246
legiertes Mitglied ist. Vor den jüngsten britischen Dezentralisierungsmaßnahmen
(devolution) und der damit einhergehenden Einrichtung eines schottischen Parlamentes, galt die jährliche Generalversammlung der Church of Scotland, unter Anwesenheit der Königin (bzw. einem Lord High Commissioner in ihrer Vertretung),
als „major expression of national feeling“ (McClean 1996: 311). Die Verfassung
eines neuen Kanon der anglikanischen Kirche bedarf noch heute königlicher Zustimmung, von der Kirchensynode beschlossene „Maßnahmen“ besitzen Gesetzescharakter und bedürfen der Zustimmung des britischen Parlamentes (Potz 2003: 28).
Im schottischen Fall hat das Parlament auf seine Kontrollrechte allerdings bereits
Anfang des 20. Jahrhunderts explizit verzichtet. „Established yet free“ ist daher die
bevorzugte Selbstbeschreibung der Kirk (Davie 1994: 17).
7.3 Staat und Kirche in Europa: Messung und erste Ergebnisse
Tabelle 3 fasst die oben diskutierten staatskirchenrechtlichen Regelungen und Mechanismen zusammen, welche die zentralen Aspekte des Staat-Kirchen Verhältnisses berühren. Für alle diskutierten Maßnahmen gilt, dass sie nur dann als Mechanismus der Privilegierung, Regulierung oder Subventionierung gerechnet werden,
wenn sie ausschließlich einer oder wenigen Religionen zugute kommen, während
andere Religionsgemeinschaften von ihrem Genuss ausgeschlossen bleiben. Die
jeweils auf ein Land zutreffenden Mechanismen werden addiert und so pro Land
und pro Dimension ein Indexwert berechnet. Auf eine Gewichtung einzelner Faktoren, wie dies z.B. Pollack (2003: 445) praktizierte, wird bewusst verzichtet. Einerseits spiegeln alle in diese Indizes einfließenden Mechanismen und Regelungen
historisch signifikante Konflikte wider. Marginalien, von den betroffenen Akteuren
als irrelevant betrachtete Regelungen, sind somit von vorneherein aus der Indizierung ausgeschlossen. Andererseits würde eine wie auch immer geartete Gewichtung
der theoretischen Beliebigkeit Tür und Tor öffnen. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Aus Sicht der rational choice Schule müsste man die Frage, ob der Klerus
staatsfinanziert ist oder nicht, höher gewichten als Privilegien im Wohlfahrts- und
Bildungsbereich, die in diesem Ansatz gar nicht thematisiert werden. Aus der Perspektive der Säkularisierungstheorie wäre das Ergebnis umgekehrt: hier führen vor
allem solche Wohlfahrts- und Bildungsprivilegien zur „Sichtbarkeit“ der Religion,
während die Quellen kirchlicher Finanzierung keine vorrangige, also niedriger zu
gewichtende, Rolle spielen.
Um mit den Mustern staatlicher Privilegierung zu beginnen: Wenig überraschend ist
die Schlussposition der Kirchen in Ostdeutschland. Obwohl die DDR gerade die
lutherische Kirche in vielerlei Weise nicht nur unterdrückte, sondern auch hofierte
und ihr im kommunistischen Systemvergleich weitgehende Rechte und Privilegien
überließ, sind diese Vorrechte oft symbolischer (z.B. offizielles Lutherjahr 1983)
oder negativer (z.B. sie wurden nicht enteignet; ihre Wohltätigkeitsorganisationen
wurden nicht verboten) Natur und entsprechen nicht den „harten“, einklagbaren
247
Garantien, mit denen viele westeuropäische Staaten ihre Kirche(n) beschenken. Die
einzigen wirklich „harten“ Privilegien, die sich die Ostkirchen erkämpfen konnten,
sind die Garantie von Sendeplätzen im staatlichen Fernsehen und Rundfunk der
DDR seit 1978, sowie der nie angetastete Betrieb theologischer Fakultäten. Die
staatskirchlichen Systeme Dänemarks und des schweizerischen Kantons Waadt
erreichen, ebenfalls wenig überraschend, Spitzenwerte. Ihre Kirchen (die lutherische
in Dänemark, im Waadt die reformierte-calvinistische Kirche) sind hinsichtlich fast
aller Aspekte privilegiert und über den Status anderer Religionsgemeinschaften
hinausgehoben. Auch die katholische Kirche Spaniens muss heute noch zu den hoch
privilegierten Kirchen Europas gerechnet werden. Zumindest hinsichtlich Privilegierung hat in Spanien offensichtlich kein wirklicher Systemwechsel stattgefunden.
