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in der EWG – die Akzeptanz supranationaler Elemente – konnten von Frankreich
somit in den Fouchet-Verhandlungen nicht gemacht werden.
5.2 Die Maastricht-Debatte
Während in der Fouchet-Debatte die Norm „Bewahrung der staatlichen Souveränität“ noch ernsthaft herausgefordert wurde, weist sie in der Fallstudie zum Vertrag
von Maastricht eine nahezu uneingeschränkte Dominanz auf. In den analysierten
Debatten in der Nationalversammlung ist die Option einer Verschmelzung der eigenen Nation in ein europäisches (National-) Staatsgebilde verschwunden. Nichtsdestotrotz bleibt Souveränität das beherrschende Thema in der mehrtägigen Debatte.35
5.2.1 Die außenpolitische Norm „Bewahrung der staatlichen Souveränität“
Wie dominant diese Norm geworden ist, zeigt sich schon an der Tatsache, dass sich
jetzt – im Gegensatz zur Fouchet-Debatte – die Auseinandersetzung nicht mehr
darum dreht, ob die Auf- bzw. Abgabe von Souveränität sinnvoll ist, sondern ob der
Vertrag von Maastricht einen Souveränitätsverlust bedeutet oder nicht. Sowohl Befürworter als auch Gegner des Vertrages teilen die Zielvorstellung, dass staatliche
Souveränität möglichst vollständig zu erhalten ist. Gerade in Bezug auf die politische Einigung Europas wird jede Form von Supranationalität einhellig abgelehnt.
Entsprechend argumentieren die Befürworter des Vertrages, dass Maastricht
„nicht den geringsten Eingriff in das grundlegende Prinzip der nationalen Souveränität zur Folge hat“ (Michel Vauzelle, PS, 845; ebenso Gerard Gouzes, PS, 1014;
Jacques Maheas, PS, 1031; Jean-Jacques Hyest, Union du centre, 1030)36. Justizminister Michel Vauzelle präzisiert, es handle sich hierbei lediglich um Kompetenztransfers zugunsten einer „union d’Etats“ (845). Die maßgebliche Entscheidungsbefugnis liege dabei bei den Staats- und Regierungschefs, die weiterhin das nationale
Interesse verfolgen würden. Der einzige Unterschied sei, dass dies künftig im Rahmen einer „concertation institutionnalisée“ (846) geschehen würde. Wie die Gaullisten Anfang der 1960er Jahre propagiert der Sozialist Vauzelle also eine „Staatenunion“, wo letztlich in intergouvernementalen Institutionen entschieden wird, und
genauso wie der damalige Premierminister Pompidou bezeichnet er die politische
Dimension der europäischen Integration als bloße „institutionalisierte Konzertation“.
Selbst traditionell europafreundliche Zentristen wie Alain Lamasourre lehnen die
Abgabe von Souveränität entschieden ab: „Das Europa, das wir konstruieren,
braucht Transfers von Kompetenzen, nicht eine Übertragung (‚aliénation’) von Sou-
35 Wie in Kapitel 4.2 werden die Debatten vom 5., 6., 7. und 12. Mai 1992 herangezogen, die in
den Ausgaben Nr. 23, 24, 25 und 26 des „Journal Officiel de la République française. Débats
parlementaires – Assemblée nationale“ abgedruckt sind.
36 Die in Klammern angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die durchlaufende Nummerierung in der Mitschrift dieser Debatten.
