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Administrative Appeals Judges (AAJ), Rechtsanwälte, juristische Hilfskräfte und
weiteres Hilfspersonal.408
Die im Rahmen des hearings über Fehlverhaltensentscheidungen interessierenden
Administrative Law Judges sind persönlich weitgehend unabhängige Beamte, die
trotz ihrer widersprüchlichen Bezeichnung als Teil der Verwaltung gelten und keine
verwaltungsrichterliche Funktion im deutschen Sinne übernehmen.409 Sie werden
nach einem qualifikationsbezogenen Beförderungssystem, das eine Zulassungsprüfung und Erfahrung auf dem jeweiligen Regelungsgebiet voraussetzt, in eine feste
Anstellung ernannt.410 Sie unterliegen in der Sache zwar keinen Weisungen durch
die Leitung der agency, der sie angehören, können von dieser aber in ihrer Entscheidung korrigiert werden. Gegenüber dem Assistant Secretary for Health gibt der ALJ
daher auch lediglich eine Entscheidungsempfehlung ab (recommended decision).411
Dies unterscheidet ihn in seiner Kompetenz von dem Vorgängergremium RIAP,
welches zu endgültigen Entscheidungen über Fehlverhalten und Sanktionen ermächtigt war412.
Der zuständige ALJ des DAB wird von dem Vorsitzenden des DAB in Abstimmung mit dem Leiter der Administrative Law Judges für jedes hearing binnen
30 Tagen nach Einleitung des appeal benannt.413
E. Materieller Beurteilungsmaßstab: Research Misconduct
Für die Regulierung wissenschaftlichen Verhaltens bedarf es allerorten der Einführung verbindlicher Kriterien, anhand derer Wissenschaftler und die für die Untersuchung von Fehlverhaltensfällen verantwortlichen Institutionen und Gremien zwischen sachgerechtem Verhalten und Fehlverhalten unterscheiden können.414 In den
USA müssen Wissenschaftler gemäß den Anforderungen von due process durch
408 http://www.hhs.gov/dab/background.html (15.02.2007).
409 5 U.S.C.A. §§ 5362 (1976); Sieberg, Verwaltungsvollstreckung – Ein Vergleich zwischen
den USA und Deutschland, S. 90; zum Unabhängigkeitsstatus vgl. Aman/Mayton, Administrative Law, S. 240 m.w.N. und Gellhorn/Levin, Administrative Law and Process, S. 262.
410 5 U.S.C.A. §§ 3105, 5372, 7521.
411 Im US-amerikanischen Verwaltungsrecht unterscheidet man insoweit recommended decisions
und initial decisions. Während eine initial decision rechtskräftig wird, wenn sie nicht durch
einen Behördenleiter oder ein appeal board überprüft wird, muß eine recommended decision
stets von einem leitenden Verantwortlichen überprüft werden, Gellhorn/Levin, Administrative
Law and Process, S. 264.
412 Department of Health an Human Services (DHHS), Hearing Procedures for Scientific Misconduct 59 Fed. Reg. 29809 (29810) (June 9, 1994), X.
413 Department of Health and Human Services (DHHS), Public Health Service Policies on Research Misconduct, 70 Fed. Reg. 28370 (28395) (May 17, 2005), § 93.502. Der ALJ kann zu
seiner Assistenz bei der Evaluation wissenschaftlicher und technischer Probleme in Bezug
auf das Fehlverhalten eine oder mehrere Personen mit geeigneter wissenschaftlicher oder
technischer Expertise beiziehen.
414 Price, The Journal of Higher Education Vol. 65 (1994), S. 286 (286).
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diese Kriterien in die Lage versetzt werden, die Grenzen guter wissenschaftlicher
Praxis abstecken zu können.
I. Hintergrund und Terminologie
Sowohl die federal agencies als auch externe Forschungseinrichtungen haben in den
vergangenen Jahrzehnten autonom entsprechende Kriterien entwickelt und in eigenen Definitionen in ihre Verfahrensregelwerke implementiert. Aufgrund der separaten Entwicklungsprozesse waren zum Teil erhebliche Divergenzen zwischen den
Maßstäben der US-amerikanischen Akteure ebenso wie deutliche Meinungsdifferenzen über die Frage der richtigen Formulierung eines Fehlverhaltenstatbestandes
zu verzeichnen.415
Die Kontroverse setzte bereits bei den verwendeten Begrifflichkeiten misconduct
und fraud an. Trotz zahlreicher Vorschläge, den oft verwendeten Ausdruck scientific
misconduct oder research misconduct durch scientific fraud zu ersetzen416, weil
letzterer in dem Health Research Extension Act von 1985 ebenfalls vom Kongress
verwandt wurde, blieben der PHS und auch die NSF bei scientific misconduct, um
einer mögliche Verwechslung mit der Bedeutung von fraud im Common Law und
den insoweit geltenden Beweisanforderungen vorzubeugen.417 Um auf Betrug beziehungsweise arglistige Täuschung im Sinne von fraud erkennen zu können, muss
bewiesen werden, dass der Beschuldigte gegenüber dem Erklärungsempfänger wissentlich falsche Angaben getätigt hat und bei dem Erklärungsempfänger eine irreführende Vorstellung in der Absicht erregt hat, diesen zu veranlassen, auf die
Falschangaben zu vertrauen. Ferner bedarf es des Nachweises, dass der Getäuschte
sich auf die Richtigkeit der Darstellung den Umständen nach zu Recht verlässt (justifiable reliance) und deshalb einen Schaden erleidet.418 Angesichts dieser Beweiser-