Ebenso genießen die westdeutschen (evangelischen und katholischen) Kirchen einen
relativ hohen Grad der Privilegierung. Nur in Bezug auf die klassischen staatskirchlichen Kriterien, sowie hinsichtlich der Vorrangstellung der Zivilehe sind sie gegen-
über den staatskirchlichen oder semistaatskirchlichen Systemen Dänemarks, Schottlands, Spaniens, teilweise auch der Schweiz, benachteiligt.
Betrachtet man aber ihre Rolle in Bildungs-, Wohlfahrts- oder arbeitsrechtlichen
Belangen, so besitzen sie eine auch im europäischen Vergleich herausragende Position, welche der schweizerischen, spanischen oder dänischen Rolle zumindest entspricht, wenn sie diese nicht sogar übertrifft. Die niederländischen (katholischen und
calvinistischen) Kirchen hingegen haben fast keine Privilegien (mehr), nur noch die
ostdeutschen Kirchen im atheistischen staatssozialistischen System mussten sich mit
einer ähnlich wenig bevorzugten Rolle begnügen. Hinsichtlich staatlicher Privilegierung sind die Niederlande somit im (west)europäischen Kontext in der Tat das Paradebeispiel einer „Trennungskirche“.
Auch hinsichtlich Regulierung wird deutlich, dass europäische Gesellschaften sehr
unterschiedliche Regulierungstiefen erreichen. Gleichzeitig zeigt sich aber auch,
dass der historische Zusammenhang zwischen Privilegierung einerseits und Regulierung andererseits heute so nicht mehr existiert. Paradebeispiel ist die Situation der
westdeutschen Kirchen, die von relativ großzügiger Privilegierung profitieren, aber
in keiner Weise vom Staat reglementiert werden. Eine gleichermaßen hohe Autonomie besitzen nur die niederländischen Kirchen, die dafür aber den Preis verlorener
Vormachtstellung bezahlen müssen. Umgekehrt belegt die dänische Staatskirche
(aber auch das schweizerische Modell vor allem im Kanton Waadt) die aktuelle
Gültigkeit des historischen Modells: Privilegierung und Reglementierung sind zwei
Seiten einer Medaille. Wer das eine will, muss das andere akzeptieren. Der spanische Fall ist dem westdeutschen sehr ähnlich: hohe Privilegierung bei geringer staatlicher Regulierungstiefe. Diese Kombination ist in der Geschichte katholischer Nationen angelegt, da es diese Staaten immer ungleich schwerer hatten die katholische
Kirche zu „nationalisieren“ als Staaten mit reformierten Kirchen.
Die ostdeutschen Kirchen schließlich erleben ein im Vergleich zur Privilegierung
relativ hohes Regulierungsniveau. In diesem Muster, dem kein anderes (west)euro-
248
päisches Land entspricht, spiegelt sich der allumfassende und diktatorische Charakter des DDR-Regimes: ohne zu geben, wird kontrolliert.209
Tabelle 3: Privilegierung, Regulierung und Subvention in europäischen Gesellschaften
W-D O-D NL Schweiz
Bern/Lausanne
ES Schottland DK
Privilegierung:
- Staatskirche Nein Nein Nein Nein/Ja (bis 2003) Nein Ja Ja
Verfassungsrechtliche
Erwähnung1
Nein Nein Nein Ja/Ja Ja Nein Ja
Zivilrechtliche Gültigkeit
kirchlicher Sakramente
(Ehe)
Nein Nein Nein Nein/Nein Ja Ja Ja
Obligatorischer Religionsunterricht
Ja2 Nein Nein Ja/Ja Ja Ja Ja
Institutionalisierte Rolle im
Wohlfahrtsstaat
Ja Nein Nein Ja/Ja Nein Nein Nei
n
Staatliche Fakultäten für
Theologie (Priesterausbildung)
Ja Ja Nein Ja/Ja Ja Nein Ja
Pfarrstellen in öffentlichen
Institutionen (Armee,
Strafvollzug, etc.)
