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nachlässigbarer Wärmeentwicklung vorgesehen.50 Dieses Konzept wurde nach dem
Regierungswechsel 1998 grundlegend geändert. Seit dem wird ein „Ein-Endlager-
Konzept“ bevorzugt.51 Dieses sieht vor, dass in nur einem geologischen Tiefenlager
alle radioaktiven Abfälle gelagert werden. Zur Suche eines solchen Endlagers soll es
ein neues Such- und Erkundungsverfahren geben, mit dem Ziel den relativ besten
Standort für ein Endlager in Deutschland zu finden und dort möglichst große Endlagersicherheit zu schaffen. Für diese Suche stellte ein hierfür einberufener „Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd)“ Kriterien zusammen, die ein
solches Endlager erfüllen sollte.52 Anhand dieser Kriterien soll eine ergebnisoffene
Suche nach einem Endlagerstandort unter Einschluss des Standorts Gorleben erfolgen.53 Bis zum Jahr 2020 soll die Suche abgeschlossen sein und anschließend das
Endlager am bestgeeigneten Standort errichtet werden. Während der Zeit der Neuerkundung sollen die Arbeiten am Salzstock Gorleben und am Schacht Konrad unterbrochen und durch ein Moratorium offen gehalten werden. Mit der endgültigen Fertigstellung eines betriebsbereiten Endlagers wird nicht vor 2030 gerechnet.54
II. Das Endlagerkonzept in der Schweiz
Auch in der Schweiz ist bisher noch keine endgültige Entscheidung über ein Endlager gefallen.55 Zwar hatte man sich 1993 zur Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen für den Standort Wellenberg entschieden. Seit 1995 ist das
weitere Vorgehen allerdings aufgrund der Verweigerung einer notwendigen kantonalen Konzession blockiert.56 Auch für hochradioaktive Abfälle wurde bisher noch
kein Standort für ein geologisches Endlager gefunden. Die für die Endlagersuche
zuständige „Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle
(NAGRA)“ hat bislang lediglich die grundsätzliche Machbarkeit eines geologischen
Tiefenlagers für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle in der Schweiz nach-
50 Daneben existieren noch zwei weitere Endlagerprojekte. Zum einen das ehemalige Salzbergwerk Asse in dem Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Endlagerung durchgeführt
wurden. Zum andern das Endlagerprojekt der ehemaligen DDR in Morsleben, das durch die
deutsche Einheit hinzugekommen ist. Es wurde zwar auch nach der deutschen Einheit noch
weitergeführt ist aber nie Teil der Entsorgungsstrategie der Bundesregierung geworden. Der
Einlagerungsbetrieb wurde inzwischen aufgrund einer Anordnung des OVG Magdeburg eingestellt. Mit einem Weiterbetrieb ist nach Einschätzung des BfS nicht zu rechnen. Die Kosten
für diese beiden Projekte zahlt unstrittig der Staat. Näheres zu allen Endlagerprojekten siehe
Scholz, in: Pelzer, Brennpunkte des Atomenergierechts, S. 93 (97 ff.).
51 Siehe hierzu kritisch Huck, RdE 2005, S. 39f.
52 Siehe AkEnd, Abschlussbericht, a.a.O. (Fn. 42).
53 Nies, in: Ossenbühl (Hrsg.), Deutscher Atomrechtstag 2004, S. 93 (96). Der Standort
„Schacht Konrad“ scheidet als Endlagerstandort für alle radioaktiven Abfälle aus, da er aus
geologischen Gründen nicht für wärmeentwickelnde Abfälle geeignet ist.
54 Trittin, in: Koch/Roßnagel (Hrsg.), 12. Atomrechtssymposium, S. 15 (18).
55 Vgl. Jagmetti, Energierecht, S. 5520 ff.
56 Die Volksabstimmung vom 22. September lehnte die Konzession für einen notwendigen
Sondierungsstollen mit 57,5 Prozent Nein-Stimmen ab. Jagmetti, Energierecht, Rdnr. 5525.
