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sich stark von den der scientific community vertrauten und wissenschaftsgeprägten
Begrifflichkeiten und Bezeichnungen der Definitionen von PHS and NSF unterschied454, sodass ihr eine zu starke Verrechtlichung zum Vorwurf gemacht wurde.
Beispielsweise wurde “fabrication, falsification or plagiarism“ zu “misappropriation, interference or misrepresentation“, Begriffen die in der US-amerikanischen
Rechtssprache fest verankert sind.455
III. Maßstäbe dezentraler Forschungseinrichtungen
Neben der staatlichen Definition der Federal Policy wenden die einzelnen Forschungseinrichtungen auch interne Maßstäbe und Standards an, nach denen sie das
Vorliegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens auf Institutsebene beurteilen.456 Infolgedessen kann eine Forschungseinrichtung ungeachtet der Beurteilung nach den
harmonisierten agency-Regeln bzw. der Federal Policy nach ihren individuellen
Maßstäben auf Vorliegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.457
Die staatlichen Definitionen haben allerdings die Maßstäbe der Forschungseinrichtungen in der Vergangenheit nachhaltig beeinflusst. Zwei Bestandsaufnahmen
des PHS aus den Jahren 1995 und 2000 unter Berücksichtigung von je 46 und 156
PHS-geförderten Institutionen ergab, dass die überwiegende Anzahl dieser Einrichren an sich nehmen, beschlagnahmen oder wesentlich beschädigen.
Falsche Angaben (misrepresentation): Ein Forscher oder Rezensent sollte nicht mit Täuschungsvorsatz oder leichtfertiger Vernachlässigung der Wahrheit (a) etwas wesentlich oder
signifikant Unwahres erklären oder präsentieren; oder (b) eine Tatsache auslassen, so dass
das Erklärte oder Präsentierte insgesamt eine wesentliche oder erhebliche Unwahrheit darstellt.
454 Siehe Goodman, The Scientist, Vol. 10 (1996), No. 15, S. 3 (6).
455 Insbesondere die Federation of American Societies of Experimental Biology (FASEB) wendete sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber dem DHHS zu den Vorschlägen
der Ryan Commission an das DHHS gegen den Einsatz der angeblich unklaren, allzu juristischen Terminologie. Die Definition begünstige aufgrund der erhöhten Gefahr von Fehlverhaltens anklagen unerwünschte Beeinträchtigungen der intellektuellen Kreativität. Die Federation befürwortete hingegen die Fehlverhaltensdefinition des Committee on Science, Engineering, and Public Policy (COSEPUP) der National Academy of Science, welche „fabrication,
falsification and plagiarism“ einschließt. Vgl. FASEB, Coalition of Biological Scientists
Meets to Address Report of Commission on Research Integrity, FASEB Newsletter, Vol. 29
(1996), Nr. 4, S. 1 (3 und 5) und FASEB, Scientists Urge HHS to Reject Recommendations
of Report on Scientific Misconduct, Press Release vom 13 May, 1996, unter: http://opa.faseb.org/pdf/cri-press.pdf (15.02.2007).
456 Hollander, in: Max-Planck-Gesellschaft (Hrsg.), Max Planck Forum 2, Ethos der Forschung,
Ethics of Research, Ringberg-Symposium Oktober 1999, S. 199 (204 f.). Guston, Science and
Engineering Ethics Vol. 5 (1999), S. 137 (138), der die adäquate Definition von der jeweiligen Zielsetzung und dem institutionellen Kontext abhängig machen will.
457 Shovlin v. University of Medicine and Dentistry of New Jersey, 50 F. Supp. 2 d 297, 314
(D.N.J. 1998).
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tungen die frühere PHS Definition entweder wörtlich übernommen oder die einzelnen Definitionsmerkmale unter Beibehaltung der Kernelemente detaillierter ausformuliert hatten.458 Einige der begutachteten Einrichtungen beschränkten wissenschaftliches Fehlverhalten auf das bloße Fälschen oder Erfinden von Daten.459 Einige hatten erweiternde Umschreibungen aufgenommen oder zusätzliche Tatbe-
Tatbestandsmerkmale eingeführt.460
Manche Einrichtungen erreichten einen enormen – über die other serious deviation-Klausel weit hinausreichenden – Interpretationsspielraum ihrer Definitionen,
indem sie so unbestimmte Klauseln wie etwa „akademisches Fehlverhalten schließt
jedes Handeln ein, das die Integritätsanforderungen schulischer oder wissenschaftlicher Forschung und Kommunikationsprozesse verletzt“ (academic misconduct includes any act that violates the standard of integrity in the conduct of scholarly and
scientific research and communications) zur Anwendung bringen.461
458 Office of Research Integrity, Institutions Elaborate PHS Definition on Scientific Misconduct,
ORI Newsletter, Vol. 3 (1995), Nr. 2, S. 8 f.: 17 der erfassten 46 Einrichtungen hatten die Definition wörtlich übernommen und wiederum 16 der autonom entwickelten Definitionen enthielten die gleichen Kernelemente, waren aber detaillierter ausgearbeitet als die PHS Definition. In den 13 verbleibenden Definitionen fehlten besonders häufig die Elemente „andere
Praktiken“, „Beantragung“ und „Dokumentation“; CHPS Consulting, Final Report, Analysis
of Institutional Policies for Responding to Allegation of Scientific Misconduct, S. 2-2: Bei
53 % der untersuchten Einrichtungen konnte ein weiterer als der frühere PHS-Maßstab festgestellt werden.