Ja Nein Ja Ja/Ja Ja Ja Ja
Sendezeiten in öffentlichrechtlichen Programmen
Ja Ja (seit
1978)
Ja Ja/Ja Ja Ja Ja
Beamtenrechtliche Stellung
des Klerus3
Ja Nein Nein Ja/Ja Ja Nein Ja
INDEXWERT 6 2 2 7/8 7 5 8
Regulierung:
Verwaltungsbehörde für
kirchliche Angelegenheiten
Nein Ja Nein Ja/Ja Ja Nein Ja
Säkulares Kirchenoberhaupt Nein Nein Nein Nein/Nein Nein Ja Ja
Staatliche Einflussnahme
auf Kirchenstruktur
Nein Ja Nein Ja/Ja Nein Ja Ja
Keine eigenständige (kanonische) Gerichtsbarkeit
Nein Ja Nein Nein/Ja Nein Nein Ja
Staatsfinanzierter Klerus4 Nein Nein Nein Ja/Ja Nein Nein Ja
INDEXWERT 0 3 0 3/4 1 2 5
209 In der Tat ist der Regulierungswert für Ostdeutschland eher eine Untertreibung der realen
Situation. Sind doch zwei Indikatoren (säkulares Kirchenoberhaupt, sowie staatsfinanzierter
Klerus) für ein sozialistisches System undenkbar. Bei Regulierungsindikatoren, die genauer
auf die kommunistische Situation zugeschnitten wären, würde die restriktive Politik des
DDR-Staates deutlicher zu Tage treten.
249
Subventionierung:
Haupteinnahmequelle Kirchensteuer
(seit
1918)
Privat
(seit
1956)
Privat
(seit
1983)
Kirchensteuer/
staatlich
(seit 1970)
Kirchensteuer
(seit
1990)
Privat
(seit
1925)
Staatlich
+ Kirchensteuer
Direkte Staatszuschüsse
Ja Ja Nein Ja/Ja Ja Nein Ja
Subvention von
Kirchengebäuden
Ja Ja Ja Ja/Ja Ja Ja Ja
Finanzierung kirchlichen Schul- und oder
Universitätswesens
Ja Nein Ja Ja/Ja Ja Ja Ja
Subventionierung
karitativer Tätigkeiten
Ja Nein Ja Ja/Ja Ja Ja Ja
Relative Bedeutung
privater Spenden etc.
Gering Gering5 Hoch Gering/
Gering
Gering Hoch Gering
INDEXWERT 6 2 3 6/6 6 3 6
GESAMT6 10,0 6,3 4,3 13,7/15,3 11,7 8,3 16,3
Anmerkungen: 1 Gemeint sind verfassungsrechtliche Garantien, die nur bestimmte Kirchen betreffen und
über die allgemeine Religions-, Glaubens- und Organisationsfreiheit hinausgehen.
2
Bildung ist in Deutschland eine Angelegenheit der Länder, daher gibt es regionale Variationen. In den
meisten Bundesländern (einschließlich Baden-Württemberg) ist katholische bzw. evangelische Religionslehre Pflichtfach. In der Regel wird zumindest in weiterführenden Schulen das Ersatzfach „Ethik“ angeboten.
3
Abgeleitet aus der öffentlich-rechtlichen Stellung der Kirchen, die Angestelltenverhältnisse in Analogie
zu öffentlichen Angestelltenverhältnissen erlaubt.
4
Deutsche Priester haben in der Regel eine beamtenrechtliche Stellung mit allen dazugehörigen Privilegien. Allerdings ist nicht wie in Dänemark der Staat oberster Dienstherr, sondern die Landeskirche bzw.
Diözese.
5
Hauptfinanziers der Ostkirchen waren die Westkirchen, nicht private Spenden der Mitglieder. Dies wird
daher nicht als Indikator staatlicher Subventionierung gerechnet.
6
Um im Gesamtindex den Aspekt „Privilegierung“, der mit neun Indikatoren gemessen wurde, während
die beiden anderen Merkmal mit 5 bzw. 6 Indikatoren erfasst wurden, nicht überzubewerten wurde eine
Anpassung 6/9 vorgenommen. Die angepassten Werte für den Privilegierungsindex sind: 4,0 (W-D), 1,3
(NL), 4,7 (Bern), 5,3 (Lausanne), 4,7 (ES), 3,3 (Schottland), 0,7 (O-D), 5,3 (DK).
