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Einrichtungen besetzte gemeinsame Kommission zur Aufklärung der Vorwürfe
wissenschaftlicher Fälschung und die „Task-Force F.H.“ der geschädigten Fördereinrichtungen DFG und Dr. Mildred-Scheel-Stiftung – Deutsche Krebshilfe252 aufdeckten, hatten die beiden Wissenschaftler von 1988 bis 1997 während ihrer gemeinsamen Tätigkeit an den Universitäten Mainz, Freiburg und Ulm, sowie am
Max-Delbrück-Centrum in Berlin in erheblichem Umfang Ergebnisse und Aussagen
in ihren wissenschaftlichen Publikationen gefälscht, um die geschönten Forschungsergebnisse erfolgreich für die Einwerbung von Drittmitteln einzusetzen.253 Die Praktiken kamen durch den Einsatz eines jungen Molekularbiologen und Mitarbeiters
zum Vorschein, dem die Manipulation publizierter Abbildungen mit einem Bildbearbeitungsprogramm auffiel.
Neben dem Fälscherpaar waren in die Affäre eine Vielzahl von Koautoren, darunter ihr früherer Lehrer und Freiburger Klinikautor Roland Mertelsmann254, verwickelt. Ein Großteil der involvierten Wissenschaftler zog sich darauf zurück, als „Ehrenautor“ eingesetzt worden zu sein, ohne die manipulierten Untersuchungen zu
kennen.
II. Die Initiative der DFG
Der im In- und Ausland viel diskutierte Fall Herrmann-Brach motivierte die DFG,
welche Mitte der neunziger Jahre bereits Grundsätze für den Umgang mit DFGinternen Verdachtsfällen und einen Katalog mit Fehlverhaltenssanktionen aufgestellt
hatte255, zum Tätigwerden. Wie in Dänemark – nur unter gewissermaßen U.S.amerikanischen, das heißt durch konkrete Vorkommnisse geprägten Rahmenbedingungen – behalf man sich mit dem Einsatz einer wissenschaftlichen Expertenkommission.
252 Die Gemeinsame Kommission zur Untersuchung der Fälschungsvorwürfe übernahm unter
dem Vorsitz Wolfgang Goreks von der Universität Freiburg die zentrale Aufklärung der Vorwürfe. Sie kooperierten mit mehreren lokal gebildeten Untersuchungsgremien der Einrichtungen in Lübeck, Ulm, Berlin, Mainz und Freiburg. Die „Task Force F.H.“ unter der Leitung
des Würzburger Zellbiologen Rapp verfolgte eine gründliche Analyse des Publikationswerks
von Friedhelm Hermann in einem Umfang von insgesamt 347 Veröffentlichungen. In ihrem
Abschlußbericht kam sie zu dem Ergebnis, dass insgesamt 94 der untersuchten Veröffentlichungen konkrete Hinweise auf Datenmanipulationen beinhalteten. 132 Publikationen führten
zu Entlastungen.
253 DFG-Pressemitteilung Nr. 26, vom 19. Juni 2000; Finetti/Himmelrath, Der Sündenfall,
S. 33 ff.
254 Mertelsmann wurde nach einem zweiten Untersuchungsbericht, der ihm gravierende Mängel
bei der Erhebung, Dokumentation und Publikation von Daten sowie die Vernachlässigung
seiner Aufsichtspflicht vorwarf, für drei Jahre von seiner Tätigkeit als Gutachter und in den
Gremien der DFG und von der Antragstellung der DFG ausgeschlossen. Er blieb jedoch ärztlicher Direktor der Universitätsklinik Freiburg.
255 Frühwald, Forschung – Mitteilungen der DFG 2-3 1995, S. 3, 30-31.; Altenmüller, Spektrum
der Wissenschaft, Oktober 2000, S. 98.
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1. Einsetzung, Mitglieder und Arbeitsauftrag der Kommission „Selbstkontrolle in
der Wissenschaft“ der DFG
Das Präsidium der DFG berief 1997 die international besetzte Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ ein.256 Diese erhielt den Auftrag, eine Analyse der
Ursachen von Unredlichkeit im Wissenschaftssystem zu betreiben, präventive Gegenmaßnahmen zu diskutieren sowie die existierenden Mechanismen wissenschaftlicher Selbstkontrolle zu überprüfen und Empfehlungen zu ihrer Sicherung zu geben.257 Ein wichtiges bereits in der Bezeichnung der Kommission manifestiertes
Anliegen war es, trotz anders lautender Forderungen nach mehr öffentlicher Kontrolle aus den Lagern von Presse und Politik einen internen Lösungsweg für das
deutsche Wissenschaftssystem zu finden, der dieses vor einem Eingreifen von außen
bewahrte.258 So war klar, dass man bei den Beratungen über einen deutschen Weg
das U.S.-amerikanische und das dänische Verfahrensmodell mit seinen zentralen
staatlichen Akteuren zwar nicht außer Acht lassen, aber diesen im Sinne des Grundsatzes wissenschaftlicher Selbstkontrolle auch nicht folgen werde.259
Mitglieder der Kommission waren neben dem den Vorsitz der Kommission führenden Präsidenten der DFG zwölf Professoren aus unterschiedlichen Forschungsdisziplinen.260 Die Mehrzahl der Wissenschaftler stammte aus den naturwissenschaftlichen und medizinischen Bereich, des Weiteren befand sich ein Rechtswissenschaftler und als Präsident der DFG ein Germanist unter den Mitgliedern.