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veränität. Das ist, was wir denken; das ist, was wir wollen. Schreiben wir es fest!“
Entsprechend betont Jean-Paul Planchou (PS), dass die Vorwürfe der Maastricht-
Gegner, der Vertrag führe zu Supranationalität, unberechtigt seien, da die Entscheidungen, welche die nationale Souveränität berührten, weiterhin einstimmig getroffen
würden (893). Auch Bernard Bosson (UDF) spricht im Bereich der Verteidigung
und Diplomatie von einer „zwischenstaatlichen Kooperation“ („coopération inter-
étatique“, 901) und akzentuiert, dass es keinesfalls darum gehe, einen „Super-Staat“
zu schaffen, also die Vereinigten Staaten von Amerika zu kopieren (902). Selbst der
engagierte Maastricht-Befürworter Pierre Lequiller (UDF) übernimmt die Formel de
Gaulles vom „Europe des Etats“: „Wir wollen kein föderales Europa, sondern ein
Europa der Staaten“ (1069). Bemerkenswerterweise versichern die Maastricht-
Unterstützer nicht nur, dass der Vertrag keine Souveränitätsabgabe zur Folge haben,
sondern dass er – im Gegenteil! – zur Souveränitätsbewahrung beitragen werde. So
hätten die in Maastricht getroffenen Vereinbarungen das Potenzial, äußert sich der
Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses André Bellon (PS) zuversichtlich, als
„Bremse gegen das supranationale Abdriften (‚derive communautaire’)“ der Gemeinschaft benutzt zu werden (858), und seine Fraktionskollegin Denise Cacheux
erklärt: „Ich denke nicht, dass uns Maastricht in Richtung eines Super-Staates führt,
sondern dass es eine konzertierte Organisation gemeinsamer Interessen schafft“
(968). Wie bei Justizminister Vauzelle wird explizit von Konzertation gesprochen.
Selbst die Sozialisten lehnen Souveränitätstransfers ab und plädieren für ein politisches Europa mit intergouvernementaler Struktur.
Die Befürworter des Vertrages aus dem gaullistischen Lager wie Jean de Lipkowski (RPR) sehen in Maastricht ebenfalls eine Reaktion gegen die „Exzesse“
eines „juristischen Monsters“, wie Lipkowski die Kommission bzw. die Brüsseler
Bürokratie insgesamt bezeichnet (980-981). Pascal Clement (UDF) zeigt sich erleichtert, dass der EU keine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkannt wird, weshalb
„ein europäischer Staat nicht existiert und ein europäisches Abdriften (‚derive européenne’) somit nicht möglich ist“ (966). Gleichermaßen sei die gemeinsame Währung keinesfalls ein Verzicht auf souveräne Hoheitsrechte, sondern eine „echte Wiedereroberung der monetären Souveränität“ (Bernard Bosson, UDF, 901): „Der ECU
wird der Vorherrschaft der D-Mark ein Ende bereiten“ (Pierre Lequiller, UDF,
1069). Dieses Argument wird auch von sozialistischen Rednern wiederholt angeführt: In der Realität habe Frankreich seine Handlungsfähigkeit in Währungsfragen
längst an die Bundesbank verloren und über eine europäische Zentralbank biete sich
nun die Chance, diesbezüglichen Einfluss zurückzugewinnen (François Hollande,
897; Gaston Rimaroix, 976; Alain Rodet, 971-972).
Die Maastricht-Gegner befürworten zwar den Aufbau eines politischen Europas
(siehe Kapitel 4.2), widersetzen sich aber dem Vertrag, da er ihrer Ansicht nach die
staatliche Souveränität verletze: „Die Souveränität des Staates, von der wir soeben
gesprochen haben, wird durch den Vertrag von Maastricht auf schwerwiegende
Weise kompromittiert. […] Es lässt sich nicht leugnen, dass Maastricht einen ersten
Schritt in Richtung Föderation bedeutet“ (Charles Seguin, RPR, 964). Eindringlich
warnt Nicole Catala (RPR), Maastricht würde zu einem „Super-Staat“ führen: „Heute wird von uns verlangt, unsere nationale Souveränität zu amputieren“ (957). Ähnlich äußert sich der UDF-Abgeordnete Philippe de Villiers: „Die Logik von Maa-
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stricht besteht darin, Souveränitätstransfers zu bewirken, und – nennen wir die Dinge beim Namen – einen Super-Staat zu installieren“ (953). Auch für Philippe Seguin
(RPR) endet mit Maastricht die bisherige Konzertation bzw. Kooperation: „Wenn
man uns sagt, dass die Vereinbarungen von Maastricht eine Staatenunion organisieren, die auf der intergouvernementalen Kooperation beruht, wird absichtlich die
Realität verfälscht“ (865).