Betrachtet man Muster staatlicher Finanzierung und Subventionierung, so erreichen
wiederum die westdeutschen Kirchen, gemeinsam mit der dänischen und schweizerischen und knapp gefolgt von der katholischen Kirche Spaniens, Spitzenwerte. Die
westdeutschen Kirchen, aber mit gewissen Abstrichen auch die katholische Kirche
Spaniens, leben somit in der besten von zwei Welten: hohe Privilegierung und großzügige Subventionierung bei gleichzeitig unangetasteter Autonomie: der Staat gibt
ohne Gegenleistung.210 Das niederländische Modell ist dagegen in seiner Tren-
210 Dies ist natürlich eine Überspitzung, wird doch der deutsche Staat durch die vielfältige kirchliche Integration in die Wohlfahrtsproduktion enorm entlastet und von Legitimitätsdruck befreit. Dies ist zumindest die klassische Argumentation der Dritte-Sektor Forschung. Allerdings bestätigen auch Kirchenrechtler den „vorteilhaften Status“ deutscher Kirchen, die „vom
250
nungsphilosophie konsequent: wenig Privilegien, kaum Subventionierung, dafür
hohe innerkirchliche Autonomie. Umgekehrt ist auch das dänische und schweizerische Staatskirchenmodell konsequent: viele Privilegien, umfassende Subventionierung bei hohem Regulierungsniveau. Die schottische Staatskirche dagegen ist in der
Tat bis auf den Privilegiencharakter, den sie bis heute besitzt, eher dem niederländischen Typus (relativ hohe innere Autonomie bei geringer staatlicher Subventionierung) verwandt als seinen staatskirchlichen Geschwistern in Dänemark oder der
Schweiz. Die widersprüchliche Kirchenpolitik des SED-Staates spiegelt sich auch in
dem zumindest mittleren Subventionierungsgrad ostdeutscher Kirchen wider. Nachdem die DDR der Kirche zunächst die finanzielle Massenbasis genommen hat
(durch sukzessive Unterhöhlung und schließlich Abschaffung des Kirchensteuersystems), gab sie der Kirche zumindest Teile der notwendigen Mittel als direkte
Zuschüsse oder Subventionierung bestimmter Tätigkeiten zurück. Damit hat die
SED die Kirchen allerdings nicht nur beschenkt, sondern ganz bewusst in die staatliche Abhängigkeit getrieben, da im diktatorischen System allen Beteiligten klar war,
dass solche Maßnahmen jederzeit widerrufen werden können, sollte sich die Kirche
nicht an die Spielregeln halten.
Zwar spiegeln die addierten Werte für einen Gesamtindex (letzte Zeile in Tabelle 3)
Positionierungen wieder, die der Einordnung von Chaves und Cann entsprechen –
Spitzenwerte für Dänemark und die Schweiz, mittleres Regulierungsniveau für
Westdeutschland, Spanien und Schottland, sowie höchste Freiheitsgrade für den
religiösen Markt der Niederlande – doch hat sich eindeutig gezeigt, dass gerade die
mittlere Position aus einer sehr unterschiedlichen, teilweise sogar extremen Handhabung einzelner Mechanismen resultiert. So wird in Westdeutschland und Spanien
stark privilegiert und subventioniert, aber kaum reglementiert, in Schottland dagegen wird privilegiert, aber weder reglementiert noch subventioniert. Im Abschluss
dieses Kapitels soll daher geklärt werden, ob nicht die Verwendung einzelner Dimensionen einem zusammenfassenden Gesamtindex oder der Typologisierung
staatskirchlicher Systeme vorzuziehen ist.
Typen staatskirchlicher Systeme
Im Staatskirchenrecht geht man davon aus, dass sich historisch verschiedene Modelle des Zusammenspiels zwischen Staat und Kirche entwickelten, die bis heute nachwirken. Es werden in der Regel drei Grundtypen unterschieden (Binder 2000: 410-
411, Campenhausen 1996: 385ff). Das staatskirchliche Modell, von manchen auch
als Unterordnungssystem beschrieben (z.B. Torfs 1999: 15; Robbers 1996b: 324), zu
dem Dänemark und Großbritannien (aber auch Finnland, Griechenland, Norwegen
und Schweden bis 1999) zu rechnen sind, beruht auf einer institutionellen Verbin-
Staat mit beträchtlichen Mitteln und Hilfestellungen unterstützt“ werden, „ohne dass er irgendeine Gegenleistung verlangt“ (Aerni 1995: 94-95; Aerni referiert hier aus einen Vortrag
des Theologen Hans Friedrich Geisser) .
