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Definitionskonflikts247, obwohl beide Beratungsgremien sich ausdrücklich für die
Generierung eines bundesweit einheitlichen Maßstabes aussprachen248. Langfristig
fanden jedoch einige Vorschläge dieser Gremien insbesondere auf Seiten des PHS
Eingang in das US-amerikanische Verfahrensmodell, nachdem das DHHS zuvor
eine weitere Review Group on Research Misconduct and Research Integrity mit der
Begutachtung der strategischen und regulativen Vorgehensweise des ORI und seiner
Vorgängerbehörden bei der Behandlung von Fehlverhaltensfällen beauftragt hatte.249
Dies gilt zum Beispiel für die “Whistleblower’s Bill of Rights“ der CRI250, die in
dem Entwurf der whistleblower-regulation des PHS Niederschlag gefunden hat, oder
für die zuvor bereits angesprochene und später noch ausführlich zu erörternde Distinktion zwischen Tatsachenfeststellung und administrativer Entscheidung, die von
der NSF auf den PHS und übertragen wurde251.
VI. Harmonisierung der inkongruenten Maßstäbe und Verfahrensregeln der federal
agencies
Obwohl die staatliche Aufmerksamkeit des Kongress in Bezug auf Fehlverhalten in
der Forschung nach dem Regierungswechsel 1994252 zunächst abnahm und die Regierung erst 1996 begann, die Bundespolitik im Umgang mit wissenschaftlichem
Fehlverhalten erneut zu überdenken, überdauerte der von den Beratungsgremien
formulierte Harmonisierungsgedanke den Zeitraum der Passivität. Das Ziel eines
einheitlichen Umgangs mit Fehlverhaltensfällen in der gesamten staatlich geförderten Forschung rückte mehr und mehr in den Mittelpunkt der Regierungsaktivitäten.
Argumentativ wurde dieses Bestreben unter Rekurs auf die Komplexität der diver-
247 Kulynych, Stanford Technology Law Review, Vol. 2 (1998), S. 1 (19). Siehe unten 2. Teil,
E. I., S. 108 ff.
248 Panel on Scientific Responsibility and the Conduct of Research, National Academy of Science, Responsible Science: Ensuring the Integrity of the Research Process, Vol. 1, S. 147 f.;
U.S. Department of Health and Human Services, Public Health Service (Hrsg.), Report of the
Commission on Research Integrity, Integrity and Misconduct in Research, S. 15, 35.
249 Vgl. den Untersuchungsbericht DHHS, Report of the Department of Health and Human Services Review Group on Research Misconduct and Research Integrity, July 1999. Die neuerlichen Empfehlungen bezogen sich insbesondere auf das Verfahren der zuständigen PHS Behörden und wurden im Oktober 1999 von der Gesundheitsministerin zur Umsetzung akzeptiert, siehe Office of Research Integrity, ORI Newsletter Vol. 8 No. 1 (December 1999),
S. 5 f.; DHHS, HHS Announces Plans to improve Research Integrity and Prevent Research
Misconduct, HHS News (October 22, 1999).
250 U.S. Department of Health and Human Services, Public Health Service (Hrsg.), Report of the
Commission on Research Integrity, Integrity and Misconduct in Research, S. 23 f.
251 DHHS, HHS Announces Plans to improve Research Integrity and Prevent Research Misconduct, HHS News (October 22, 1999), S. 1.
252 Infolgedessen wurde der Abgeordnete John Dingell, der ehemals Anhörungen in Fehlverhaltensfällen durchgeführt hatte, in seinem Amt als Vorsitzender des House Energy and Science
Subcommittee on Oversight and Investigations abgelöst.
