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aufkommen sowie den Vorzügen des erfahreneren Systems profitierte.228 Während
das OSI beispielsweise mit den Anschuldigungen gegen den AIDS-Forscher Robert
Gallo229 und dem berühmten Fall David Baltimore beziehungsweise Thereza Imanishi-Kari230 konfrontiert wurde, beides Fälle, die exemplarisch für Komplikationen
im Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens stehen, liefen bei
der NSF kaum Fälle der Datenfälschung und Datenerfindung auf. Die NSF hatte
hingegen häufiger Plagiatsfälle und Vorwürfe des Ideendiebstahls zu untersuchen.
Das Modell der NSF profitierte auch durch den Umstand, dass der Inspector General
vorwiegend dem Kongress und nicht dem Director der NSF verantwortlich ist, und
nicht wie das OSI und auch das spätere ORI der politischen Einflussnahme eines
Behördenleiters ausgesetzt ist.231
V. Weiterentwicklung der US-amerikanischen Fehlverhaltensverfahren durch Beratung von Advisory panels (Beratungsgremien)
Im Anschluss an die ersten staatlichen Regulierungsmaßnahmen wurden zwei wegweisende Untersuchungen von Beratungsgremien (advisory panels) durchgeführt,
die jeweils neue Empfehlungen in Bezug auf die Art und den angemessene Umfang
staatlicher Regulierung wissenschaftlichen Fehlverhaltens hervorbrachten.
Die erste wurde von einem Gremium angestrengt, welches 1989 durch das “Committee on Science Engineering and Public Policy“ (COSEPUP), bestehend aus Mitgliedern der National Academy of Science (NAS) , der National Academy of Engineering und des Institutes of Medicine (IOM)232, zur Überprüfung derjenigen Faktoren, die sich auf die Integrität der Wissenschaft und den Forschungsprozess in den
Vereinigten Staaten auswirken, zur Empfehlung von Maßnahmen zur Stärkung verantwortlicher Forschungspraxis und zur Beurteilung formaler Richtlinien für die
228 Hamilton, Science Vol. 255 (1992), S. 1344 (1346) (NSF’s No-Fuss Investigations); Steneck,
Science and Engineering Ethics Vol. 5 (1999), S. 161 (163 ff.).
229 Robert Gallo, der nach wie vor als (Mit-)Entdecker des AIDS Viruses gilt, wurde verdächtigt,
sich die Forschungsergebnisse seines französischen Forscherkollegen Luc Montagnier zu eigen gemacht zu haben, indem er unberechtigt vorgab, sein Labor sei in der Lage, den Virus
zu kultivieren. Die Vorwürfe wurden fallen gelassen, nachdem das DAB den Beweisstandard
erhöht hatte.
230 Dr. Thereza Imanishi-Kari wurde 1986 wegen Fehlverhaltens verdächtigt und nach fünf Verfahren unterschiedlicher Institutionen schließlich durch den früheren appeals panel des DAB
von den Vorwürfen entlastet. Die Beweise des ORI reichten nicht aus, um die Feststellung
wissenschaftlichen Fehlverhaltens aufrecht zu erhalten. vgl. Dresser, Hastings Center Report
May-June 1997, S. 26 ff.; Parrish, Journal of College and University Law Vol. 24 (1998),
S. 581 (597 ff.). Vgl. auch die Zusammenfassungen von Lundsgaard Hansen, in: Danish
Agency for Science Technology and Innovation (Hrsg.), Annual Report 2005, The Danish
Committees on Scientific Dishonesty, S. 20 (26); Kevles, The Baltimore Case, A Trial of
Politics Science and Character.