251
dung zwischen Staat und Kirche mit Vorrang des Staates. Nur eine Konfession erhält Privilegien, staatliche Gelder, Kirchensteuern und öffentlich-rechtlichen Status,
während alle anderen sich als privatrechtliche Vereinigungen konstituieren (müssen)
und sich hauptsächlich über Spenden, freiwillige Mitgliedsbeiträge oder Kollekten
seitens der Gläubigen finanzieren. Das Trennungsmodell oder Modell der Nicht-
Identifikation – in Europa werden neben den Niederlanden auch Frankreich und
Irland dazu gerechnet – erlaubt keine institutionelle Verbindung zwischen Staat und
Kirche. Die Kirchen sind in den Bereich der Privatsphäre verwiesen, alle Kirchen
sind gleichermaßen auf private und freiwillige Gaben angewiesen.211 Schließlich
findet sich ein drittes Modell – von Binder als „Modell einer freundschaftlichen
Kooperation“ (Binder 2000: 411)212 bezeichnet – welches zwar ebenfalls auf einer
institutionellen Trennung beider Bereiche beruht, allerdings viele gemeinsame Aufgabenfelder definiert, in denen Staat und Kirche aufs Engste miteinander kooperieren. Die Bundesrepublik Deutschland und Spanien gehören zu diesem Typus, ebenso Belgien, Italien, Luxemburg, Österreich und Portugal.
Wie Tabelle 3 zusammenfassend zeigt, entsprechen die empirisch festzustellenden Unterschiede in den institutionellen Rahmenbedingungen manchmal, aber nicht
durchgängig, den drei großen Typen in Reinform. So würden drei Regionen aus
staatskirchenrechtlicher Perspektive betrachtet als zum Typus „staatskirchliches
System“ zugehörig definiert werden: Dänemark, Schottland und das Kanton Waadt.
Nun haben sich die drei Staatskirchensysteme für ganz unterschiedliche Varianten,
die finanziellen Bedürfnisse „ihrer“ Staatskirchen zu befriedigen, entschieden: Kirchensteuer im Fall Dänemarks, direkte Staatsfinanzierung im Fall des Schweizer
Kantons und vollständige Überlassung in die Privatsphäre der Schenkungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge im Fall Schottlands – Konstruktionen, welche die gesamte Bandbreite finanzieller Arrangements umfassen. Welches analytische Gehalt lässt
sich aber einer Typologie zusprechen, wenn sie von so viel innerer Varianz geprägt
ist? Und umgekehrt: Ist nicht die gesellschaftliche Wirkung von staatlichen Finanzierungssystemen wie z.B. in Dänemark und Deutschland einander ähnlicher als die
Wirkung privater Finanzierungssysteme wie in Schottland oder den Niederlanden,
obwohl weder Dänemark und Deutschland, noch Schottland und die Niederlande
einem gemeinsamen Typ angehören? In der Tat zielen alle zentralen Argumente der
ökonomischen Schule auf Unterscheidungskriterien, die unterhalb des Abstraktionsniveaus „Typus“ angesiedelt sind (siehe Kapitel 4): Wer bezahlt den Klerus? Wer ist
oberster Dienstherr? Inwieweit werden alternative Konfessionen in ihren Aktivitäten
behindert? Wenn schon die großen staatskirchenrechtlichen Typen der aktuellen
Realität nur ungenügend entsprechen, lassen sich dann die drei Dimensionen – Privi-
211 Dies schließt nicht aus, dass – wie in den Niederlanden – der Staat in einzelnen Bereichen wie
Bildungs- oder Sozialwesen mit den Kirchen kooperiert und diese Arbeit auch finanziell subventioniert (Binder 2000: 411).
212 Campenhausen spricht schlicht vom „deutschen Modell“ (Campenhausen 1996: 407); Torfs
bevorzugt den Ausdruck „Konkordatäres System“ (Torfs 1999: 19). Im Kirchenrecht wird
diese dritte Form in Anlehnung an den italienischen Juristen und Kanoniker Francesco Ruffini (1863-1934) auch als Koordinationssystem (coordinazione) bezeichnet (vgl. Torfs 1999:
15).
252
legierung, Regulierung, Subventionierung – zumindest zu einem Gesamtindikator,
der den Freiheitsgrad des religiösen Marktes bemisst (wie dies z.B. Chaves und
Cann tun) zusammenfassen? Dies wird im Folgenden überprüft.