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gierenden agency regulations für die scientific community, den Mangel an Kommunikation einheitlicher Regierungsinteressen sowie die regulativen Defizite einzelner
agencies untermauert.253 Universitäten und andere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhielten Fördergelder von verschiedenen federal agencies und waren
dadurch gezwungen, sich bei der Implementierung von Mechanismen zur Begegnung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an deren unterschiedlichen regulation- und
policy-Vorgaben zu orientieren.254 Zum Teil hatten die neben PHS und NSF existierenden forschungsfördernden agencies entweder überhaupt keine Verfahrensregeln
zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten verabschiedet oder dabei etwa
die intern in staatlichen Laboratorien durchgeführte Forschung nicht berücksichtigt.255 Mittels eines erhöhten Abstraktionsgrades wollte man das Verfahren auch mit
disziplinären Besonderheiten etwa in der Datenaufbewahrung kompatibel machen.256
1. Vorarbeiten des National Science and Technology Councils (NSTC)
Das White House Office of Science and Technology Policy (OSTP)257, welches von
dem “Panel on Scientific Responsibility and the Conduct of Research“ als Initiativbehörde für die Entwicklung einer bundesweit einheitlichen Verfahrenspolitik im
Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten vorgeschlagen worden war258, beauftragte den National Science and Technology Council (NSTC)259 mit der Entwicklung des Entwurfs einer neuen Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens
und einer Reihe wissenschaftspolitischer Grundsätze. Die Behörde beabsichtigte,
einen bundesweit einheitlichen Ansatz bei der Regulierung von Fehlverhaltensfällen
zu erzielen. Zu diesem Zweck richtete das frühere Committee on Fundamental
Science (CFS), ein für die staatliche Grundlagenforschung zuständiges Subkomitee
des NSTC, im April 1996 eine Arbeitsgruppe bestehend aus Repräsentanten der
bedeutendsten forschungsfördernden agencies – nämlich des United States Department of Agriculture, des Department of Energy, des Department of Defense, der
National Aeronautics and Space Administration, der NIH, der NSF und des OSTP –
bekannt unter dem Namen “Research Integrity Panel“ (RIP), ein. Um eine übermä-
ßige Beeinflussung des Vorhabens durch die NSF und die NIH zu verhindern, wurde
zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe der Leiter der National Aeronautics and Space
253 Francis, Science and Engineering Ethics Vol. 5 (1999), S. 261 (265 f.). (NSF, Research and
Development in Industry: 2000, S. 19 f.; NSF, National Patterns of R&D Resources: 2002
Data Update, Table 1 A, erhältlich unter http://www.nsf.gov/statistics/nsf03313/(15.02.2007).
254 Porter/Dustira, Academic Medicine Vol. 68 (1993), September Supplement, S. S51 (S52).
255 Francis, Science and Engineering Ethics Vol. 5 (1999), S. 261 (265).
256 Francis, Science and Engineering Ethics Vol. 5 (1999), S. 261 (266).
257 Vgl. oben 2. Teil, A. II. 1. b), S. 39 f.
258 Panel on Scientific Responsibility and the Conduct of Research, National Academy of Science, Responsible Science: Ensuring the Integrity of the Research Process, Vol. 1, S. 147 f.
259 Vgl. oben 2. Teil, A. II. 1. b), S. 39 f.
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Administration ernannt.260 Der RIP erarbeitete noch im selben Jahr einen ersten
Policy-Entwurf, welcher in einem umfangreichen, zunächst informellen später formellem, Revisionsprozess261 wiederholt überarbeitet und den Mitglieds-Agencies
des NSTC zugeleitet wurde, bis er 1999 vor dem NSTC Bestand hatte und in Form
einer durch den OSTP weiterentwickelten Notice of proposed policy262 mit der Bitte
um öffentliche Stellungnahmen im Federal Register veröffentlicht wurde.263
2. Erlass der Federal Policy on Research Misconduct
Am 6. Dezember 2000 wurde schließlich die Federal Policy on Research Misconduct veröffentlicht, welche auf die gesamte staatlich geförderte Forschung Anwendung findet und sowohl die materiellen Voraussetzungen als auch die Verfahrensregeln der federal agencies zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten harmonisiert.264 Den federal agencies wurde eine Jahresfrist gesetzt, binnen derer sie
diese Inhalte durch Änderung oder Neufassung ihrer regulations umsetzen oder
durch andere administrative Mechanismen implementieren sollten265. Zur Begleitung und Unterstützung des Implementierungsprozesses wurde eine sogenannte
„Inter-agency Research Misconduct Implementation Group“ eingesetzt. Die weitere
Umsetzung durch die einzelnen Forschungseinrichtungen erfolgt durch deren institutional policies and procedures, die den Anforderungen der regulations der federal
agencies gerecht werden sollen. Nur einem Teil der forschungsfördernden Departments und Agencies ist es gelungen, die Umsetzung binnen der nunmehr vergangenen fünf Jahre zu bewerkstelligen, hierunter die NSF, das DHHS für den PHS, die
NASA, die Environmental Protection Agency, das Department of Labor und der
Agricultural Research Service des Department of Agriculture.266
260 Francis, Science and Engineering Ethics Vol. 5 (1999), S. 261 (264).
261 Vgl. hierzu eingehend Francis, Science and Engineering Ethics Vol. 5 (1999), S. 261 (265).
262 OSTP, Proposed Federal Policy on Research Misconduct To Protect the Integrity of the Research Record, 64 Fed. Reg. 55722-25 (October 14, 1999).
263 Man konnte im Rahmen der Entwicklung dieser government-wide policy auf die Erfahrungen
zurückgreifen, die man bereits in den 80er Jahren bei der Entwicklung der agency-übergreifenden Federal policy for the protection of human research subjects gesammelt hatte, vgl.