2. Empfehlungen der Arbeitsgruppe
Als Ergebnis ihrer Beratungen präsentierte die Kommission „Selbstkontrolle in der
Wissenschaft“ am 9. Dezember 1997 sechzehn einstimmig verabschiedete Verhaltens-Empfehlungen261, die mit ergänzenden Begründungen und Kommentaren zur
256 Meusel, Außeruniversitäre Forschung im Wissenschaftsrecht, Rn. 252a; Rupp, in: Anderbrügge/Epping/Löwer (Hrsg.), Anderbrügge/Epping/Löwer (Hrsg.), Dienst an der Hochschule: Festschrift für Leuze, S. 437.
257 DFG, Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Denkschrift, S. 3.
258 Vgl. Finetti/Himmelrath, Der Sündenfall, S. 183 ff. unter Verweis auf zahlreiche Pressestimmen. Entsprechend deutlich wird schon in den Vorbemerkungen zu den Empfehlungen der
Arbeitsgruppe darauf hingewiesen, dass es zur Verhinderung von Unredlichkeit in der Forschung keiner staatlichen Maßnahmen bedürfe, sondern dass sich Wissenschaftler und die
verfassten Institutionen der Wissenschaft die Normen guter wissenschaftlicher Praxis in ihrer
täglichen Praxis zu eigen machen müssten, vgl. DFG, Sicherung guter wissenschaftlicher
Praxis, Denkschrift, S. 6; Bäste/Kälke, Spektrum der Wissenschaft Dez. 1998, S. 72 (73).
259 Vgl. Finetti/Himmelrath, Der Sündenfall, S. 198 f.
260 Siehe die Mitgliederliste in: DFG, Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Denkschrift,
S. 3.
261 Die Empfehlungen waren zunächst als „Ehrenkodex für gutes wissenschaftliches Verhalten“
betitelt worden, sie DFG Pressemitteilung Nr. 31 vom 16.12.1997.
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Umsetzung im Frühjahr 1998 in Buchform veröffentlicht wurden.262 Damit konnte
die Kommission an vereinzelt bereits zuvor existierende, aber wenig beachtete Regeln der deutschen Wissenschaft anknüpfen. Die DFG selbst sah seit 1992 in ihren
Merkblättern und Richtlinien für Antragsteller und Gutachter vorbeugende Verhaltensregeln gegen Fehlverhalten vor.263 Im Falle eines hinreichenden Fehlverhaltensverdachts sollte schon damals vor einem fünfköpfigen Untersuchungsausschuss eine
Untersuchung einzuleiten sein.264 Überdies hatten einige Fachgesellschaften positive
Verhaltenskodizes für die jeweilige Profession formuliert.265
Die neuen Empfehlungen richteten sich nun einerseits an die verfassten Institutionen der deutschen Wissenschaft, aber auch an alle wissenschaftlich tätigen Mitglieder dieser Einrichtungen. Hinsichtlich der einzelnen Inhalte wird auf die späteren
Ausführungen im Abschnitt über die normativen Grundlagen verwiesen.266
3. Errichtung des Ombudsmans der DFG
In Umsetzung der Schlussempfehlung der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“, schuf die DFG den Ombudsman der DFG als unabhängige wissenschaftsinterne Instanz mit beratender und vermittelnder Funktion, die allen Wissenschaftlern, unabhängig davon, in welcher Einrichtung diese tätig sind und ob ein
Zusammenhang mit der Fördertätigkeit der DFG besteht, zur Beratung und Unter-
262 Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ veröffentlicht in: DFG,
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Denkschrift, S. 3 und NJW 1998, S. 1764 f.
263 Das Präsidium hatte 1992 auf Initiative des damaligen Vizepräsidenten Albin Eser beschlossen, einzelne vorbeugende Verhaltensregeln in die Merkblätter für Anträge auf Sachbeihilfen,
für Anträge auf Stipendien, zum Doktorandenprogramm und für Anträge auf Reisebeihilfen
sowie die Leitsätze für die Förderung von Sonderforschungsbereichen einzufügen, die sich
insbesondere auf eine vollständige und den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Darstellung des gegenwärtigen Forschungsstandes unter Angabe der verwendeten Literatur
bezogen. In den Richtlinien für Fachgutachter war die Vertraulichkeit besonders unveröffentlichter Daten stärker hervorgehoben worden. Vgl. auch die erweiterte aktuelle Fassung folgender Merkblätter: DFG, Merkblatt und Leitfaden für die Antragstellung (1.02), unter IV.;
DFG, Verwendungsrichtlinien für Sachbeihilfen mit Leitfaden für Abschlussberichte und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (2.01), unter III.; DFG, Verwendungsrichtlinien für
Sachbeihilfen – Drittmittel – mit Leitfaden für Abschlussberichte und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (2.02), unter III.
