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2. Teil: Wissenschaftseigene Verfahren zur Begegnung wissenschaftlichen Fehlverhaltens in den USA
Der erste Hauptteil der Arbeit ist Hintergrund, Entwicklung und Ausgestaltung von
Fehlverhaltensverfahren in den USA gewidmet.
A. Institutionelle Rahmenbedingungen: Strukturen der Forschung und
Forschungsfinanzierung in den USA
Zunächst sollen die Grundlinien des US-amerikanischen Forschungssystems nachgezeichnet werden, um die landesspezifischen Rahmenbedingung für Forschung und
Entwicklung aufzuzeigen, welche gleichzeitig die Kulisse für die Entstehung und
Behandlung von Fehlverhaltensfällen in den USA darstellen.
I. Forschung und Entwicklung in den USA
In den Vereinigten Staaten werden Forschungs- und Entwicklungsleistungen in
erster Linie von privaten Einrichtungen erbracht.1 Hierzu zählt eine große Anzahl
forschungstreibender Privatwirtschaftsunternehmen, Nonprofit-Organisationen und
Universitäten. Der öffentliche Sektor nimmt einen weitaus geringeren Umfang ein
und setzt sich im Wesentlichen aus staatlichen Bundeslaboratorien und den Bundeszentren für Vertragsforschung (Federally Funded Research and Development Centers, FFRDC) zusammen. Aber auch ein Teil des stark differenzierten Universitätssektors befindet sich in öffentlicher Hand.2
1. Forschung an öffentlichen Einrichtungen
a) Bundeslaboratorien
Forschung der öffentlichen Hand findet überwiegend an US-amerikanischen Bundeslaboratorien und -forschungszentren statt. Dabei handelt es sich um Forschungs-
1 Zur Höhe der Forschungsausgaben der Forschungssektoren vgl. NSF, National Patterns of
R&D Resources: 2002 Data Update, Table 1 A, erhältlich unter http://www.nsf.gov/statistics/nsf03313/ (15.02.2007).
2 Vgl. Krüger, in: Flämig/Krüger/Rupp/Schuster/Kimminich/Mesel/Scheven/Graf Stenbock-
Fermor (Hrsg.), Handbuch des Wissenschaftsrechts, S. 1723 (1754 f.).
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einrichtungen ganz unterschiedlicher Größe und Ausstattung, die entweder den
Verwaltungseinheiten (agencies)3 der einzelnen Bundesministerien – beispielsweise
des Department of Defense (DoD)4, des U.S. Department of Agriculture (USDA)5
oder des Department of Health and Human Services (DHHS) – oder aber unabhängigen Bundesbehörden (independent agencies)6 – etwa der National Aeronautics and
Space Administration (NASA)7 oder der Environmental Protection Agency (EPA)8 –
nachgeordnet sind. International bekannt und im Zusammenhang mit der Behandlung von Fehlverhaltensfällen frühzeitig in Erscheinung getreten9 sind insbesondere
die Laboratorien der National Institutes of Health (NIH)10, einer der agencies des
Public Health Service (PHS)11, welcher wiederum eine abgegrenzte Untereinheit,
also eine agency, des DHHS repräsentiert. Es zählen hierzu unter anderem das be-
3 Der Begriff der agency wird in einem sehr weiten Sinne verwandt. Er ist mit deutschem
Behördenbegriff verwandt, mit dem Unterschied, dass die agency eine ausgegrenzte Einheit
mit einer gewissen Selbständigkeit darstellt, Jarass, DÖV 1985, S. 377 (379). Man unterscheidet unter den bundesrechtlichen Verwaltungsträgern in den Vereinigten Staaten eine
Vielzahl mehr oder minder selbständiger Verwaltungseinheiten, darunter Verwaltungsträger
die innerhalb und solche die außerhalb der Bundesministerialbürokratie stehen. Zu den letzteren zählen die sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig vermehrenden independent (regulatory) agencies, deren Zulässigkeit vor dem Hintergrund der Existenz einer einheitlichen und
politisch verantwortlichen Exekutivspitze verschiedentlich bezweifelt wurde, vgl. Browsher
v. Synar, 478 U.S. 714 (1986); Morrison v. Olson, 478 U.S. 654 (1988); Schwarz, Administrative Law, § 1.10 bis 1.12.