231 Hamilton, Science Vol. 255 (1992), S. 1344 (1346).
232 Siehe zu diesen Einrichtungen oben 2. Teil, A. II. 2. a), S. 40.
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Durchführung von Forschung einberufen wurde.233 Dieser unabhängige sogenannte
“Panel on Scientific Responsibility and the Conduct of Research“ setzte sich aus
insgesamt zweiundzwanzig wissenschaftlichen Vertretern verschiedener Foschungsdisziplinen234 zusammen und brachte den 1992 veröffentlichten zweiteiligen Untersuchungsbericht “Responsible Science: Ensuring the Integrity of the Research Process“235, eine Analyse des damaligen Wissens- und Verfahrensstandes hinsichtlich
der Protektion guter wissenschaftlicher Praxis und der Eindämmung von misconduct
in science hervor.
Es folgte die Untersuchung der 1994 durch das Department of Health and Human
Services (DHHS) entsprechend den Vorgaben des NIH Revitalisation Acts von
1993236eingesetzten, zwölf Mitglieder umfassenden, Commission on Research Integrity (CRI); nach ihrem Vorsitzenden Kenneth J. Ryan237 auch bekannt unter dem
Namen „Ryan Commission“. Der Kongress ermächtigte die Kommission per Gesetz,
an das DHHS und den Kongress Empfehlungen auszusprechen, wie der PHS mit
wissenschaftlichem Fehlverhalten im Zusammenhang mit staatlich finanzierter Forschung umgehen sollte. Anders als das Gremium des COSEPUP umfasste die CRI
nicht ausschließlich Wissenschaftler, sondern beteiligte auch Juristen, Ethiker und
Mitglieder aus der breiten Öffentlichkeit und war somit deutlich auf die Beratung
staatlicher Stellen zugeschnitten. Wohingegen der Bericht des “Panel on Scientific
Responsibility and the Conduct of Research“ sich grundsätzlich an die Leserschaft
der scientific community wandte.238 In einem Zwischenbericht kennzeichnete die
Kommission drei Hauptproblembereiche der Regulierung von wissenschaftlichem
Fehlverhalten: Die Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens, das Fehlen von
Standards guter Forschungspraxis und drohende Vergeltungsmaßnahmen gegenüber
233 Panel on Scientific Responsibility and the Conduct of Research, National Academy of Science, Responsible Science: Ensuring the Integrity of the Research Process, Vol. 1, S. IX f.
234 Mitglieder des Gremiums waren der Vorsitzende Edward E. David, Jr. (President EED, Inc.);
Philip H. Abelson (Deputy Editor of Science and Science Advisor, American Association for
the Advancement of Science); Victor R. Baker (Regents Professor and Professor of Geosciences and Planetary Sciences, Department of Geosciences, University of Arizona); Albert
Barber (Vice Chancellor for Research, University of California, Los Angeles); Michael Berman (President Duberstein Group, Inc.); John Deutch (Institute Professor of Chemistry, Massachusetts Institute of Technology); Val L. Fitch (James S. McDonnell Distinguished University Professor of Physics, Princeton University).
235 Panel on Scientific Responsibility and the Conduct of Research, National Academy of Science, Responsible Science: Ensuring the Integrity of the Research Process, Vols. 1 & 2, 1992.
236 Pub. L. No. 103-43, 107 Stat. 141-44 (enacted June 10, 1993), NIH Act § 161, 42 U.S.C.
289 b.
237 Vgl. DHHS, Report of the Department of Health and Human Services Review Group on
Research Misconduct and Research Integrity, S. 4. Kenneth J. Ryan war Ende der 70er Jahre
für seine Verdienste bei der erfolgreichen Entwicklung von Grundsätzen (policies) für die
ethische Behandlung von Versuchspersonen in der biomedizinischen Forschung und der Verhaltensforschung bekannt geworden.