Alle ab hier folgenden Analysen beruhen auf den Organisationsdaten wie sie für
Westdeutschland (in Mannheim, Vaihingen an der Enz, Althütte), Ostdeutschland
(in Chemnitz, Limbach-Oberfrohna, Bobritzsch), die Schweiz (in Bern und Lausanne), die Niederlande (in Enschede), Dänemark (in Aalborg), Schottland (in Aberdeen) und Spanien (in Sabadell) in den Jahren 2000 und 2001 erhoben wurden.213
Den im Datensatz enthaltenen Vereinen einer Gemeinde wurden für die folgenden
Makroanalysen, die jeweils für ihr Land typischen Indexwerte zugewiesen. Die
eigentlichen Analysen wurden zweifach berechnet. Zunächst wurden die Daten
genutzt, so wie sie erhoben wurden. In diese erste Berechnung fließt somit die von
Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Größe des Vereinssektors (Fallzahlen)
ein.214 Für die zweite Analysevariante wurde diese unterschiedliche Verteilung so
manipuliert, dass jede Gemeinde, jede Lokalität in gleicher Gewichtung in die Berechnung eingeht, also für unterschiedliche Fallzahlen korrigiert wird (Ergebnisse
auf der Basis gewichteter Daten sind in Tabelle 4 durch kursiv gesetzte Koeffizienten ausgewiesen). Außerdem wurden die Beziehungsanalysen auch einmal unter
Ausschluss der drei ostdeutschen Gemeinden durchgeführt, da obige Analyse der
Staatskirchen-Systeme ergab, dass das staatssozialistische Regime ein ganz eigenes
Muster entwickelte (hohe Regulierung bei geringer Privilegierung und Subventionierung). Somit soll ausgeschlossen werden, dass ostdeutsche (DDR-spezifische)
Besonderheiten die Zusammenhänge, wie sie für Westeuropa typisch sind, irritieren.
Betrachtet man das Beziehungsgeflecht aller an dieser Untersuchung beteiligten
Länder und Gemeinden (Tabelle 4a) zeigt sich, dass zwischen Privilegierung und
Subventionierung sehr wohl ein hoher, fast perfekter, Zusammenhang (Pearson’s r
von .91 bzw. .94 bei Gewichtung der Daten) besteht. Für Maßnahmen der Regulierung und Reglementierung ist dies eindeutig nicht so. Solche Maßnahmen stehen in
einer Negativbeziehung zu Maßnahmen, die Privilegien zuweisen (-.19 bzw. -.52)
und Kirchen finanziell unterstützen (-.48 bzw. -.71): Staaten, die privilegieren und
subventionieren, verzichten in der Tendenz auf die staatliche Bevormundung und
Kontrolle ihrer (privilegierten) Kirchen.
Dieses Muster ließe sich auch so interpretieren, dass ein historischer Zusammenhang heute nicht mehr existiert. Moderne Staaten sehen ihre Kirchen nicht länger als
bedrohliche Konkurrenten, die unter Kontrolle gehalten werden müssen, da die
Machtfrage längst zugunsten des Staates entschieden wurde.
213 Untersuchungsdesign und Datenerhebung sind im Einleitungskapitel ausführlich beschrieben.
214 So stellt Mannheim z.B. Daten für 1618 Vereine, aus Aalborg kommen 1023 Organisationen,
Aberdeen geht mit 497 Vereine in die Untersuchung ein (vgl. Tabelle 2 im Einleitungskapitel
für eine vollständige Übersicht).
253
Tabelle 4: Zusammenhänge zwischen Merkmalen religiöser Märkte1
a) Alle Gemeinden (N=12)
Privilegierung Subventionierung Regulierung Markt, gesamt
Privilegierung
1.00 .91***
.94***
-.19***
-.52***
.92***
.94***
Subventionierung
1.00 -.48***
-.71***
.68***
.84***
Regulierung
1.00 .17***
-.22***
Markt, gesamt 1.00
b) Ohne ostdeutsche Gemeinden (N=9)
Privilegierung Subventionierung Regulierung Markt,
gesamt
Markt,
Chaves/Cann
Privilegierung
1.00 .78***
.74***
.47***
.39***
.95***
.95***
.83***
.70***
Subventionierung
1.00 -.08*
-.21***
.68***
.64***
.56***
.44***
Regulierung
1.00 .67***
.60***
.46***
.32***
Markt, gesamt
1.00 .79***
.65***
Markt, Chaves/Cann 1.00
Anmerkung: Signifikanzniveau: *** > 0,001, ** > 0,01 *, > 0,05.
1
Nur religiöse Organisationen, dargestellt ist Pearson’s r.
