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nommen werden, eine Unterscheidung von Marktmanipulation und Kurspflege ermöglichen.
I. Das Motiv einer Handlung
Die Motivation des Handelnden steht hinter dem Zweck der Handlung.320 Die Motivation stellt die Gründe dar, aus denen jemand handelt. Dies kann z.B. die eigene
Bereicherung sein oder auch sehr persönliche Gründe haben. Die Motivation ist
nach rein subjektiven Kriterien zu bestimmen und bezieht sich auf die Person des
Handelnden, während der Zweck einer Handlung objektbezogen ist und unter Umständen auch nach objektiven Kriterien zu beurteilen sein kann. Der Zweck und die
Motivation einer Handlung können sich auch überschneiden.321 Verschiedene Maßnahmen können zu dem gleichen Zweck vorgenommen werden, erfolgen aber aufgrund einer vollständig anderen Motivation. Eine Abgrenzung im Einzelfall ist
schwierig.
II. Motive bei Marktmanipulationen
Der Manipulator handelt, um den Börsen- oder Marktpreis in die von ihm gewünschte Richtung zu lenken und so Einfluss auf die Preisbildung zu nehmen. Damit ist aber nicht geklärt, warum diese Manipulationshandlungen vorgenommen
werden, d.h. aus welchen Motiven der Manipulator handelt.
Transaktionen sind objektiv geeignet, auf die Bildung des Börsen- und Marktpreises einzuwirken. Marktmanipulationen werden zu dem Zweck vorgenommen, auf
die Preisbildung Einfluss zu nehmen. Die Transaktionen sind auch dazu geeignet,
auf das Vorstellungsbild der Anleger einzuwirken und einen Irrtum über die wahre
Marktlage und die Marktaktivitäten zu erregen. Die Einwirkung auf das Vorstellungsbild der Anleger ist ein Motiv der Manipulatoren. Dies können sie nur erreichen, wenn die Anleger aufgrund der erhöhten Handelsaktivitäten, die sie ihnen in
Wirklichkeit nur vorspiegeln, in den Markt einsteigen und in den Wert investieren.
Diese Transaktionen führen dann zu erhöhten Kursen. Dies gilt insbesondere für die
Täuschung mittels effektiver Transaktionen. Durch diese wird eine unzutreffende
und daher täuschende Information in den Markt gegeben322 und so über die tatsächliche Geschäftslage in dem Vermögenswert getäuscht.323 Nur so lässt sich erreichen,
dass Kurse steigen oder fallen und die Handelnden selbst Gewinne realisieren können. Als Beispiel kann der Scalper genannt werden. Für ihn ist es notwendig, dass
die Kurse aufgrund seiner Empfehlungen steigen, da er sonst nicht in der Lage ist,
320 Schwark in Schwark, Kapitalmarktrechtskommentar, § 20a WpHG, Rn. 28.
321 Eichelberger, Marktmanipulation, S. 44.
322 Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, Rn. 16.373; Weber, NZG 2000, 113, 116.
323 Papachristou, Börsen- und Marktpreismanipulation, S. 212.
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Gewinne durch Verkäufe der zuvor erworbenen Aktien zu erzielen. Das Motiv der
Handlung ist letztlich die Gewinnerzielung. In diesem Fall ist die eigene Bereicherung bzw. die Bereicherung Dritter das Motiv zu handeln.
1. Die Gewinnerzielung als Motiv
Die Gewinn- bzw. Bereicherungsmöglichkeiten einer Marktmanipulation sind vielfältig. Einerseits kann das Motiv darin bestehen, die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem manipulierten Preis auszunutzen. Dabei nutzt der Manipulator
die Aufwärtsbewegung des manipulierten Wertes (Bull-Manipulation), um den vorher aufgebauten Bestand mit Gewinn zu verkaufen, die Abwärtsbewegung (Bear-
Manipulation), um günstig in einen Wert einzusteigen.324 Andererseits kann die
Preisbeeinflussung auch andere wirtschaftlich relevante Folgen auslösen, indem die
Berechnungsgrundlage für ein anderes Geschäft, Vergütungen oder Provisionen
beeinflusst wird oder Voraussetzungen für den Eintritt bestimmter Vertragsbedingungen geschaffen werden, wie z.B. Vertragsklauseln, die in Abhängigkeit von
Kurs- oder Indexstand zu bestimmten Handlungen (Ausübungsrecht einer Option)
berechtigen oder verpflichten.325
2. Motive ohne unmittelbare finanzielle Vorteile
Marktmanipulationen müssen jedoch keinesfalls immer mit einem unmittelbaren
finanziellen Vorteil in Verbindung stehen. Sie können beispielsweise auch der
Imagepflege eines Unternehmens oder einer geplanten weiteren Emission dienen.326
Außerdem kann die geringere Börsenkapitalisierung durch sinkende Kurse die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, so dass ein Anreiz zur Manipulation besteht.327 Es
wurden bereits Manipulationen vorgenommen, um den Wert von Aktien, die als
Sicherheit für einen Kredit an die Bank verpfändet wurden, zu erhöhen, um damit
eine vorzeitige Rückzahlung oder Verkleinerung des Kredits abzuwenden.328 Außerdem lassen sich Manipulationen einsetzen, um größere Preissprünge in mehrere