4 Innerhalb des DOD verdient etwa das Air Force Research Laboratory (AFRL), eine Untereinheit des Department of the Air Force mit neun über die Vereinigten Staaten verstreuten Direktoraten und insgesamt ca. 5400 Mitarbeitern, besondere Erwähnung.
5 Eine Auflistung der besonders zahlreichen über die gesamten Vereinigten Staaten verstreuten Forschungslaboratorien und Forschungszentren des Agricultural Research Service,
einer Untereinheit des USDA ist unter http://www.ars.usda.gov/pandp/loca-tions.htm? (15.02.
2007) erhältlich.
6 Independent agencies werden errichtet, wenn sich ein Bedürfnis für die Regelung irgendeines
Bereichs aus dem weiten Gebiet staatlicher Betätigung ergibt, der noch nicht den Departments oder anderen agencies zugeteilt ist.
7 Zu den zehn Forschungszentren der NASA (NASA Field Centers), die deren kürzlich neustrukturierten Headquarters “Exploration Systems”, “Space Operations”, “Science”, und “Aeronautics Research” nachgeordnet sind, vgl. das Organisationsdiagramm der NASA, http://
www.nasa.gov/pdf/61295main_trans_org_chart.pdf (15.02.2007) sowie die Auflistung unter
http://www.hq.nasa.gov/hq/centers.html (15.02.2007).
8 Eine Liste der Bundeslaboratorien und Forschungszentren der EPA, die überwiegend unter
dem Office of Research and Development (ORD) angesiedelt sind, ist unter http://www.
epa.gov/ord/htm/laboratories.htm (15.02.2007) bzw. http://www.epa.gov/epahome/program
2.htm (15.02.2007) erhältlich.
9 Vgl. unten 2. Teil, C. III. 1., S. 57 f.
10 Die National Institutes of Health bilden als eine der acht agencies des Public Health Service
(PHS) das Zentrum medizinischer Forschungtätigkeit in den USA. 1887 gegründet, bestehen
die NIH heute aus siebenundzwanzig einzelnen Instituten und Zentren, die überwiegend auf
dem Campus der NIH in Bethesda, Maryland, angesiedelt sind. Eine Liste der zugehörigen
Institute und Zentren ist unter http://www.nih.gov/icd/ (15.02.2007) erhältlich.
11 Vgl. dazu unten 2. Teil, A. II. 1. a) aa), S. 38.
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rühmte National Cancer Institute (NCI) oder das National Heart, Lung, and Blood
Institute (NHLBI).
b) Bundeszentren für Vertragsforschung (Federally Funded Research and
Development Centers)
Eine besondere Organisationsform für die Durchführung von Forschung im öffentlichen Interesse bildet das US-amerikanische Modell der Bundeszentren für Vertragsforschung.12 Es handelt sich dabei um ausschließlich oder überwiegend staatlich
finanzierte körperschaftliche Organisationseinheiten, die entweder selbständig einem
im gesamtstaatlichen Interesse stehenden besonderen Forschungs- und Entwicklungsziel nachgehen oder einzelne Forschungsbereiche von forschungstreibenden
Hochschulen durch die Bereitstellung wichtiger Apparaturen und Forschungsanlagen unterstützen.13 Die FFRDCs betreiben Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Entwicklung oder Forschungs- und Entwicklungsmanagement sowohl
auf konkrete Einzelnachfrage als auch im Rahmen eines weit gesteckten Forschungsrahmens der Bundesregierung.14 Die Zentren werden durch Abschluss eines
Vertrages zwischen einer den Regierungsdepartments nachgeordneten agency oder
einer independent agency und einer privaten Forschungseinrichtung gegründet,
wobei die Wahl des privaten Vertragspartners – Universität, wissenschaftliche Einrichtung ohne Erwerbszweck oder Industrieunternehmen – sich nach dem zu betreibenden Forschungstypus richtet.15 Der Vertrag regelt die langfristige Bindung an
Regierungseinheiten und die dauerhafte Unterhaltung des Forschungszentrums16,
durch welche letztlich die Zuordnung zum öffentlichen Forschungssektor motiviert
wird. Während der öffentliche Vertragspartner für die Einrichtung des Zentrums und
die Bereitstellung finanzieller Ressourcen sorgt, verwaltet und nutzt der private
Vertragspartner das Zentrum, ohne dass es dabei zu einer organisatorischen Verschmelzung zwischen beiden Institutionen kommt.17 Von den momentan bestehenden 36 Bundeszentren für Vertragsforschung werden jeweils 16 Zentren durch