415 Steinberg, Southern California Interdisciplinary Law Journal Vol. 10 (2000), S. 39 (55).
416 Vgl. beispielsweise den Wortlaut des 1992 veröffentlichten, aber nicht umgesetzten Definitionsvorschlag des Advisory Committee on Scientific Integrity (ACSI) des PHS: „Research
fraud is to be defined as plagiarism; fabrication; intentional falsification of data, research
procedures, or data analysis; or other deliberate misrepresentation in proposing, conducting
or reviewing research. It does not include honest error or honest differences in interpretation
or judgement of data.“, abgedruckt bei Price, Journal of Higher Education, Vol. 65 (1994),
S. 286 (292). Siehe auch Guston, Science and Engineering Ethics, Vol. 5 (1999), S. 137
(144 ff.).
417 Schachmann, Science Vol. 261 (1993), S. 148.
418 Die Fälle, in denen Common Law Fraud gewöhnlich auftritt, haben häufig einen gewerblichen Hintergrund, der die Ermittlung des Täuschungsopfers und des erlittenen Schadens
möglich macht. In Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist es hingegen eher schwierig,
wenn nicht sogar unmöglich, herauszufinden, ob und wen der Beschuldigte tatsächlich täuschen wollte. In vielen Fällen ist das Täuschungsopfer eine wissenschaftliche Zeitschrift, der
gefälschte Forschungsergebnisse zur Veröffentlichung übergeben worden sind. In diesem Fall
kann nur die Zeitschrift, nicht aber die Bundesregierung geschädigte Partei sein. Ebenso
schwierig ist es, justifiable reliance zu begründen, da die Zielgruppe wissenschaftlicher Ver-
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fordernisse ist mehr als unwahrscheinlich, dass der Kongress eine staatliche Reaktion auf Fehlverhalten zum Schutze staatlicher Finanzressourcen auf fraud-Fälle beschränken wollte, so dass die Verwendung des Begriffes scientific fraud unnötige
Irritationen erzeugt hätte, zumal der US-amerikanische Gesetzgeber den Begriffen
scientific fraud und scientific misconduct durch wechselseitige Verwendung in den
Gesetzgebungsmaterialien selbst Austauschbarkeit bescheinigt hat.419
Die Meinungsdifferenzen setzten sich in so wesentlichen Punkten wie der Frage,
ob der misconduct-Tatbestand neben Erfindung, Fälschung und Plagiat weitere
Fehlverhaltensweisen mittels eines generalklauselartigen other serious deviation
clause einschließen sollte420, und welche Stationen des Forschungsprozesses – von
der Beantragung von Forschungsmitteln bis hin zur Veröffentlichung der endgültigen Forschungsergebnisse – erfasst werden sollten, fort. Diskutiert wurde überdies,
ob eine Limitierung des Tatbestands durch expliziten Ausschluss redlich entstandener Fehler und Fehlinterpretationen wünschenswert sei und welcher Verschuldensgrad anzuwenden sei.421
Die heterogenen und zum Teil vagen Maßstäbe hatten zur Folge, dass in den USA
tätige Wissenschaftler sich einer verwirrenden Vielzahl von Erwartungen und Anforderungen an ihre wissenschaftlichen Praktiken ausgesetzt sahen.422 Dies galt
insbesondere für Wissenschaftler, die – was typischerweise der Fall ist – im Laufe
ihrer Karriere die Forschungseinrichtung wechseln oder von mehreren Akteuren der
Forschungsförderung Fördergelder erhielten.
Nach jahrelangen intensiven Bemühungen der staatlichen wie der außerstaatlichen Akteure um eine einheitliche Definition für die gesamte Bundesverwaltung423
ist zuletzt durch die Übernahme der Definition der Federal Policy on Research Misconduct in die policies and procedures der federal funding agencies eine deutliche
Tendenz hin zu einer stärkeren Vereinheitlichung eingetreten424, wenngleich die
öffentlichungen in der Regel aus Wissenschaftlern besteht, die darin geübt sind, Skeptizismus
zu praktizieren. Schließlich ist es in vielen Fällen sicherlich ebenso schwierig, erkennbare
Schäden festzustellen.
419 Announcement of Development of Regulations Protecting Against Scientific Fraud or Misconduct, 53 Fed. Reg. 36, 344 (36445) (Sept. 19, 1988).