Großen Raum in der Debatte nimmt die Frage nach der Fortgeltung des Luxemburger Kompromisses ein, der den Mitgliedstaaten in Fragen des nationalen Interesses ein faktisches Vetorecht zuerkennt. Seguin etwa bezeichnet Maastricht als „‚anticompromis‘ de Luxembourg“ (865) und auch Alain Preyferitte (RPR) hält
Mehrheitsentscheidungen für unvereinbar mit dem Gedanken der nationalen Souveränität: „Wenn er [der Luxemburger Kompromiss] nicht mehr in Kraft ist, bedeutet
das, dass die nationale Souveränität in allen Bereichen verschwindet, wo die Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden“ (899). Selbst für Redner
aus dem bürgerlichen Lager, die dem Vertrag positiv gegenüberstehen, ist die weiterhin bestehende Gültigkeit dieser einst von de Gaulle durchgesetzten Vereinbarung
fundamental. Ein Abrücken davon, befürchtet etwa Jean de Lipkowski (RPR),
„drängt uns in eine föderalistische Dynamik, die wir unter keinen Umständen wollen“ (990; ebenso Clement Pascal, UDF, 967). Wiederholt versichert die Regierung,
dass das Vetorecht des Luxemburger Kompromisses durch Maastricht keinesfalls
beeinträchtigt werde (Michel Vauzelle, 988; Elisabeth Gigou, 990).
Geschlossen spricht sich die PCF gegen den Vertrag von Maastricht aus, „um die
Interessen unseres Volkes und die Souveränität Frankreichs zu verteidigen“ (André
Lajoinie, 889). Die Kommunisten plädieren ausdrücklich für ein intergouvernemental organisiertes „Europa der Kooperation“ (Georges Hage, 879) bzw. „ein Europa
der Völker und der Nationen“ (Jean-Claude Lefort, 959). André Lajoinie untermauert mit Beispielen wie Airbus oder dem Ariane-Raumfahrtprogramm, dass Frankreich auch über eine rein zwischenstaatliche Kooperation und ohne supranationale
Institutionen erfolgreich auf europäischer Ebene agieren kann (889). Dem späteren
Präsidentschaftskandidaten zufolge bedeute Maastricht, insbesondere mit Blick auf
die Ausdehnung von Mehrheitsentscheidungen, „einen ungezügelten Lauf in Richtung Supranationalität“ (891).
Mit einer einzigen Ausnahme, dem UDF-Abgeordneten Patrick Devedjian (973),
versichern alle Rednerinnen und Redner, sich für die größtmögliche Bewahrung der
staatlichen Souveränität einzusetzen. Bezeichnend ist, dass sich sowohl Befürworter
als auch Kritiker des Maastrichter Vertrages auf das Grundmuster einer Konföderation berufen. So verweist der Zentrist Raymond Barre zustimmend auf de Gaulle
und das Ziel einer „politischen Struktur, die er als konföderal entworfen hat“ (981)
und der sozialistische Maastricht-Gegner Jean-Pierre Chevènement stellt sich hinter
das „konföderale Prinzip eines Zusammenschlusses der Staaten“ („principe confédérale d’une association des Etats“, 1061). Somit kann der Sozialist Jacques Mahéas
deklarieren: „Wer in diesem Hause würde die nationale Souveränität beeinträchtigen
wollen? Niemand!“ (1031).
Die Norm „Bewahrung der staatlichen Souveränität“ hat gegenüber der Fouchet-
Debatte deutlich an Kommunalität gewonnen. Dadurch wird verständlich, dass
Frankreich seine Haltung für eine strikt intergouvernementale Struktur des ange-
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strebten politischen Europas, die es bereits in den Verhandlungen über die Fouchet-
Pläne eingenommen hatte, in Maastricht beibehalten hat. Auf die geopolitischen
Veränderungen und den deutschen Machtzuwachs konnte nicht mit einer supranationalen politischen Integration reagiert werden. Der Grund für die herausragende
Stärke der Norm „Bewahrung der staatlichen Souveränität“ ist das Identitätselement
„Nationalstaatsbewusstsein“. Sowohl Befürworter als auch Gegner des Vertrages
greifen in ihrer Argumentation auf diese Wirklichkeitskonstruktion zurück und versuchen damit ihre jeweilige Interpretation der Kompatibilität bzw. Inkompatibilität
des Vertrages von Maastricht mit dem französischen Selbstverständnis zu untermauern.