Hochschulen oder andere Nonprofit-Organisationen verwaltet, vier Zentren werden
12 Krüger, Rechtsvergleichung im Wissenschaftsrecht, S. 76.
13 NSF, Federal Funds for Research and Development, Fiscal Years 2001, 2002 and 2003,
Vol. 51, S. 6 f.
14 NSF, Federal Funds for Research and Development, Fiscal Years 2001, 2002 and 2003,
Vol. 51, S. 6 f.
15 Bei Grundlagenforschung wird der Vertragspartner i.d.R. eine Universität oder eine Nonprofit-Institution sein, angewandte Forschung und Entwicklung findet in Kooperation mit der
Industrie statt, Stegemann-Boehl, Fehlverhalten von Forschern, S. 42 f.
16 Stegemann-Boehl, Fehlverhalten von Forschern, S. 42 f. Es wird eine Mindestvertragsdauer
von fünf Jahren erwartet und ein jährliches Mindestbudget von $ 500.000 muss ausgewiesen
sein.
17 Stegemann-Boehl, Fehlverhalten von Forschern, S. 42 f.
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von industriellen Vertragspartnern betrieben. 18 Von diesen 36 FFRDCs werden
wiederum zehn von dem DoD, 16 von dem Department of Energy (DOE), fünf von
der National Science Foundation (NSF) sowie jeweils eines von dem DHHS, der
NASA, der Nuclear Regulatory Commission (NRC), dem Department of Transportation (DOT) und dem Department of the Treasury mitgetragen.19
c) Staatliche Universitäten
Die US-amerikanische Hochschullandschaft ist sehr heterogen und strukturell stärker ausdifferenziert als die Hochschulsysteme europäischer Nationen.20 Sie steht
exemplarisch für die amerikatypische wechselseitige Durchdringung staatlicher und
privater Forschungsbereiche, welche im Hochschulbereich nicht zuletzt auf das
Fehlen einer nationalen Hochschulgesetzgebung21 zurückzuführen ist, so dass eine
präzise Trennung von staatlichem und privatem Sektor nur begrenzt möglich ist22.
Im Jahr 2000 zählten zum Bereich Higher Education insgesamt 3941 amerikanischen Hochschulen, die erhebliche Unterschiede im Hinblick auf Curriculum, Qualität, Forschungsoutput, Studienabschlüsse und Studentenzahlen aufwiesen.23 Der
Kreis der forschungstreibenden Hochschulen kann deutlich enger gezogen werden,
da zahlreiche Colleges und Universitäten ausschließlich oder überwiegend ausbildungs-orientiert ausgerichtet lediglich ein zwei- oder vierjähriges Undergraduate-
18 Master Government List of 36 Federally Funded Research and Development Centers, in:
NSF, Federal Funds for Research and Development, Fiscal Years 2001, 2002 and 2003,
Vol. 51, S. 11 f.; die aktuelle Liste ist auch erhältlich unter http://www.nsf.gov/statistics/
nsf04309/ (15.02.2007).
19 Master Government List of 36 Federally Funded Research and Development Centers, in:
NSF, Federal Funds for Research and Development, Fiscal Years 2001, 2002 and 2003,
Vol. 51, S. 11 f.; die aktuelle Liste ist auch erhältlich unter http://www.nsf.gov/statistics/
nsf04309/ (15.02.2007).
20 Schuster, WissR 1999, S. 346 (348, 350 f.); Karpen/Hanske, Status und Besoldung von
Hochschullehrern im internationalen Vergleich, Bd. 1, S. 291 ff.