Porter/Dustira, Academic Medicine Vol. 68 (1993), September Supplement, S. S 51 ff.
264 Die Federal Policy bezieht die gesamte durch federal agencies geförderte Forschung, einschließlich der universitären Forschung, agency-intern durchgeführter Forschungsvorhaben
und der Auftragsforschung ein. Sie enthält entsprechend ihrer Zielsetzung eine harmonisierte
Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens sowie Richtlinien für den einheitlichen Umgang
mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. OSTP, Federal Policy on Research Misconduct, 65 Fed. Reg. 76260 (December 6, 2000).
265 Vgl. OSTP, Proposed Federal Policy on Research Misconduct to Protect the Integrity of the
Research Record, 64 Fed. Reg. 55722, 55723 (October 14, 1999); OSTP, Federal Policy on
Research Misconduct, 65 Fed. Reg. 76260 (December 6, 2000).
266 National Science Foundation (NSF), Research Misconduct, 67 Fed. Reg. 11936, 11938
(March 18, 2002); Department of Health and Human Services (DHHS), Public Health Service Policies on Research Misconduct, 70 Fed. Reg 28370 (28388) (May 17, 2005), § 93.300;
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D. Struktur des heutigen US-amerikanischen Verfahrensmodells
Wie der historische Überblick gezeigt hat, ist die Regulierung wissenschaftlichen
Fehlverhaltens in den Vereinigten Staaten sehr stark – wie noch aufzuzeigen sein
wird – sehr viel stärker als in Dänemark und Deutschland von staatlicher Einflussnahme und Kontrolle geprägt. Im Verlauf der letzten zwei Jahrzehnte hat sich hier
eine Entwicklung von einer stark politisierten und öffentlich diskutierten ad hoc
Kontrolle durch den Kongress hin zu einem Verfahrensmodell mit besser ausgestalteten Verfahrensrechten der betroffenen Wissenschaftler, aber auch ausgeprägten
investigativen Befugnissen eingestellt267. Die Grundstruktur dieses Modells soll im
folgenden Abschnitt vorgestellt werden.
I. Modell der Verantwortungsteilung zwischen government agencies und
Forschungseinrichtungen im Bereich der staatlich geförderten Forschung
Das US-amerikanische Verfahrensmodell ist ein Modell der Verantwortungsteilung
zwischen den zentralen forschungsfördernden government agencies268 und denjenigen Forschungseinrichtungen, die entweder direkt oder indirekt, durch Beschäftigung individuell staatlich finanzierter Wissenschaftler, öffentliche Förderleistungen
empfangen. Entgegen der von der Bezeichnung des Modells ausgehenden Suggestion darf man damit jedoch nicht zwei Partner assoziieren, die sich die Verantwortung
für die Aufklärung von Fehlverhalten gleichberechtigt teilen.269 Vielmehr ist ein
deutliches Machtgefälle zwischen agency und einzelner Forschungseinrichtung charakteristischer Bestandteil des Verfahrensmodells. Nachfolgend werden das Verhältnis und Zusammenspiel von zentralen wie dezentralen Institutionen und Verfahrenselementen sowie die strukturgebenden Gründe nachgezeichnet.
National Aeronautics and Space Administration (NASA), Investigation of Research Misconduct, 69 Fed. Reg 42102, 42106 (July 14, 2004); Environmental Protection Agency
(EPA), Order No. 3120.5, Policy and Procedures for Addressing Research Misconduct; Department of Labour (USDOL), Research Misconduct; Statement of Policy, 68 Fed. Reg.
53862 (53864) (September 12, 2003); Agricultural Research Service (ARS), Research Misconduct, Policies and Procedures No. 129.0 – ARS (October 10, 2003). Das U.S. Department
of Transportation (DOT) hat mit der Implementation Guidance for Executive Office of the
President Office of Science and Technology Policy “Federal Policy on Research Misconduct”
(February 2002) eine Direktive geschaffen, die die Umsetzung vorbereitet und steuert.
267 Steinberg, Southern California Interdisciplinary Law Journal Vol. 10 (2000), S. 39 (67).
268 Vgl. oben 2. Teil, A. II. 1. a), S. 37 ff.
269 So aber der Wortlaut der Federal Policy on Research Misconduct, 65 Fed. Reg. 76260, 76263
(December 6, 2000) unter III, S. 1.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Wissenschaftliches Fehlverhalten ist kein neuartiges, aber ein in Deutschland lange unbeachtetes Phänomen. Die Autorin vergleicht verschiedene nationale Standards und Verfahrensmodelle des Umgangs mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und erkennt Tendenzen einer allgegenwärtigen zunehmenden Verkomplizierung und zugleich Internationalisierung von Regulierungssystemen in diesem Bereich.