Stufen aufzuteilen und dadurch Anzeigepflichten oder Volatilitätsunterbrechungen
in den Handelssystemen zu umgehen. Die unterschiedlichen elektronischen Systeme
lassen sich damit beeinflussen.329
324 Eichelberger, Marktmanipulation, S. 44.
325 Eichelberger, Marktmanipulation, S. 47 ff.
326 Altendorfer in Aichner/Kalss/Oppitz, Grundfragen, S. 221; Eichelberger, Marktmanipulation,
S. 49.
327 Lenzen, Börsenkursbildung, S. 17.
328 Eichelberger, Marktmanipulation, S. 49.
329 Benner in Wabnitz/Janovsky, Wirtschaftsstrafrecht, 9. Kapitel, Rn. 82; Eichelberger, Marktmanipulation, S. 49.
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3. Zusammenfassung
Bei den vorgenannten Motiven handelt es sich nur um Beispiele für Motive, aufgrund derer Marktmanipulationen durchgeführt wurden. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. So vielfältig wie die einzelnen Techniken und Maßnahmen zur
Marktmanipulation sind, so zahlreich sind auch die Motive, aus denen die Manipulationen durchgeführt werden. Meistens geht es jedoch um die unredliche Bereichung
des Manipulators selbst oder eines Dritten.
III. Motive bei Kurspflegemaßnahmen
Klassischerweise dienen Kursstabilisierungsmaßnahmen dazu, Kurseinbrüche zu
verhindern oder abzuschwächen.330 Der Verkaufsdruck, unter den die Werte geraten
sind, soll vermindert und so ein ordnungsgemäßer und fairer Handel gewährleistet
werden. Derjenige, der Kurspflegemaßnahmen vornimmt, will wie bei einer Marktmanipulation in die Preisbildung an den Börsen eingreifen. Die Motive für Kurspflegemaßnahmen sind wie bei der Marktmanipulation äußerst vielfältiger Natur.
Die größte Bedeutung erlangen Kurspflegemaßnahmen im Rahmen von Kapitalerhöhungen und Umplatzierungen von Wertpapieren,331 da Kursstabilisierungsmaßnahmen nur in diesem Zusammenhang per se keinen Marktmissbrauch darstellen.
Dies legt die Vermutung nahe, dass derjenige, der zum Zwecke der Kurspflege tätig
wird, aus anderen Motiven handelt als der Manipulator.
1. Kurspflegemaßnahmen als wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen
In neuester Zeit wird die Durchführung von Kurspflegemaßnahmen mit Erwägungsgrund Nr. 33 der Marktmissbrauchsrichtlinie gerechtfertigt.332 Danach können Kurspflegemaßnahmen unter bestimmten Umständen aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt sein. Das Hauptargument lautet, dass Stabilisierungsmaßnahmen markttechnisch bedingte Kurssausschläge oder Zufallsschwankungen abschwächen und
dadurch einen ruhigen Absatz der neu emittierten Wertpapiere gewährleisten.333
Kursschwankungen, wie sie kurz nach einer Emission auftreten können, bergen die
Gefahr, dass der Platzierungserfolg der Aktie und damit das sog. Emissionsstanding
der Gesellschaft und die Reputation der emissionsbegleitenden Banken beeinträch-
330 Meißner, Kursstabilisierung, S. 33.
331 Arlt, Anlegerschutz, S. 90; Ekkenga, WM 2002, 317, 320; Koller in Assmann/Schneider,
WpHG, § 31, Rn. 62; Schäfer, WM 1999, 1345, 1350.
332 Siehe auch Fleischer, ZIP 2003, 2045, 2046.
333 Bruchner/Pospischil in Lutter/Scheffler/Schneider, Konzernfinanzierung, Rn. 11.48; Fleischer, ZIP 2003, 2045, 2047; Schwark, FS für Kümpel, S. 485, 493; Vogel, WM 2003, 2437,
243; Weber, NZG 2000, 127 f.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Durch Marktmanipulation und Kurspflege wird die Bildung der Börsenkurse gezielt beeinflusst. Die Abgrenzung der verbotenen Börsenkursmanipulationen und der erlaubten Kurspflege stellt aufgrund des Phänomens der Ähnlichkeit der Handelstechniken eine Herausforderung dar und ist gerade in Zeiten der Finanzmarktkrise von Bedeutung.
Die Arbeit untersucht die in § 20a WpHG und den europäischen Regelungen zur Verfügung gestellten Abgrenzungsmerkmale darauf, ob sie sich zur Konkretisierung der verbotenen Marktmanipulation von der erlaubten Kurspflege eignen. So werden für den Leser Leitlinien entwickelt, die eine eindeutige Klassifizierung von Markmanipulation und Kurspflege als zulässig bzw. unzulässig ermöglichen.