21 Das Hochschulwesen ist in den USA Sache der einzelnen Bundesstaaten, daher spielt die
Bundesregierung lediglich bei der Akkreditierung, der Studentenförderung und der Forschungsförderung eine aktive Rolle, Fox, in: Goedegebuure/Kaiser/Maassen/Meek/van
Vught/de Weert (Hrsg.), Hochschulpolitik im internationalen Vergleich, S. 225 (234).
22 Eine Unterscheidung ist hier nur anhand der Rechtsform der Einrichtung möglich. Vgl. zu der
dem Common Law ursprünglich fremden Unterscheidung zwischen privat-rechtlichem und
öffentlich-rechtlichem Sektor, Hatzius, Die Rechtsstellung des Hochschullehrers in den Vereinigten Staaten, S. 44 ff.; Karcher, Studenten an privaten Hochschulen, Zum Verfassungsrecht der USA, S. 35 f.
23 Vgl. The Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching, The Carnegie Classification of Institutions of Higher Education, S. 5, 20 ff. Eine umfassende Differenzierung USamerikanischer Hochschulen nach Funktion und Bildungsauftrag bietet auch Fallon, in: Breinig/Gebhardt/Ostendorf (Hrsg.), Das deutsche und das amerikanische Hochschulsystem,
S. 87 ff.
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Studium oder eine evident berufsspezifisch orientierte Ausbildung anbieten.24 Entsprechend der Klassifizierung der Carnegie Foundation for the Advancedment of
Teaching zählen lediglich 261 der vorbezifferten Hochschulen zu den sog. Doctoral/Research Universities.25 Davon wiederum sind immerhin 166 Hochschulen
(63,6 %) staatliche Universitäten, obgleich der Anteil staatlicher Einrichtungen an
der Gesamtzahl der Hochschulen mit 1643 (41,7 %) deutlich geringer ausfällt.
Im Gegensatz zu den Universitäten europäischer Staaten stehen US-amerikanische Hochschulen – egal ob staatlich oder privat organisiert – untereinander in einem wirtschaftlichen Konkurrenzkampf um die vorhandenen Finanzierungsquellen,
wie etwa die Subventionen der Bundesregierung und der Staatsregierungen, der
Stiftungseinrichtungen, oder der Industrie, um das wissenschaftliche Personal und
die gebührenpflichtigen Studenten.26 Staatliche Universitäten erheben zwar in der
Regel niedrigere Studiengebühren und erhalten großzügigere Zuwendungen aus dem
staatlichen Finanzhaushalt, aber auch die Höhe ihrer staatlichen Subventionen hängt
neben anderen Faktoren von der Anzahl der eingeschriebenen Studierenden ab, die
in einem aufwendigen Zulassungsverfahren akquiriert werden.27 Die Doctoral/ Research Universities erhalten insgesamt mit 87,9 % den weitaus größten Anteil staatlicher Fördergelder für Forschung und Entwicklung an Hochschulen.28
24 Vgl. die Hochschulkategorien in: The Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching, The Carnegie Classification of Institutions of Higher Education, S. 1 f. Andererseits vernachlässigen die Forschungsuniversitäten die Ausbildung von Undergraduates, Boyer Commission on Educating Undergraduates in the Research University, Reinventing Undergraduate Education: A Blueprint for America’s Research Universities, S. 5.
25 The Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching, The Carnegie Classification of
Institutions of Higher Education, S. 1 ff., 5, 14 ff. Nach dem Definitions- und Klassifizierungssystem der 2000er Classification bemisst sich die Zugehörigkeit zu den Doctoral/ Research Universities nach der Anzahl der verliehenen Doktergrade innerhalb eines Jahres. Die
Kategorie ist aufgespalten in Doctoral/Research Universities – Intensive für Hochschulen, die
mindestens zehn Doktortitel in drei oder mehr Disziplinen oder mindestens 20 Doktortitel pro
Jahr insgesamt verliehen haben (110 Hochschulen), und in Doctoral/Research Universities –
Extensive, worunter solche Hochschulen fallen, die mindestens 50 Doktortitel in mindestens
15 Disziplinen pro Jahr verliehen haben (151 Hochschulen). Die Boyer Commission on Educating Undergraduates in the Research University, Reinventing Undergraduate Education: A
Blueprint for America’s Research Universities, S. 2 ff., liefert eine differenzierte Beschreibung der amerikanischen Research Universities, die ihrerseits wiederum eine nicht zu unterschätzende Diversifikation aufweisen.