238 Francis, Science and Engineering Ethics Vol. 5 (1999), S. 261 (263).
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Whistleblower.239 Der Endbericht dieses Beratungsgremiums mit parlamentarischem
Mandat wurde im November 1995 unter dem Titel “Integrity and Misconduct in
Research“ veröffentlicht. 240
Beide Untersuchungen konnten trotz Aussprache zahlreicher Empfehlungen zu
den zentralen Problemkreisen der Behandlung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wie etwa der Notwendigkeit, die bis dahin unterschiedlichen Definitionen wissenschaftlichen Fehlverhaltens241 zu vereinheitlichen und zu überarbeiten,
oder die Stufen der Tatsachenfeststellung und der Entscheidung in den misconduct-
Verfahren der forschungsfördernden government agencies242 generell zu separieren,
zunächst wenig zu einer einheitlichen Lösung der Fehlverhaltenskontroverse in den
USA beitragen.243 Zwar wurden die insgesamt 33 Empfehlungen der CRI von einer
Arbeitsgruppe des Fachministeriums (Implementation Group on Research Integrity
and Misconduct, IGRIM)244 unter der Leitung des Wissenschaftsberaters des Gesundheitsministers Dr. William Raub eingehend auf eine mögliche Umsetzung hin
überprüft und eine Vielzahl der Vorschläge für umsetzungsfähig und -bedürftig
erachtet.245 Die ablehnende Reaktion der scientific community brachte jedoch zum
Ausdruck, dass mit einer breiten Akzeptanz der auf eine noch stärkere staatliche
Kontrolle ausgerichteten Umsetzungsvorschläge nicht zu rechnen war.246 Insbesondere die Tatsache, dass beide Untersuchungsberichte deutlich verschiedene Fehlverhaltensdefinitionen vorschlugen, führte zu einer vorübergehenden Manifestation
eines durch die unterschiedlichen Maßstäbe der agency regulations entstandenen
239 Office of Research Integrity, Commission on Research Integrity Identifies Problem Areas,
Newsletter Vol. 3 (1995), Nr. 2, S. 1.
240 U.S. Department of Health and Human Services, Public Health Service (Hrsg.), Report of the
Commission on Research Integrity, Integrity and Misconduct in Research, Washington 1995.
241 Panel on Scientific Responsibility and the Conduct of Research, National Academy of Science, Responsible Science: Ensuring the Integrity of the Research Process, Vol. 1, S. 147;
U.S. Department of Health and Human Services, Public Health Service (Hrsg.), Report of the
Commission on Research Integrity, Integrity and Misconduct in Research, S. 15. Vgl. zur
Vereinheitlichung der Definition unten 2. Teil, E. I., S. 108 ff.
242 Panel on Scientific Responsibility and the Conduct of Research, National Academy of Science, Responsible Science: Ensuring the Integrity of the Research Process, Vol. 1, S. 106 f.;
U.S. Department of Health and Human Services, Public Health Service (Hrsg.), Report of the
Commission on Research Integrity, Integrity and Misconduct in Research, S. 27 ff.
243 Kulynych, Stanford Technology Law Review, Vol. 2 (1998), S. 1 (19).
244 IGRIM bestand aus 18 Mitgliedern verschiedener agencies und offices des DHHS, einschließlich ausgeschiedenen ehemaligen und des amtierenden Direktors des ORI.
245 Siehe dazu den Bericht der Arbeitsgruppe: Implementation Group on Research Integrity and
Misconduct (IGRIM), Implementation Proposals on Recommendations by the Commission
on Research Integrity (June 14, 1996) und Goodman, The Scientist Vol. 10 (1996), No. 2,
S. 1, 8 f.
246 Siehe z.B. Goodman, The Scientist Vol. 10 (1996), No. 2, S. 8; Grinnell, Science Vol. 272
(1996), S. 333; Federation of American Societies for Experimental Biology (FASEB),
FASEB Newsletter Vol. 29 No. 5 (July/August 1996), S. 1 und 4 und den Brief der Coalition
of Biological Scientists vom 13. Mai 1996 an William F. Raub, erhältlich unter http://opa.fa
seb.org/pdf/crisraub.pdf (15.02.2007).