420 Burk, George Mason Independent Law Review, Vol. 3 (1995), Nr. 2, S. 305 (337 f.); Buzzelli,
Science, Vol. 259 (1993), S. 584 (647 f.); Friedman, L. Med. Health & Care Vol. 20 (1992),
S. 17 (18 f.); Andersen, Journal of Law and Technology Vol. 3 (1988), S. 121 (129); Schachmann, Science Vol. 261 (1993), S. 148 (149); zur Verfassungsmäßigkeit Goldman/Fisher,
Jurimetrics Vol. 37 (1997), S. 149 (152 ff.).
421 Zum Erfordernis des vorsätzlichen Handelns, Dresser, JAMA Vol. 269 (1993), S. 895; Spece/Marchalonis, Health Matrix: Journal of Law-Medicine Vol. 11 (2001), S. 571 (577 f.).
422 Steinberg, Southern California Interdisciplinary Law Journal Vol. 10 (2000), S. 39 (55).
423 Vgl. z.B. Office of Research Integrity, NAS/NAE/IOM Research Integrity Needs More
Attention, ORI Newsletter, Vol. 2 (1994), Nr. 2, S. 2 f. Sowie allgemein: Bird/Dustira, Science and Engineering Ethics Vol. 6 (2000), S. 123 f.; Guston, Science and Engineering Ethics
Vol. 5 (1999), S. 137.
424 Vgl. die Einzelregelungen: Department of Health and Human Services (DHHS), Public
Health Service Policies on Research Misconduct, 70 Fed. Reg. 28370 (28386) (May 17,
2005), § 93.103; Department of Labour (USDOL), Research Misconduct; Statement of Pol-
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einzelnen Forschungseinrichtungen hinsichtlich nicht staatlich geförderter Forschung weiterhin frei in der Wahl der Maßstäbe sind.
II. Die staatliche Definition des OSTP in der Policy on Research Misconduct
Im Folgenden sollen Inhalt und Struktur der von den federal agencies rezipierten
staatlichen Definition des OSTP dargestellt und kommentiert werden.
1. Inhalt und Struktur des Grundtatbestandes mit Erläuterungen
Die Federal Policy definiert Fehlverhalten in der Forschung als „Erfindung, Fälschung oder Plagiat bei der Beantragung, Durchführung oder Begutachtung von
Forschung oder bei der Dokumentation von Forschungsergebnissen.“425
Sowohl der verwendete Forschungsbegriff, als auch die Erfindung, Fälschung und
Plagiat werden ergänzend näher definiert:426 Forschung umfasst Grundlagenforschung ebenso wie anwendungsbezogene Forschung und Forschung zu Demonstrationszwecken auf allen Gebieten der Wissenschaft, Technik und der Mathematik.
Darunter – ohne den Anspruch einer abschließenden Aufzählung erheben zu wollen – Forschung in den Wirtschaftswissenschaften, auf dem Gebiet der Bildung und
Erziehung, Linguistik, Medizin, Psychologie, Sozialwissenschaften, Statistik, sowie
Forschung unter Einbezug von Versuchspersonen oder Versuchstieren. Erfindung
icy, 68 Fed. Reg. 53862 (53862) (September 12, 2003), Definitions; Department of Transportation (DOT), Implementation Guidance for Executive Office of the President Office of Science and Technology Policy “Federal Policy on Research Misconduct” (February 2002), III.;
Environ-mental Protection Agency (EPA), Order No. 3120.5, Policy and Procedures for Addressing Research Misconduct, No. 5; National Aeronautics and Space Administration
(NASA), Investigation of Research Misconduct, 69 Fed. Reg. 42102 (42104) (July 14, 2004),
§ 1275.101; Veterans Health Service, VHA Handbook 1058.2 (May 4, 2005), 3.; National
Science Foundation (NSF), Research Misconduct, 67 Fed. Reg. 11936 (11937) (March 18,
2002), § 689.1.
425 “Research misconduct is defined as fabrication, falsification, or plagiarism in proposing,
performing, or reviewing research, or in reporting results”, OSTP, Federal Policy on Research Misconduct, 65 Fed. Reg. 76260 (76262) (December 6, 2000), I.
426 “Research, as used herein, includes all basic, applied, and demonstration research in all
fields of science, engineering, and mathematics. This includes, but is not limited to, research
in economics, education, liguistics, medicine, psycholgy, social sciences, statistics, and research involving human subjects or animals. Fabrication is making up data or results and recording or reporting them. Falsification is manipulating research materials, equipment, or
processes, or changing or omitting data or results such that the research is not accurately
represented in the research record. Falsification is manipulating research materials, equipment, or processes, or changing or omitting data or results such that the research is not accurately represented in the research record. Plagiarism is the appropriation of anothers person’s ideas, processes, results, or words without giving appropriate credit.” OSTP, Federal
Policy on Research Misconduct, 65 Fed. Reg. 76260 (76262) (December 6, 2000), I.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Wissenschaftliches Fehlverhalten ist kein neuartiges, aber ein in Deutschland lange unbeachtetes Phänomen. Die Autorin vergleicht verschiedene nationale Standards und Verfahrensmodelle des Umgangs mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und erkennt Tendenzen einer allgegenwärtigen zunehmenden Verkomplizierung und zugleich Internationalisierung von Regulierungssystemen in diesem Bereich.