26 Krüger, in: Flämig u.a. (Hrsg.), Handbuch des Wissenschaftsrechts, S. 1723 (1754 ff.);
Schultz-Gerstein, MittHV 1987, S. 143 ff.
27 Krüger, Rechtsvergleichung im Wissenschaftsrecht, S. 55; vgl. zu den staatlichen Universitäten Kaliforniens, Fox, in: Goedegebuure/Kaiser/Maassen/Meek/van Vught/de Weert (Hrsg.)
Hochschulpolitik im internationalen Vergleich, S. 225 (246 ff.).
28 Deshalb erfolgte die Carnegie-Klassifizierung der Hochschulen vor 2000 auch anhand der
Höhe bundesstaatlicher Subventionen, mit denen sie gefördert werden, The Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching, The Carnegie Classification of Institutions of Higher
Education, S. 12, 28 f.
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Gleichzeitig verfügen die amerikanischen Hochschulen über ein hohes Maß administrativer und akademischer Autonomie.29 Sie werden nicht von einer Ministerialbürokratie, sondern durch unabhängige Verwaltungsräte, die Boards of Trustees,
besetzt mit Professoren, Geldgebern, Alumni und Studenten, kontrolliert.30 Staatliche Universitäten sind häufig public corporations mit verfassungsmäßigem oder
gesetzlichem Status.31 Sie unterliegen in allen Fragen, die das Gemeinwohl und die
staatliche Finanzierung betreffen, der legislativen Steuerung des Bundesstaates, in
dem sie beheimatet sind,32 ihrem Board of Trustees gehören regelmäßig auch öffentliche Amtsträger, wie der Gouverneur des jeweiligen Bundesstaates, an.
Die Forschungsuniversitäten betreiben vorwiegend Grundlagenforschung aber
auch anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung.33
2. Forschung an privaten Einrichtungen
a) Private Universitäten und Colleges
Als privat gelten privatwirtschaftlich gegründete oder durch private Stiftungen organisierte und finanzierte Hochschulen (private corporations) unabhängig davon, ob
sie auch staatliche Gelder erhalten.34 Zu den verbleibenden 95 privaten Doctoral/Research Universities35 zählt die Majorität der renommiertesten US-amerikanischen Hochschulen, darunter berühmte Namen wie Stanford, Yale, Harvard und
Princeton.36 Über den privatrechtlichen korporativen Status einer Hochschule entscheidet der Gründungszusammenhang, welcher einer staatlich verliehenen Gründungscharta zu entnehmen ist.37 Im Übrigen gelten die zu den staatlichen Universitäten getätigten allgemeinen Ausführungen entsprechend.
29 Fox, in: Goedegebuure/Kaiser/Maassen/Meek/van Vught/de Weert, Hochschulpolitik im internationalen Vergleich, S. 225 (252 f.).
30 Die Verwaltungsräte sind offiziell direkt für die Hochschulverwaltung verantwortlich, delegieren diese Funktion aber in der Praxis an die Präsidenten der einzelnen Campi, Rothfuß,
Hochschulen in den USA und in Deutschland, S. 54. Die Hochschulen sind in Departments
untergliedert und stehen unter der Leitung eines Präsidenten.
31 Rothfuß, Hochschulen in den USA und in Deutschland, S. 41. Sie werden entweder als state
agencies, instrumentalities of the state oder units of state government angesehen, vgl. Wood,
15A Am. Jur. 2d Colleges and Universities, §§ 2, 3 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.
32 Wood, 15A Am. Jur. 2d Colleges and Universities, § 7.
33 NSF, Academic Research and Development Expenditures: Fiscal Year 2002, S. 35 f.
34 Wood, 15 A Am. Jur. 2d Colleges and Universities, § 2, sowie die dortigen Nachweise;
s. auch Landfried, MittHV 1987, S. 131.