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gewiesen und einen umfassenden Plan für die Standortsuche vorgelegt.57 Auf dieser
Grundlage arbeitet derzeit der Schweizer Bundesrat58 einen Sachplan für ein geologisches Tiefenlager aus, in dem die sicherheitstechnischen Kriterien für ein Endlager
und ein Verfahren zur Auswahl des am besten geeigneten Standortes festgelegt werden sollen. Nach dem derzeitigen Stand wird auch in der Schweiz nicht vor dem
Jahr 2030 mit der Inbetriebnahme eines Endlagers gerechnet.59
C. Bewertungskriterien für ein Finanzierungssystem
Die Risiken der nuklearen Stilllegung und Entsorgung spiegeln sich in deren Finanzsphäre wider. So führen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bei der Stilllegung und Entsorgung zu finanziellen Folgekosten in einer immensen Größenordnung. In Deutschland wird mit einem Finanzbedarf für alle mit der Stilllegung
und Entsorgung verbundenen Kosten von insgesamt mindestens 30 Milliarden Euro
gerechnet.60 In der Schweiz geht man von Stilllegungs- und Entsorgungskosten in
einem Umfang von 13,8 Milliarden Schweizer Franken (8,31 Milliarden Euro) aus.61
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Schätzungen der Gesamtkosten aufgrund der ungeklärten Endlagerfrage in beiden Ländern noch mit großen Unsicherheiten verbunden sind.
Zu diesem enormen Finanzbedarf kommt die zeitliche Dimension hinzu. Je nach
Wahl der Stilllegungsvariante und unter der Prämisse, dass ein geeignetes Endlager
gefunden und bis 2030 errichtet wird, ist mit einem endgültigen Verschluss erst im
Jahr 2080 zu rechnen.62 Die Kosten verteilen sich somit auf einen Zeitraum von
mindestens 70 Jahren. Darüber hinaus besteht auch nach dem endgültigen Verschluss der Endlager die Gefahr, dass radioaktive Stoffe an die Oberfläche gelangen.
Auch diese Gefahr birgt erhebliche finanzielle Risiken, die in einem Finanzierungssystem berücksichtigt werden sollten.
57 NAGRA, Projekt Opalinuston, „nagra.ch/downloads/d_bro_opa.pdf“; Stand: Januar 2003;
besucht am: 1.08.2007.
58 Der Schweizer Bundesrat ist die Regierung in der Schweiz.
59 Bundesamt für Energie, Sachplan Geologisches Tiefenlager, Entwurf Konzeptteil,
„www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/6497.pdf“; Stand:
11.01.2007; besucht am 1.08.2007.
60 Dies ist die Höhe der derzeit gebildeten Stilllegungs- und Entsorgungsrückstellungen bei den
deutschen Kernkraftwerkbetreibern. Siehe Geschäftsberichte der vier großen Energieversorgungsunternehmen: E.ON AG Geschäftsbericht 2006; RWE AG Geschäftsbericht 2006,
EnWG Geschäftsbericht 2006, Vattenfall Europe Geschäftsbericht 2006.
61 Nuklearforum Schweiz, Finanzierung der nuklearen Entsorgung und der Stilllegung von
Kernkraftwerken, „www.nuklearforum.ch/_upl/files/Faktenblatt_Entsorgung _2006d.pdf“
Stand: Mai 2006, besucht am: 10.08.2007.
62 Bundesamt für Strahlenschutz, Kosten und Kostenverteilung des Endlagerprojekts,
„www.bfs.de/de/transport/endlager/Konrad/kosten_konrad.html“ Schacht Konrad, Stand:
20.06.2007; besucht am: 10.10.2007. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass keine
neuen Kernkraftwerke mehr gebaut werden.
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References
Zusammenfassung
Die nukleare Entsorgung und die Stilllegung von Kernkraftwerken ist nicht nur eine technische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Die hohen Kosten und der lange Zeitraum, über den sich die notwendigen Stilllegungs- und Entsorgungsmaßnahmen erstrecken, stellen besondere Anforderungen an die finanzielle Vorsorge.
Dieses Buch analysiert die gesetzlichen Vorschriften, nach denen in Deutschland und der Schweiz finanzielle Vorsorge für die Stilllegung und Entsorgung betrieben wird, da diese beiden Länder unterschiedliche Wege gewählt haben, die weltweit exemplarisch für die unterschiedliche Herangehensweise an dieses Problem sind. In Deutschland basiert die Finanzierungsvorsorge auf einer unternehmensinternen Lösung durch die Bildung von Rückstellungen bei den kernkraftwerkbetreibenden Unternehmen. Diese Art der Finanzierungsvorsorge führt zu erheblichen Wettbewerbsvorteilen zugunsten der Kernkraftwerkbetreiber. Inwieweit diese mit dem nationalen und dem europäischen Recht vereinbar sind, bildet ein Schwerpunkt dieses Buchs. Ein anderer Schwerpunkt ist der Vergleich mit dem unternehmensexternen Finanzierungssystem, das die Schweiz zur Finanzierungsvorsorge gewählt hat.