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Zudem sind die konkreten Bestimmungen derart kompliziert (der französische
Rechtsprofessor Emmanuel Decaux bezeichnet den GASP-Teil des Vertrages deswegen als „auberge espagnole“; Decaux 1992: 130 f.), dass in der Praxis Entscheidungen nur im Konsens getroffen werden konnten. Auch nach Ansicht Stanley
Hoffmanns blieb die in Maastricht beschlossene Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik „essentially intergouvernemental“ (Hoffmann 2000b: 193).
2.2.3 Der Europäische Verfassungsvertrag (2002-2004)
Die Positionierung Frankreichs in den Verhandlungen zum Verfassungsvertrag wird
in der Literatur unterschiedlich beurteilt. Vor allem nach Ansicht sehr integrationsfreundlicher Europaforscher wie Renaud Dehousse, der die Verfassung insgesamt
für ‚antiföderale Augenwischerei’ hält („une constitution en trompe l’œil“; Dehousse 2005b: 78), hat Frankreich an seinem traditionellen Intergouvernementalismus
festgehalten (Dehousse 2005a: 116 f.). Jabko hingegen bemerkt mit Blick auf das
Ende der Stimmenparität mit Deutschland im Rat, die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen, die Stärkung des Europäischen Parlamentes und die Abschaffung
der Pfeilerstruktur einen „substantial change“ der französischen Position und stellt
sich die Frage, „why French positions evolved so fundamentally over the period
from the Maastricht Treaty in the 1992 to the Constitutional Treaty in 2004” (Jabko
2004: 282 f.). In diesem Sinne resümiert auch Müller-Brandeck-Bocquet mit Blick
auf die Einführung eines EU-Außenministers und der Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen, dass Chirac „klar von jahrzehntelang verfochtenen französischen
Positionen abgewichen [ist]“ (Müller-Brandeck-Bocquet 2004: 266) und diagnostiziert einen „wahrlich revolutionären Politikwechsel“ (Müller-Brandeck-Bocquet
2007: 14). Dieser Beobachtung, dass sich die Position Frankreichs in Richtung Supranationalität entwickelt, ist zuzustimmen, selbst wenn einige seiner Verhandlungspositionen im Verfassungskonvent wie sein Eintreten für eine Stärkung des
Europäischen Rates sowie für die Einführung eines festen EU-Präsidenten weiterhin
als intergouvernemental interpretiert werden können (siehe Dehousse 2005a: 117;
Joop/Matl 2003: 106). Allerdings mögen hierfür auch andere Motive, wie die Effizienzsteigerung, die Verbesserung der Außenvertretung und vor allem die Personalisierung der EU, eine Rolle gespielt haben. Zwar wurde der Vorschlag Chiracs, das
bisherige Rotationsprinzip durch die Wahl eines Europäischen Präsidenten zu ersetzten, anfangs vom spanischen Ministerpräsidenten Aznar und dem britischen Premierminister Blair unterstützt („ABC-Vorschlag“), im Zuge der Konventsverhandlungen nahm Frankreich aber schnell eine Mittelposition ein: Die gemeinsame
Haltung der deutschen und der französischen Regierung befand sich zwischen den
sehr gemeinschaftsorientierten Vorstellungen der Benelux-Staaten und den strikt
intergouvernementalen Positionen Großbritanniens und Spaniens (Joop/Matl 2003:
106). Tatsächlich belegt die Analyse des Vorschlags von Chirac und Schröder vom
15. Januar 2003 ein Ende des Beharrens Frankreichs auf einer intergouvernementalen Struktur für das politische Europa:
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„Wir wollen, dass die Union eine einheitliche Rechtspersönlichkeit erhält sowie starke gemeinsame Institutionen auf der Grundlage einer erneuerten Architektur, die die derzeitige Pfeilerstruktur überwindet, wobei angemessene Verfahren für unterschiedliche Handlungsbereiche
gewährleistet werden sollen.“ (Chirac/Schröder 2003: 2; Hervorhebungen durch den Autor)
Auch wenn mit dem letzten Nebensatz eine quasi-automatische Vergemeinschaftung der GASP vermieden wird, so zeichnet sich hier dennoch ein Kurswechsel
Richtung Supranationalität ab. Nicht nur die Abschaffung des Tempelmodells, sondern auch die Zusammenführung von EG und GASP in eine gemeinsame Struktur
mit eigener Rechtspersönlichkeit brechen mit der 1960-1962 und 1990-1992 vehement verfochtenen Strategie der Trennung von (supranationaler) wirtschaftlicher
und (intergouvernementaler) politischer Integration. Neben den juristischinstitutionellen Folgen sind die Zusammenführung der verschiedenen Säulen und die
angestrebte einheitliche Rechtspersönlichkeit auch symbolisch bedeutsam. Ein weiterer beachtlicher Schritt in der symbolischen Dimension der Integration ist der
Begriff „Verfassung“, mit dem in der Regel ein Staat oder eine Föderation assoziiert
wird. Während Frankreich während der Fouchet-Verhandlungen auf die Bezeichnung „Staatenunion“ insistiert hatte, war es Staatspräsident Chirac, der in seiner
Berliner Rede am 27. Juni 2000 den Begriff „Europäische Verfassung“ als Namen
für ein aus dem Post-Nizza-Prozess hervorgehendes Vertragsdokument erst ins Spiel
gebracht hatte (Chirac 2000: 6 f.).
