Arun Kapoor
Die neuen Vorlagepflichten
für Urkunden und
Augenscheinsgegenstände in
der Zivilprozessordnung
Nomos
1. Auflage 2009
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. Printed in Germany. Alle Rechte,
auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der
Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in
der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über http://www.d-nb.de abrufbar.
Zugl.: München, Univ., Diss., 2008
ISBN 978-3-8329-4228-1
Meiner Mutter in Gedenken und Dankbarkeit
Vorwort
Die Idee für diese Untersuchung über die neuen Vorlagepflichten in der ZPO
entstand in der Praxis der Rechtsabteilung eines Automobilkonzerns zur "Hochzeit" der Debatte um die Frage, ob mit der Einführung der §§ 142 und 144 ZPO
durch das Zivilprozessreformgesetz im Jahr 2002 die Discovery im deutschen
Zivilprozess Einzug gehalten habe. Obwohl seit der Einführung der neuen Vorschriften inzwischen mehr als sieben Jahre vergangen sind, besteht sowohl in der
Wissenschaft als auch in der juristischen Praxis nach wie vor Unsicherheit über die
Reichweite der Vorlagepflicht für Urkunden und Augenscheinsgegenstände im
Zivilprozess. Voraussetzungen und Grenzen dieser Vorlagepflichten zu bestimmen
und die neuen Vorschriften in das überkommene System des zivilprozessualen
Beweisrechts einzuordnen war Ziel dieser Untersuchung.
Die Arbeit wurde im Wintersemester 2008/2009 von der rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität in München als Dissertation angenommen. Das Manuskript wurde im Juni 2008 abgeschlossen. Literatur und Rechtsprechung konnten bis Juni 2008 berücksichtigt und eingearbeitet werden.
Ich danke meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Bruno Rimmelspacher, der die
Entstehung dieser Arbeit mit großem Wohlwollen begleitet hat. Ferne danke ich
Herrn Prof. Dr. Joachim Knoche für die prompte Erstellung des Zweitgutachtens
sowie der Kanzlei NÖRR STIEFENHOFER LUTZ für die Unterstützung bei der
Fertigstellung der Arbeit. Verbunden bin ich auch der Konrad-Adenauer-Stiftung,
die die Entstehung dieser Arbeit im Rahmen eines Promotionsstipendiums nicht
nur finanziell gefördert hat.
Mein ganz besonderer Dank gebührt schließlich meinem Vater für seine immerwährende, selbstverständliche Unterstützung, meiner Lebensgefährtin Regina Ertl
für ihr Engagement bei der Korrektur des Manuskripts sowie meinem Freund
Henning Blaufuß für seinen stetigen Beistand nicht nur in technischen Fragen.
München, im Januar 2009
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung 25
Erster Teil. Die Rechtslage vor der Zivilprozeßrechtsreform im Jahr
2001 31
§ 1 Der Beweis durch Urkunden 31
A. Definition der Urkunde 31
B. Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden 33
C. Beweisantritt durch eine Partei 33
I. Beweisführer besitzt die Urkunde selbst 33
II. Beweisgegner besitzt die Urkunde 33
III. Ein Dritter besitzt die Urkunde 34
IV. Eine Behörde besitzt die Urkunde 34
V. Zusammenfassung 35
D. Die gerichtliche Anordnung der Urkundenvorlegung gem. § 142
ZPO a.F. 35
I. Regelungszweck des § 142 ZPO a.F. 35
1. Aufklärungsfunktion 36
2. Beweisfunktion 36
II. Anordnungsvoraussetzungen 36
1. Vorlagegegenstände 36
2. Bezugnahme 37
3. In den Händen halten 38
4. Adressat der Anordnung 39
