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E. Zusammenfassung des schweizerischen Finanzierungssystems
Das schweizerische Finanzierungssystem für die Stilllegung und Entsorgung im
Kernenergiebereich besteht demnach aus folgenden Bestandteilen:
1. Die Finanzierung für die Stilllegung und Beseitigung der schweizerischen
Kernkraftwerke wird von einem Stilllegungsfonds abgesichert, der durch
Beiträge der Kernkraftwerkbetreiber gespeist wird.
2. Für die Finanzierung der Entsorgungskosten, die vor der Außerbetriebnahme der jeweiligen Kernkraftwerke anfallen, müssen die schweizer Eigentümer der Kernkraftwerke Rückstellungen in ihren Handels- und Steuerbilanzen bilden. Die Verfügbarkeit über die Rückstellungsgegenwerte unterliegt dabei einigen Beschränkungen, die die Finanzierungssicherheit erhöhen sollen.
3. Die Entsorgungskosten, die nach der Außerbetriebnahme der jeweiligen
Kernkraftwerke anfallen, werden dagegen durch einen Entsorgungsfonds
bezahlt. Die notwendigen Finanzmittel werden wie beim Stilllegungsfonds
von den entsorgungspflichtigen Kernkraftwerkbetreibern aufgebracht.
Das schweizerische Finanzierungssystem enthält somit wie das deutsche Finanzierungssystem privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Elemente, wobei im Gegensatz zum deutschen System die öffentlich-rechtliche Organisation der Finanzierungsvorsorge im Vordergrund steht. Der größte Teil der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird in unternehmensexternen Fonds angehäuft, die unabhängig von
den Kernkraftwerkbetreibern diese Finanzmittel anlegen und im Bedarfsfall den
Kernkraftwerkbetreibern wieder zur Verfügung stellen. Inwieweit ein solches weitgehend auf einer unternehmensexternen Finanzierungsvorsorge basierendes Finanzierungssystem aus den vier unterschiedlichen Perspektiven zu beurteilen ist, wird
im folgenden Kapitel zu beantworten sein.
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Zusammenfassung
Die nukleare Entsorgung und die Stilllegung von Kernkraftwerken ist nicht nur eine technische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Die hohen Kosten und der lange Zeitraum, über den sich die notwendigen Stilllegungs- und Entsorgungsmaßnahmen erstrecken, stellen besondere Anforderungen an die finanzielle Vorsorge.
Dieses Buch analysiert die gesetzlichen Vorschriften, nach denen in Deutschland und der Schweiz finanzielle Vorsorge für die Stilllegung und Entsorgung betrieben wird, da diese beiden Länder unterschiedliche Wege gewählt haben, die weltweit exemplarisch für die unterschiedliche Herangehensweise an dieses Problem sind. In Deutschland basiert die Finanzierungsvorsorge auf einer unternehmensinternen Lösung durch die Bildung von Rückstellungen bei den kernkraftwerkbetreibenden Unternehmen. Diese Art der Finanzierungsvorsorge führt zu erheblichen Wettbewerbsvorteilen zugunsten der Kernkraftwerkbetreiber. Inwieweit diese mit dem nationalen und dem europäischen Recht vereinbar sind, bildet ein Schwerpunkt dieses Buchs. Ein anderer Schwerpunkt ist der Vergleich mit dem unternehmensexternen Finanzierungssystem, das die Schweiz zur Finanzierungsvorsorge gewählt hat.