264 Das Präsidium hatte sich auf ein Verfahren bei Verdacht auf Fehlverhalten geeinigt, bei dem
eine Vorprüfung mit Gelegenheit zur Stellungnahme für den von Verdacht Betroffenen durch
die zuständigen Bereichsleiter erfolgen sollte. Die anschließende förmliche Untersuchung
durch den Untersuchungsausschuss erfolgte in freier Beweiswürdigung, deren Ergebnis dem
Hauptausschuss der DFG zur weiteren Entscheidung vorgelegt wurde.
265 Deutsche Gesellschaft für Soziologie (Hrsg.), Ethik Kodex der Deutschen Gesellschaft für
Soziologie (DGS) und des Berufsverbandes deutscher Soziologen (BDS) vom 27.11.1992, in:
DGS-Informationen 1/93, S. 13 ff.; Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) (Hrsg.), Verhaltenskodex der Gesellschaft Deutscher Chemiker, von 1994.
266 Vgl. 4. Teil, D. II. 2., S. 323 ff.
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stützung in Fragen guter wissenschaftliche Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliches Fehlverhalten zur Verfügung steht.267
Der Ombudsman der DFG wurde als Kollegialorgan mit drei Mitgliedern durch
Senatsbeschluss vom 28. Januar 1999 eingerichtet und nahm im Juli 1999 seine
Arbeit auf.268 Das erste Gremium war über einen Zeitraum von knapp sechs Jahren
in unveränderter Besetzung tätig, bis Mitte April 2005 die Übergabe der Amtsgeschäfte an eine Nachfolgebesetzung stattfand.
4. Anknüpfung der Fördermittelvergabe an die Standardumsetzung
Mit einem Rundschreiben an alle Rektoren und Präsidenten der Mitgliedereinrichtungen teilte die DFG bereits im Jahre 1998 mit, dass es für die Inanspruchnahme
von Fördermitteln zukünftig darauf ankäme, dass die Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft in den Mitgliedseinrichtungen umgesetzt
würden.269 Die Mitgliederversammlung der DFG hatte zuvor beschlossen, nach
Verabschiedung einer Musterverfahrensordnung durch die Hochschulrektorenkonferenz und einer sich anschließenden Übergangsfrist die Vergabe von Fördermitteln an
die Einhaltung ihrer Empfehlungen zu knüpfen.270 Seit dem 1. Juli 2002 müssen die
Empfehlungen 1 bis 8 einschließlich der Verfahrensempfehlung, wonach Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch legitimierte Organe und unter Berücksichtigung einschlägiger rechtlicher Regelungen beschlossene Verfahren zum Umgang
mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorsehen müssen, vollständig
umgesetzt werden.
III. Standard- und Verfahrensimplementation durch MPG, Hochschulrektorenkonferenz und weiteren Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen
Die Max-Planck-Gesellschaft und die Hochschulrektorenkonferenz begannen parallel zu der Initiative der DFG, Regelwerke für den Umgang mit wissenschaftlichem
Fehlverhalten zu erarbeiten. Alle sonstigen Forschungseinrichtungen – insbesondere
die Mitglieder der DFG – trieben spätestens seit 2002 die korrekte interne Umsetzung der DFG-Empfehlungen voran.
267 Vgl. ausführlich unten 4. Teil, D. III. 2. a), S. 379 ff.
268 Beschluss des Senats der DFG zur Einrichtung eines Ombudsman vom 28. Januar 1999.
269 Rupp, in. Anderbrügge/Epping/Löwer (Hrsg.), Dienst an der Hochschule: Festschrift für Leuze, S. 437 (440); siehe auch Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“, veröffentlicht in: DFG, Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Denkschrift,
S. 721 f.
270 Rupp, in. Anderbrügge/Epping/Löwer (Hrsg.), Dienst ander Hochschule: Festschrift für Leuze, S. 437 (441).
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References
Zusammenfassung
Wissenschaftliches Fehlverhalten ist kein neuartiges, aber ein in Deutschland lange unbeachtetes Phänomen. Die Autorin vergleicht verschiedene nationale Standards und Verfahrensmodelle des Umgangs mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und erkennt Tendenzen einer allgegenwärtigen zunehmenden Verkomplizierung und zugleich Internationalisierung von Regulierungssystemen in diesem Bereich.