Der französische Positionswandel zeigt sich auch in der Forderung nach der Einführung eines EU-Außenministers und der Ausgestaltung dieses Amtes. Hatte de
Gaulle 1962 den Vorschlag der anderen Partner nach einem unabhängigen Generalsekretär, der über einen eigenen Mitarbeiterstab und ein Initiativrecht verfügen sollte, noch strikt abgelehnt, so soll der Europäische Außenminister nach Wunsch
Frankreichs und Deutschlands nun genau mit diesen Kompetenzen ausgestattet sein
und zudem den Vorsitz im Rat für Außenbeziehungen und Verteidigung führen. Der
vorgesehene Wahlmodus mit qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat für den
EU-Außenminister (Chirac/Schröder 2003: 6) zeigt, dass keinesfalls mehr von einem strikten Intergouvernementalismus, wie er in den Fallstudien zu Fouchet und
Maastricht beobachtet wurde, gesprochen werden kann.
Die wohl deutlichste Veränderung in der französischen Position zur politischen
Integration ist der geforderte Abstimmungsmodus im Rat: „Beschlüsse im Bereich
der GASP werden generell mit qualifizierter Mehrheit gefasst“ (Chirac/Schröder
2003: 6). Frappierend ist außerdem die implizit angestrebte Abschaffung des 1966
von Frankreich über die berüchtigte „Politik des leeren Stuhls“ erzwungenen und
bisher stets hochgehaltenen Luxemburger Kompromisses, der – zumindest in seiner
französischen Interpretation – den Mitgliedstaaten bei vitalen Fragen des nationalen
Interesses ein faktisches Vetorecht einräumt. Dem deutsch-französischen Vorschlag
zufolge sollen sich jetzt in einem ersten Schritt der Europäische Außenminister und
dann der Europäische Rat um Einvernehmen bemühen, wenn ein Mitgliedstaat nationales Interesse gegen eine Beschlussfassung geltend macht. Dann gilt: „Wird
keine Lösung gefunden, so wird der Europäische Rat mit der Frage befasst, um mit
qualifizierter Mehrheit zu entscheiden“ (Chirac/Schröder 2003: 6). Nur „Beschlüsse
mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ haben demnach in der
Einstimmigkeit zu verbleiben (Chirac/Schröder 2003: 6).
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Die Abkehr von einem strikten Intergouvernementalismus bestätigt sich jenseits
der politischen Integration im engeren Sinne. Ganz allgemein sprechen sich Chirac
und Schröder für eine „Stärkung des institutionellen Dreiecks aus“ (Chirac/Schröder
2003: 2), was auch eine Erhöhung der Kompetenzen von Kommission und Europäischem Parlament, das in seiner Legislativfunktion mit dem Rat gleichgestellt werden
soll, bedeutet. Außerdem solle der Rat seine Beschlüsse künftig „in der Regel mit
qualifizierter Mehrheit“ fassen (Chirac/Schröder 2003: 5). Mit dieser Forderung
konnten sich Deutschland und Frankreich allerdings nicht durchsetzen. In den Entscheidungsverfahren bringt der Verfassungsvertrag trotz einer gewissen Ausweitung
der Mehrheitsabstimmungen keinen entscheidenden Durchbruch (Algieri 2005: 220;
Bono 2004: 557). Nichtsdestotrotz hätte gerade angesichts seiner symbolischen
Wirkungskraft das Gelingen des Verfassungsprojekts für die EU „einen großen
Schritt in Richtung post-nationaler Staatlichkeit“ bedeutet (Weidenfeld 2008b: 15).
2.2.4 Zusammenfassung: Entwicklungslinien und ‚Rätsel‘ französischer Europapolitik
Die Verhaltensanalyse hat mit dem Eintreten für die Konstruktion eines politischen
Europas eine konstante französische Grundhaltung ermittelt und bei der von Frankreich befürworteten Integrationsform in der Fallstudie zum Verfassungsvertrag einen
Wandel festgestellt. Die dadurch aufgeworfenen ‚Rätsel‘ sind im Folgenden zu
darzulegen, wobei skizziert werden soll, inwiefern Erklärungsmuster, die nicht auf
Identitätskonzeptionen und Diskurs rekurrieren, bei deren Auflösung an ihre Grenzen geraten.
Abbildung 2: Die Entwicklung der französischen Position im Überblick
Fouchet-Pläne
1960-1962
Vertrag von Maastricht
1990-1992
Verfassungsvertrag
2002-2004
allgemeine
Haltung zur
Konstruktion
eines politischen
Europas
Initiator
(Co-) Initiator
(Co-) Initiator
befürwortete
Form der Integration für ein
politisches
Europa
strikt
intergouvernemental
strikt
intergouvernemental
(teilweise)
supranational bzw.
Akzeptanz von
Supranationalität
Kontinuitätsrätsel 1
Kontinuitätsrätsel 2
Veränderungsrätsel
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Ist Frankreich Motor oder Bremse der europäischen Einigung? Die vorliegende Studie arbeitet anhand dreier Vertragsverhandlungen (Fouchet-Pläne, Vertrag von Maastricht, Europäische Verfassung) die französische Position zur politischen Integration Europas systematisch heraus. Über eine Analyse des Diskurses der politischen Elite werden die Vorstellungen von der Identität Frankreichs ermittelt, die den Entwicklungslinien und Widersprüchen der französischen Europapolitik zugrunde liegen. Heute dominiert eine Identitätskonzeption, bei der die Nation vom Staat entkoppelt und zugleich mit einem unvermindert französischen Universalismus ausgestattet ist. Daraus werden Prognosen abgeleitet und anhand der Europapolitik Sarkozys überprüft.