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Aktien mit dem niedrigeren Teilwert die Regel sein muss und das Merkmal der
voraussichtlich dauernden Wertminderung deshalb weit auszulegen ist. Der
Anwendungsbereich der voraussichtlich dauernden Wertminderung muss sich
daher insofern auf den Regelfall der Wertminderung erstrecken. Dem entspricht
es, eine voraussichtlich dauernde Wertminderung im Zweifel anzunehmen und
nur ausnahmsweise, nämlich bei sich aus fundamentalen Daten ergebenden konkreten Anhaltspunkten, von einer nur vorübergehenden Wertminderung auszugehen. Eine derartige Auslegung führt zu dem Ergebnis, dass das handelsrechtliche
Verständnis des Merkmals der voraussichtlich dauernden Wertminderung (vgl.
§ 253 Abs. 2 S. 3, 2. Halbs. HGB) auch im Steuerrecht zugrunde zu legen wäre.
Dieses Resultat ist nicht überraschend. Der Regelungsbereich der Vierten Richtlinie bezieht sich gerade auf das Handelsbilanzrecht. Im Ergebnis folgt man bei
einem derartigen Verständnis der Auffassung des BFH, welcher ebenfalls zu einer
regelmäßigen Bewertung von Aktien mit dem Zeitwert gelangt.601
III. Ergebnis
Unter Berücksichtigung der Internationalen Bilanzierungsstandards ist auch im
Bilanzsteuerrecht im Zweifel von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen.
C. Teilwertabschreibungen auf eigene Aktien
Die Teilwertabschreibung auf eigene Aktien weist verschiedene Besonderheiten
auf, welche an dieser Stelle gesondert dargestellt werden.
I. Einleitung
1. Zulässigkeit des Erwerbs eigener Aktien
Kapitalgesellschaften können ihr eigener Gesellschafter werden. Zwar ist es einer
AG grundsätzlich untersagt, eigene Aktien zu erwerben. Eine Ausnahme von diesem Verbot sieht jedoch der in § 71 Abs. 1 AktG enthaltene Katalog vor.
601 Vgl. hierzu 3. Kapitel, Abschnitt A. III. 1. b) aa) (3) (a) (aa) (aaa).
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References
Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Teilwertabschreibung auf Aktien. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Nachweis einer voraussichtlich dauernden Wertminderung von börsennotierten Aktien des Anlagevermögens. Der Autor weist nach, dass die in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten von Finanzverwaltung und Rechtsprechung mit den Erkenntnissen der Kapitalmarktforschung nicht vereinbar sind, und stellt sodann ein eigenes Konzept dar. Daneben werden auch nicht börsennotierte Aktien und Aktien des Umlaufvermögens behandelt. Zudem werden die Einflüsse der Internationalen Rechnungslegungsstandards, die Besonderheiten bei eigenen Aktien sowie etwaige Änderungen durch das BilMoG dargestellt.