35 Vgl. die Klassifizierung oben unter 2. Teil, A. I. 1. c), S. 33 ff., insbesondere Fn. 25.
36 The Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching, The Carnegie Classification of
Institutions of Higher Education, S. 37.
37 Bei private corporations ist die Gründungsurkunde ein Vertrag, der durch Legislativakte des
verantwortlichen Staates ohne Zustimmung der Korporation oder deren Mitglieder oder Än-
36
b) Sonstige unabhängige Nonprofit-Institutionen (ohne Erwerbszweck)
Darüber hinaus existieren in den Vereinigten Staaten etliche wissenschaftlich ausgerichtete aber außeruniversitäre Einrichtungen ohne Erwerbszweck (nonprofit institutions) mit eigenen Forschungslaboratorien und -zentren.38 Dieser außeruniversitäre
Nonprofit-Sektor lässt sich in research institutes, voluntary hospitals und andere
Institutionen, beispielsweise private Stiftungen oder wissenschaftliche Vereinigungen, untergliedern.39
c) Industrie
Die Wirtschaft erbringt mit über 70 % des gesamten Forschungsvolumens den größten Teil der Forschungsarbeit in den USA.40 Dabei nimmt der Bereich Computer und
Elektroartikel allein bereits knapp 20 % der privaten Forschung ein.41 Direkt dahinter rangieren Forschung für Verkehrsmittel und Logistik und der Chemiesektor.42
II. Forschungsförderung in den USA
Die Forschungsförderung in den USA entbehrt sowohl im Hinblick auf die institutionelle Organisation als auch die Methoden und Zielsetzungen eines traditionell
gewachsenen ganzheitlichen Konzepts, weshalb die Träger der Forschungsfinanzierung und -beratung unterhalb der Ebene des Präsidenten von erheblicher Dekonzentration geprägt sind.43 Die Wichtigsten der für die Allokation der auf ca. 292 Milliarden Dollar44 geschätzten Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung in den
USA verantwortlichen Institutionen sollen im folgenden Abschnitt vorgestellt werderungsvorbehalt nicht ohne weites geändert werden kann, Wood, 15A Am. Jur. 2d Colleges
and Universities, §§ 2, 6. Karpen/Hanske, Status und Besoldung von Hochschullehrern im
internationalen Vergleich, S. 296 f.; Rothfuß, Hochschulen in den USA und in Deutschland,
S. 41.
38 Nonprofit institutions sind privatrechtlich organisierte verselbstständigte juristische Einheiten (Personen), die öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt sind, und daher von den meisten Arten staatlicher Besteuerung befreit sind.
39 Vgl. die Charakterisierung in NSF, Federal Science and Engineering Support to Universities,
Colleges, and Nonprofit Institutions: Fiscal Year 2001, S. 8.
40 NSF, National Patterns of R&D Resources: 2002 Data Update, Table 1 A, erhältlich unter
http://www.nsf.gov/statistics/nsf03313/ (15.02.2007).
41 NSF, Research and Development in Industry: 2000, S. 19 f.
42 NSF, Research and Development in Industry: 2000, S. 19 f.
43 Bodewig, in: Beier/Ullrich (Hrsg.), Staatliche Forschungsförderung und Patentschutz, Bd. 1
USA, S. 1 ff., 11 ff.
44 Die Schätzung bezieht sich auf das Jahr 2002, vgl. NSF, National Patterns of R&D Resources: 2002 Data Update, Table 1 A, erhältlich unter http://www.nsf.gov/statistics/nsf03313/
(15.02.2007).
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Wissenschaftliches Fehlverhalten ist kein neuartiges, aber ein in Deutschland lange unbeachtetes Phänomen. Die Autorin vergleicht verschiedene nationale Standards und Verfahrensmodelle des Umgangs mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und erkennt Tendenzen einer allgegenwärtigen zunehmenden Verkomplizierung und zugleich Internationalisierung von Regulierungssystemen in diesem Bereich.