a) Die darlegungs- und beweisbelastete Partei 39
b) Die nicht darlegungs- und beweisbelastete Partei 39
III. Weigerungsgründe 40
IV. Konsequenzen der Weigerung 40
§ 2 Der Augenscheinsbeweis 41
A. Beweisantritt durch eine Partei 41
I. Der Beweisführer besitzt den Augenscheinsgegenstand 41
II. Der Gegner besitzt den Augenscheinsgegenstand 42
III. Ein prozeßfremder Dritter besitzt den
Augenscheinsgegenstand 43
10 Inhaltsverzeichnis
B. Die gerichtliche Anordnung nach § 144 ZPO a.F. 43
§ 3 Die Parteivernehmung 44
A. Der Beweisantritt durch eine Partei 44
I. Die Vernehmung der nicht beweisbelasteten Partei 44
II. Die Vernehmung des Beweisführers 44
B. Die Vernehmung von Amts wegen gem. § 448 ZPO 45
§ 4 Der Zeugenbeweis 45
§ 5 Zusammenfassung und Stellungnahme 46
Zweiter Teil. Analyse der Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung
im Zivilprozeß 48
§ 1 Reformbedarf im Vorfeld des Zivilprozeßreformgesetzes 2001 48
A. Der Reformbedarf aus Sicht des Gesetzgebers 48
B. Der Reformbedarf aus Sicht der Wissenschaft 49
§ 2 Das gesetzliche System der Sachverhaltsaufklärung im
Zivilprozeß 51
A. Der Beibringungsgrundsatz 51
I. Bedeutung des Beibringungsgrundsatzes 51
II. Das Verständnis des Beibringungsgrundsatzes in der CPO
von 1877 54
III. Die Novellengesetzgebung 55
1. Die Novelle 1909 56
2. Die Novelle 1924 56
3. Der Entwurf einer Zivilprozeßordnung aus dem Jahre
1931 57
4. Die Novelle 1933 58
5. Die Novelle 1950 59
6. Die Vorschläge der sog. Kommission 1961 59
7. Die Novelle 1976 60
8. Die Vorschläge der sog. Kommission 1977 60
9. Novelle 1990 61
10. Das Kindesunterhaltsgesetz 1998 62
11. Stellungnahme 62
IV. Die Bedeutung des Beibringungsgrundsatzes nach heutigem
Verständnis 63
V. Zusammenfassung 65
Inhaltsverzeichnis
11
B. Das System der Risikozuweisungen bei der Beibringung des
Streitstoffs 66
I. Die Unterscheidung zwischen Pflichten und Lasten im
Prozeß 67
II. Die objektive Beweislast 67
III. Die Darlegungs- und Substantiierungslast 68
IV. Die subjektive Beweisführungslast 70
V. Die Problematik des Substantiierungserfordernisses für die
risikobelastete Partei 71
C. Mitwirkungs- und Informationspflichten aus materiellem Recht 71
I. Ausdrücklich normierte Informationsansprüche des
materiellen Rechts 72
1. Wahrung fremder Interessen als Gegenstand eines
Rechtsgeschäfts 72
2. Eingriff in einen fremden Rechtskreis 73
3. Unklarheit über den Anspruchsinhalt oder das Bestehen
von Einwendungen 73
4. Sonstige Informationsansprüche 74
5. Sonderfälle § 809 Alt. 2 und § 810 BGB 74
II. Gewohnheitsrechtlicher Informationsanspruch aus § 242
BGB 77
1. Voraussetzungen des Anspruches 77
a) Bestehende rechtliche Sonderbeziehung 77
b) Entschuldbare Informationsnot über den
Anspruchsumfang 78
c) Der Berechtigte kann sich die Information nicht selbst
beschaffen 78
d) Der Verpflichtete kann die Informationen unschwer
geben 79
2. Inhalt, Umfang und Grenzen des
Informationsanspruches aus § 242 BGB 79
III. Die prozessuale Geltendmachung materiell-rechtlicher
Informationsansprüche 79
1. Geltendmachung im Wege separater Leistungsklage 79
2. Geltendmachung im Wege der Stufenklage 80
3. Geltendmachung im Prozeß über den Hauptanspruch 80
IV. Zusammenfassung 81
D. Mitwirkungs- und Informationspflichten in der ZPO 82
