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VII. Ergebnis
Aktien und Beteiligungen sind geeignet, die betrieblichen Zwecke des Steuerpflichtigen zu fördern. Sie können deshalb Betriebsvermögen darstellen. Der
Bundesfinanzhof vermutet für das Jahr der Anschaffung und die Folgejahre, dass
die Anschaffungskosten einer Beteiligung ihrem Teilwert entsprechen. Die Widerlegung dieser Vermutung kann nur durch den Nachweis einer Fehlmaßnahme
oder eines gesunkenen Wertes der Beteiligung erfolgen. Eine Fehlmaßnahme
setzt voraus, dass die wirtschaftliche Maßnahme von vornherein nicht erfolgversprechend war. Bei Beteiligungen kann sich eine solche Fehlmaßnahme aus der
Ertragslage des Unternehmens oder aus anderen Gründen, z.B. einer beschränkten Möglichkeit, die Gesellschafterrechte auszuüben, ergeben. Bei Anlaufverlusten liegt keine Fehlmaßnahme vor. Eine nachträgliche Wertminderung
liegt vor, wenn die anhand des »inneren Wertes« zu ermittelnden Wiederbeschaffungskosten der Beteiligung gesunken sind. Dieser setzt sich aus dem Ertragswert, dem Substanzwert sowie dem Wert der besonderen funktionalen Bedeutung
für den Betrieb des Steuerpflichtigen zusammen. Alternativ kann zu Zwecken der
Teilwertermittlung auf den Börsenkurswert einer Aktie zurückgegriffen werden.
Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung kann bei Aktien des Anlagevermögens nur anhand einer einzelfallbezogenen Abwägung aller vorhandenen Umstände ermittelt werden. Wertschwankungen nach dem Bilanzstichtag wirken sich
nicht auf die Höhe der Wertminderung aus. Im Rahmen der Ermittlung der Erfolgswirksamkeit einer Teilwertabschreibung auf Aktien sind die Regelungen der
§§ 3c Abs. 2 EStG, 8b Abs. 3 S. 3 KStG zu berücksichtigen. Tritt in späteren Veranlagungszeiträumen eine Werterholung ein, hat eine Wertzuschreibung zu erfolgen, § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG.
B. Einfluss der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS)
Im Folgenden ist die Frage zu beantworten, ob die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) Einfluss auf das gefundene Ergebnis haben.
I. Zum Einfluss der Internationalen Rechnungslegungsstandards auf das
deutsche Bilanzsteuerrecht
Dies würde voraussetzen, dass die in den IAS/IFRS kodifizierten Internationalen
Rechnungslegungsstandards im Allgemeinen Einfluss auf das deutsche Bilanzsteuerrecht haben.
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References
Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Teilwertabschreibung auf Aktien. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Nachweis einer voraussichtlich dauernden Wertminderung von börsennotierten Aktien des Anlagevermögens. Der Autor weist nach, dass die in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten von Finanzverwaltung und Rechtsprechung mit den Erkenntnissen der Kapitalmarktforschung nicht vereinbar sind, und stellt sodann ein eigenes Konzept dar. Daneben werden auch nicht börsennotierte Aktien und Aktien des Umlaufvermögens behandelt. Zudem werden die Einflüsse der Internationalen Rechnungslegungsstandards, die Besonderheiten bei eigenen Aktien sowie etwaige Änderungen durch das BilMoG dargestellt.