Die Kirchen sind nun Partner bei der Erbringung zentraler (wohlfahrts-) staatlicher
Leistungen; diese Partnerschaft wird durch Privilegien- und Mittelzuweisung gepflegt. Kontrolle erscheint nicht länger wichtig. Und umgekehrt: reglementierende
Staaten erweisen sich als wenig großzügig in der Vergabe von Privilegien und geizig
in der Finanzierung ihrer regulierten Kirchen. Dass dieses Muster, das man auch als
Muster eines misstrauischen, kirchenfeindlichen Staates umschreiben könnte, zumindest teilweise durch ostdeutsche (DDR-spezifische) Besonderheiten provoziert
wird, zeigt ein Blick auf Tabelle 4b, welche die Analysen unter Ausschluss der drei
ostdeutschen Gemeinden wiederholt.
Der klare Negativzusammenhang zwischen Regulierung und Privilegierung löst sich
nun auf. Der (bescheidene) Positivzusammenhang signalisiert eher, dass im Kontext
Westeuropas Regulierung – Eingriffe des Staates in die innere Autonomie der Kirchen – eine Maßnahme ist, die manche Staaten bevorzugen und andere nicht: unabhängig davon, welche Privilegien sie ihren Kirchen zuweisen. Noch immer findet
sich allerdings eine (sehr viel bescheidenere) Negativbeziehung zwischen Regulierung und der finanziellen Großzügigkeit des Staates gegenüber den regulierten Kirchen (Pearson’s r von -.08 bzw. -.21 auf Basis gewichteter Daten). Das auf Basis
aller Gemeinden gewonnene Muster lässt sich also nicht allein durch Besonderheiten
254
des DDR-Regimes erklären. Regulierung ist und bleibt im Vergleich zu alternativen,
eher unterstützenden staatlichen Eingriffen in den religiösen Markt ein Außenseiter.
Offensichtlich sind hier unterschiedliche Prinzipen am Werk, die – das ist das Thema des folgenden Kapitels – möglicherweise auch unterschiedliche Wirkungen auf
religiöse Vielfalt und Vitalität besitzen. Interessant sind diese Beziehungsanalysen
auch in einer weiteren Hinsicht: Der von Chaves und Cann konstruierte Index (letzte
Spalte in Tabelle 4b)215 korreliert hoch mit Mechanismen staatlicher Privilegierung
(.83 bzw. 70 auf der Basis gewichteter Daten), einigermaßen zufriedenstellend mit
dem Ausmaß staatlicher Subventionierung (.56 bzw. .44), aber in eher bescheidenem
Ausmaß mit staatlicher Regulierung (.46 bzw. .32). Ganz entgegen ihrer Absicht
entwarfen Chaves und Cann ein Maß, das vor allem die Privilegierung einzelner
Kirchen abbildet, dass aber kaum geeignet ist, staatliche Regulierung – ihr eigentliches Anliegen – zu messen. Wie eingangs dieses Kapitels vermutet wurde, ist dies
vor allem der inhaltlich unausgewogenen Einbeziehung von Mechanismen zu verdanken, von denen drei Privilegienzuweisungen abdecken, weitere zwei zur Messung staatlicher Subventionierung geeignet sind und nur ein einziges staatliche Eingriffe in kirchliche Autonomie im engeren Sinne erfasst. Allerdings: auch der auf
der Basis der hier vorgenommen Indizierung konstruierte Gesamtindex tendiert
dazu, verstärkt Maßnahmen der Privilegierung und - sehr viel weniger, wenn überhaupt – Maßnahmen der Regulierung widerzuspiegeln (vgl. vor allem Tabelle 4a).216
Dieses Beziehungsmuster – Subventionierung und Privilegierung als ein zusammengehöriges Maßnahmenbündel, sowie Regulierung als eine diesen nicht allzu
verwandte staatliche Kontrollmaßnahme – lässt sich durch dimensionalen Analysen
bestätigen. Tabelle 5 zeigt die Ergebnisse einer Faktorenanalyse mit den drei Indizes
staatlicher Einmischung – wiederum getrennt für alle Gemeinden und unter Ausschluss ostdeutscher Fälle. Beide Analyseschritte bestätigen die Ausnahmestellung
staatlicher Reglementierungs- und Kontrollmechanismen im Konzert staatlicher
Markteingriffe insgesamt.
Tabelle 5: Dimensionen staatlicher Einmischung
Alle Gemeinden
(N=12)
Ohne ostdeutsche
Gemeinden (N=9)
Privilegierung .90 .88 .44
Subventionierung .99 .98 -.14
Regulierung -.58 .05 .99
Anmerkung: Hauptkomponentenanalyse mit Varimax-Rotation. Nur religiöse Vereine. Für die Berechnung ohne ostdeutsche Gemeinden: Erklärungskraft des ersten Faktors: 62 Prozent, Gesamt: 98 Prozent.