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Definitionskonflikts247, obwohl beide Beratungsgremien sich ausdrücklich für die
Generierung eines bundesweit einheitlichen Maßstabes aussprachen248. Langfristig
fanden jedoch einige Vorschläge dieser Gremien insbesondere auf Seiten des PHS
Eingang in das US-amerikanische Verfahrensmodell, nachdem das DHHS zuvor
eine weitere Review Group on Research Misconduct and Research Integrity mit der
Begutachtung der strategischen und regulativen Vorgehensweise des ORI und seiner
Vorgängerbehörden bei der Behandlung von Fehlverhaltensfällen beauftragt hatte.249
Dies gilt zum Beispiel für die “Whistleblower’s Bill of Rights“ der CRI250, die in
dem Entwurf der whistleblower-regulation des PHS Niederschlag gefunden hat, oder
für die zuvor bereits angesprochene und später noch ausführlich zu erörternde Distinktion zwischen Tatsachenfeststellung und administrativer Entscheidung, die von
der NSF auf den PHS und übertragen wurde251.
VI. Harmonisierung der inkongruenten Maßstäbe und Verfahrensregeln der federal
agencies
Obwohl die staatliche Aufmerksamkeit des Kongress in Bezug auf Fehlverhalten in
der Forschung nach dem Regierungswechsel 1994252 zunächst abnahm und die Regierung erst 1996 begann, die Bundespolitik im Umgang mit wissenschaftlichem
Fehlverhalten erneut zu überdenken, überdauerte der von den Beratungsgremien
formulierte Harmonisierungsgedanke den Zeitraum der Passivität. Das Ziel eines
einheitlichen Umgangs mit Fehlverhaltensfällen in der gesamten staatlich geförderten Forschung rückte mehr und mehr in den Mittelpunkt der Regierungsaktivitäten.
Argumentativ wurde dieses Bestreben unter Rekurs auf die Komplexität der diver-
247 Kulynych, Stanford Technology Law Review, Vol. 2 (1998), S. 1 (19). Siehe unten 2. Teil,
E. I., S. 108 ff.
248 Panel on Scientific Responsibility and the Conduct of Research, National Academy of Science, Responsible Science: Ensuring the Integrity of the Research Process, Vol. 1, S. 147 f.;
U.S. Department of Health and Human Services, Public Health Service (Hrsg.), Report of the
Commission on Research Integrity, Integrity and Misconduct in Research, S. 15, 35.
249 Vgl. den Untersuchungsbericht DHHS, Report of the Department of Health and Human Services Review Group on Research Misconduct and Research Integrity, July 1999. Die neuerlichen Empfehlungen bezogen sich insbesondere auf das Verfahren der zuständigen PHS Behörden und wurden im Oktober 1999 von der Gesundheitsministerin zur Umsetzung akzeptiert, siehe Office of Research Integrity, ORI Newsletter Vol. 8 No. 1 (December 1999),
S. 5 f.; DHHS, HHS Announces Plans to improve Research Integrity and Prevent Research
Misconduct, HHS News (October 22, 1999).
250 U.S. Department of Health and Human Services, Public Health Service (Hrsg.), Report of the
Commission on Research Integrity, Integrity and Misconduct in Research, S. 23 f.
251 DHHS, HHS Announces Plans to improve Research Integrity and Prevent Research Misconduct, HHS News (October 22, 1999), S. 1.
252 Infolgedessen wurde der Abgeordnete John Dingell, der ehemals Anhörungen in Fehlverhaltensfällen durchgeführt hatte, in seinem Amt als Vorsitzender des House Energy and Science
Subcommittee on Oversight and Investigations abgelöst.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Wissenschaftliches Fehlverhalten ist kein neuartiges, aber ein in Deutschland lange unbeachtetes Phänomen. Die Autorin vergleicht verschiedene nationale Standards und Verfahrensmodelle des Umgangs mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und erkennt Tendenzen einer allgegenwärtigen zunehmenden Verkomplizierung und zugleich Internationalisierung von Regulierungssystemen in diesem Bereich.