolitiken. Das wichtigsteMittel zur Verwirklichung dieses Binnenmarktes waren und sind dabei die europäischenGrundfreiheiten. Daneben haben die Mitgliedstaaten in Art. 3 Abs. 1lit. b) AEUV die Union mit der ausschließlichen Zuständigkeit ausgestattet, die fürdas Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln festzulegen. Zum EU-Wettbewerbsrecht gehört neben dem Kartellrecht vor allem das Rechtder staatlichen Beihilfen, welches Verzerrungen des Wettbewerbs durch staatliche Interventionenim Grundsatz verbietet.}, journal = {ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien}, pages = {391--406}, author = {Hout, Robin van der}, volume = {18}, number = {4} }