215 Von Chaves und Cann wurden nur westeuropäische Staaten codiert, daher ist er auf eine
Analyse, die ostdeutsche Gemeinden einbezieht, nicht anwendbar.
216 Auf der Basis allein westeuropäischer Länder zeigt sich jedoch gerade im Vergleich zu Chaves und Canns Messung eine deutlich ausgewogenere Positivverknüpfung mit allen drei Aspekten staatlicher Einmischung.
255
Auf ausschließlich westeuropäischer Datenbasis ergibt sich eine klare zweidimensionale Struktur, die signalisiert, dass positive, hilfeleistende Unterstützung grundsätzlich von negativer und bevormundender Einmischung in Marktgesetze zu trennen ist. Die einfaktorielle Lösung, die unter Einbeziehung ostdeutscher Lokalitäten
entsteht, ist darin begründet, dass nun deutlich höhere statistische Zusammenhänge
zwischen negativen und positiven Eingriffen bestehen – allerdings Zusammenhänge
negativer Natur (vgl. auch Tabelle 4a). Diese Struktur ergibt sich erst durch das
sozialistische Staats-Kirchen-Verhältnis, welches signifikant vom Beziehungsgeflecht abweicht, das für westeuropäische Gesellschaften typisch ist: hohe Regulierung bei gleichzeitig niedrigster Privilegierung und geringer Subventionierung.
Muster positiver und negativer Einmischung sind eng (negativ) verknüpft, daher
bilden alle drei Mechanismen einen gemeinsamen Faktor staatlicher Einmischung in
religiöse Märkte.
Um dieser dimensionalen Struktur staatlicher Einmischung gerecht zu werden –
zunächst der westeuropäischen, die sauber zwischen positiv-helfenden und negativbeschneidenden Maßnahmen trennt, sowie der „staatssozialistischen“ Variante, die
auf einer engen Negativbeziehung zwischen beiden Komponenten basiert – werden
im Folgenden positive und negative Formen der Einmischung voneinander getrennt
analysiert. Auf die Nutzung eines Gesamtindex wird aufgrund der Beziehungs- und
dimensionalen Analysen grundsätzlich verzichtet. Abweichungen und Besonderheiten, die in der Addition in einem Gesamtindex eingeebnet werden, und so eine
scheinbare Ähnlichkeit prinzipiell sehr unähnlicher Systeme suggerieren, sind möglicherweise auch für unsere Forschungsfrage relevant. Führt staatliche Einmischung
jeglicher Natur zur Irritation natürlicher, pluralistischer, kompetitiver Märkte, wie
rational choice dies behaupten würde? Oder: gibt es spezifische Mechanismen –
Privilegierung, wie die Säkularisierungstheorie vorschlagen würde – die ein gesundes religiöses Leben befruchten, während staatliche Eingriffe regulierender Natur
eher hemmend wirken? Der von der rational choice Schule als gegeben angenommene Zusammenhang zwischen der Natur religiöser Markte einerseits und Pluralismus und Wettbewerb auf der anderen Seite ist das Thema des folgenden Kapitels.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Sind protestantische Vereine und Netzwerke ein besserer Nährboden für die Demokratie als katholische Organisationen? Brauchen auch Religionen den Wettbewerb des freien Marktes ohne staatliche Einmischung, um sich kraftvoll und lebendig zu entfalten? Das Buch untersucht die demokratische und sozial integrative Wirkung katholischer, lutherischer, calvinistischer und säkularer Organisationsformen in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark, Spanien und Schottland. Dargestellt wird die gesellschaftliche und demokratische Rolle von Religion und Kirche seit den Zeiten der Reformation bis heute. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die demokratieförderliche oder aber hemmende Wirkung von Religion und Konfession als Bestandteil europäischer Zivilgesellschaften am Beginn des 21. Jahrhunderts. Auf der Basis einer international vergleichenden Organisationsstudie kontrastiert das Buch ökonomische Theorien der Religion mit dem klassischen Säkularisierungsparadigma, sowie Sozialkapitalansätze mit Organisationstheorien, die behaupten dass die kleine, dezentral organisierte Organisationsform des Protestantismus der großen, zentralistischen und hierarchischen Organisationsstruktur des Katholizismus überlegen sei.