Die BGB-Gesellschaft im Vergleich zu den französischen Zivilgesellschaften
unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Zusammenfassung
Die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft (in Form einer Außengesellschaft) ist höchstrichterlich anerkannt. Die große Zahl an Gerichtsentscheidungen und kontroversen Aufsätzen, die auf die Anerkennung folgten, verdeutlicht allerdings, dass die Behandlung der BGB-Gesellschaft im Rechtsverkehr noch nicht in allen Bereichen zufriedenstellend gelöst ist. Dies betrifft insbesondere Fragen zur Vertretung, zur Haftung, zur Grunderwerbsfähigkeit und zur Fähigkeit, Gesellschafter sein zu können.
Bei der Entwicklung von Lösungsansätzen bietet sich ein Blick auf die französischen Zivilgesellschaften an, da die französische Rechtsordnung zwei unterschiedliche Formen von Zivilgesellschaften kennt: die rechtsfähige Société civile, bei der es sich um eine juristische Person handelt, und die nicht rechtsfähige Société en participation.
Der Verfasser setzt sich mit den aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit folgenden Fragen zur Behandlung der BGB-Gesellschaft im Rechtsverkehr kritisch auseinander und entwickelt eigene Lösungsansätze. Diese vergleicht er mit den entsprechenden Lösungsansätzen der französischen Rechtsordnung.
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- 27–29 I. Einleitung 27–29
- 176–272 III. Die französischen Zivilgesellschaften – Société civile und Société en participation 176–272
- 177–217 B. Société civile 177–217
- 243–244 5. Société créée de fait 243–244
- 273–275 1. Rechtsnatur 273–275
- 277–278 3. Deliktsrecht 277–278
- 278–281 4. Gesellschafterhaftung 278–281
- 289–292 Sachwortverzeichnis 289–292
- 293–314 Literaturverzeichnis 293–314