5.2.2 Das Identitätselement „Nationalstaatsbewusstsein“
„Wenn wir die Souveränität unseres (französischen) Staates abgeben“, so könnte das
die Maastricht-Debatte beherrschende Argumentationsmuster zusammengefasst
werden, „existieren wir nicht mehr als (französische) Nation“. Die Unteilbarkeit und
Unveräußerlichkeit von Souveränität ist das große Mantra, das sich wie ein roter
Faden durch die ganze Diskussion in der Nationalversammlung zieht und auf das
sich Befürworter wie Gegner des Maastrichter Vertrages berufen, um ihren Willen
zur Bewahrung staatlicher Souveränität zu begründen. Gleich zu Beginn der Debatte
proklamiert Michel Vauzelle, der sich dabei auf seine Autorität als Justizminister
beruft:
„Die Souveränität, meine Damen und Herren Abgeordnete; wir müssen nicht bis zu Jean Bodin, bis zu Cardin Le Bret, bis zu Botero oder ganz einfach zu Rousseau zurückgehen, um sie
zu verstehen. Die Souveränität Frankreichs ist unveräußerlich, unverwirkbar, unübertragbar
und unteilbar (‚inaliénable, imprescriptible, incessible et indivisible’)“ (845).
An späterer Stelle verweist der Sozialist auf Staatspräsident François Mitterrand,
nach dessen Meinung nicht von Souveränitätstransfer gesprochen werden dürfe.
Dies sei eine ungeeignete Formulierung, da man nur Kompetenzen, nicht aber Souveränität abgegeben könne (Michel Vauzelle, 989). Der RPR-Abgeordneten Pierre
Mazeaud resümiert nicht zu Unrecht: „Wir alle auf diesen Bänken sind uns einig,
dass Souveränität keinesfalls übertragen werden kann, dass sie unveräußerlich und
unverwirkbar ist“ (993). Bezugspunkt ist dabei wiederholt Artikel 3 der Menschenund Bürgerrechtserklärung von 1789, wonach das Prinzip der Souveränität ihrem
Wesen nach in der Nation ruhe („Le principe de toute souveraineté réside essentiellement dans la nation“; Jean-Louis Debré, RPR, 978; Alain Peyferitte, RPR, 1013;
Muguette Jacquint, PCF, 1062). Vor allem von Maastricht-Gegnern wie Philippe
Seguin (RPR) wird der Zusammenhang von staatlicher Souveränität und Nation
immer wieder ausdrücklich herausgestellt: „Nation, Staat, Republik: Das sind die
Mittel, mit denen ein Europa konstruiert werden kann, das mit der Idee vereinbar ist,
die sich Frankreich seit jeher von sich selbst macht“ (877). Folglich würde ein föderales Europa „die Seele Frankreichs zerstören“ (869). Sehr deutlich kommen das
Identitätselement „Nationalstaatsbewusstsein“ und seine Konsequenzen für die Eu-
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Ist Frankreich Motor oder Bremse der europäischen Einigung? Die vorliegende Studie arbeitet anhand dreier Vertragsverhandlungen (Fouchet-Pläne, Vertrag von Maastricht, Europäische Verfassung) die französische Position zur politischen Integration Europas systematisch heraus. Über eine Analyse des Diskurses der politischen Elite werden die Vorstellungen von der Identität Frankreichs ermittelt, die den Entwicklungslinien und Widersprüchen der französischen Europapolitik zugrunde liegen. Heute dominiert eine Identitätskonzeption, bei der die Nation vom Staat entkoppelt und zugleich mit einem unvermindert französischen Universalismus ausgestattet ist. Daraus werden Prognosen abgeleitet und anhand der Europapolitik Sarkozys überprüft.