459 Office of Research Integrity, Institutions Elaborate PHS Definition on Scientific Misconduct,
ORI Newsletter, Vol. 3 (1995), Nr. 2 , S. 8 (9).
460 Z.B. „Fälschen oder Erfinden von Daten, Zitaten (citations) oder Informationen (information)“, „von Erfindung bis hin zu trügerischer selektiver Berichterstattung, einschließlich gezielter Auslassung widersprüchlicher Daten in der Absicht, Ergebnisse zu fälschen (ranging
from fabrication to deceptively selective reporting, including the purposeful omission of conflicting data with the intent to falsify results)“ oder “Erfinden und Fälschen von Daten einschließlich irreführender Berichterstattung und der Fälschung von Angaben mit akademischem Bezug, wie akademische Graden oder Veröffentlichungen (fabrication or falsification
of data including misleading selective reporting and the falsification of academically related
information, such as degrees earned or works published)“, Office of Research Integrity, Institutions Elaborate PHS Definition on Scientific Misconduct, ORI Newsletter, Vol. 3 (1995),
Nr. 2, S. 8 (9). Die häufigsten ergänzten Fehlverhaltenshandlungen waren im September
2000: Nichteinhaltung staatlicher Verordnungen (material failure to comply with governmental regulations), unberechtigtes Verwenden vertraulicher Informationen (unauthorized use of
confidential information), Vergeltungsmaßnahmen oder Androhung von Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen, die einen Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhoben
haben (retaliation or threat of retaliation against persons involved in the allegation or investigation of misconduct), ungerechtfertigte Autorschaften (Improprieties of authorship), CHPS
Consulting, Final Report, Analysis of Institutional Policies for Responding to Allegation of
Scientific Misconduct, S. 2-2.
461 Weitere Beispiele: „Academic fraud can take many forms, including...“; „Academic misconduct involves any form of behaviour which entails an act of deception whereby...“; „A
failure to maintain a high level of integrity in...“; „Research miscoonduct is defined as actions which cast doubt on the integrity of research and research results, such as...“; Office of
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Es bleibt abzuwarten, ob die durch die Natur und Struktur der Einrichtungen bedingten Divergenzen unter dem Einfluss eines einheitlichen Regierungsmaßstabes
weiter zurückgehen, oder ob die Einrichtungen intern an ihren abweichenden Maßstäben festhalten werden.
F. Die Ausgestaltung von Fehlverhaltensverfahren in den USA
Gegenstand der folgenden Erörterungen wird die Ausgestaltung der Verfahren zum
Umgang mit Fehlverhaltensfällen in den USA sein. Dabei sollen sich die Ausführungen nicht auf eine der beiden Gruppe von Akteuren beschränken. Ziel ist es
vielmehr, übergreifend die strukturelle Ausgestaltung der Verfahren unter Berücksichtigung der Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen agencies und Forschungseinrichtungen zu analysieren. Die Prozesse weisen aufgrund ihrer staatlichen
Vorformung sehr starke Ähnlichkeiten unter den forschungsfördernden agencies
auf, sind aber mehr oder weniger detailliert kodifiziert. Die nachfolgende Darstellung orientiert sich maßgeblich an den für die PHS geförderte Forschung geltenden
Normen.
I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze und -charakteristika
1. Administrative Mehrstufigkeit des Verfahrens
Die Reaktion einer Forschungseinrichtung und der finanzierenden funding agency
auf einen Fehlverhaltensvorwurf ist grundsätzlich mehrstufig ausgestaltet. Ein reguläres Verfahren durchläuft mindestens drei Verfahrensstufen, nämlich die beiden
Untersuchungsphasen der inquiry und der investigation und die Entscheidungsphase
der adjudication.462 Die adjudication kann noch eine appeal- oder hearing-Stufe
einschließen, so dass bisweilen auch von einem vierstufigen Verfahrensaufbau die
Rede ist.463
Die inquiry stellt eine Art Vorermittlungsphase dar, innerhalb derer festzustellen
ist, ob ein Fehlverhaltensvorwurf Substanz aufweist und ob eine sich daran anschließende investigation gerechtfertigt ist.464 Weist das Ergebnis der inquiry darauf
Research Integrity, Institutions Elaborate PHS Definition on Scientific Misconduct, ORI
Newsletter, Vol. 3 (1995), Nr. 2, S. 8 (9).
462 OSTP, Federal Policy on Research Misconduct, 65 Fed. Reg. 76260 (76263), (December 6,
2000), III.
463 Vgl. z.B. National Aeronautics and Space Administration (NASA), Investigation of Research
Misconduct, 69 Fed. Reg. 42102, 42103 (July 14, 2004).
464 OSTP, Federal Policy on Research Misconduct, 65 Fed. Reg. 76260 (76263), (December 6,
2000), III.; vgl. von den agencies z.B. National Science Foundation (NSF), Research Misconduct, 67 Fed. Reg. 11936 (11937) (March 18, 2002), § 689.2 (b).
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References
Zusammenfassung
Wissenschaftliches Fehlverhalten ist kein neuartiges, aber ein in Deutschland lange unbeachtetes Phänomen. Die Autorin vergleicht verschiedene nationale Standards und Verfahrensmodelle des Umgangs mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und erkennt Tendenzen einer allgegenwärtigen zunehmenden Verkomplizierung und zugleich Internationalisierung von Regulierungssystemen in diesem Bereich.