I. Wahrheitspflicht, § 138 I ZPO 82
II. Parteivernehmung, 445 ff. ZPO 83
III. Persönliche Anhörung der Parteien, § 141 ZPO 84
IV. Pflicht zur körperlichen Untersuchung, § 372a ZPO 85
V. Vorlagepflicht für Belege in Unterhaltsstreitigkeiten, § 643
ZPO 85
VI. Urkundenvorlagepflicht aus § 422 ZPO 86
12 Inhaltsverzeichnis
VII. Urkundenvorlagepflicht, § 423 ZPO 86
VIII. Vorlagepflichten für Urkunden und sonstige Gegenstände,
§§ 142, 144 ZPO 87
IX. Vorprozessuale Pflicht zur Erhaltung von Beweismitteln
§ 444 ZPO 88
X. Schadensschätzung gem. § 287 ZPO 88
E. Zusammenfassung und Stellungnahme 89
§ 3 Der Standpunkt der Rechtsprechung zur
Informationsbeschaffung im Zivilprozeß 90
A. Der vermeintlich informationsfeindliche Grundansatz 90
I. Primat des materiellen Rechts 90
II. Ausforschungsverbot 91
B. Die Hilfestellungen der Rechtsprechung für die risikobelastete
Partei 93
I. Materiell-rechtliche Ansatzpunkte 93
1. Großzügige Handhabung der speziellen
Auskunftsansprüche 93
2. Informationsanspruch aus Treu und Glauben 94
3. Modifikationen der Beweislast im Wege der
Rechtsfortbildung 94
a) Produzentenhaftung 95
b) Arzthaftung und grobe Verletzung von Berufspflichten 95
c) Modifikation der Beweislast bei Beweisvereitelung 96
II. Prozessuale Ansatzpunkte 98
1. Modifikationen der Substantiierungslast 98
a) Die sog. sekundäre Behauptungslast 98
b) Substantiierungsanforderungen in den sog.
Ausforschungsfällen 100
2. Beweis des ersten Anscheins 102
III. Stellungnahme 103
§ 4 Die Auffassungen im Schrifttum zur Informationsbeschaffung im
Zivilprozeß 105
A. Kritik am Lösungsansatz der Rechtsprechung 105
B. Die Lehre von der allgemeinen prozessualen Aufklärungspflicht
der Parteien 106
I. Die Herleitung der allgemeinen prozessualen
Aufklärungspflicht 107
II. Voraussetzungen und Inhalt der Aufklärungspflicht 108
III. Grenzen und Weigerungsrechte 109
IV. Vorprozessuale Wirkungen 109
V. Kritik der Literatur 110
Inhaltsverzeichnis
13
VI. Stellungnahme 111
C. Vorschläge zur Reform der Aufklärungs- und
Mitwirkungspflichten 112
§ 5 Verfassungsrechtliche Aspekte der Informationsbeschaffung im
Zivilprozeß 114
A. Justizgewährungsanspruch und effektiver Rechtsschutz 115
I. Effektiver Rechtsschutz und Möglichkeiten der
Beweisführung 116
1. Einschränkung der Beweisführungsmöglichkeiten beim
Urkundenbeweis 116
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 117
3. Ungleichlauf der Beweisführungsmöglichkeiten mit
verschiedenen Beweismitteln 117
II. Effektiver Rechtsschutz und Substantiierungslast 118
B. Die Vereinbarkeit von Geheimverfahren mit dem Anspruch auf
rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG 119
I. Der verfassungsrechtliche Rechtsgüterkonflikt 119
II. Befürwortung eines Geheimverfahrens in der Literatur 120
III. Die Haltung der Rechtsprechung 122
IV. Stellungnahme 123
§ 6 Der Blick auf das Zivilprozeßrecht anderer Rechtsordnungen 125
A. USA 127
B. England 131
C. Frankreich 136
D. Österreich 139
E. Zusammenfassung und Stellungnahme 143
Dritter Teil. Die Rechtslage nach der Reform 146
§ 1 Die Reform der Vorlagepflichten für Urkunden und
Augenscheinsgegenstände 146
A. Einführung 146
B. Die wesentlichen Änderungen im Überblick 146
I. Modifizierungen im Rahmen der Vorlagepflichten für
Urkunden 147
1. § 142 ZPO n. F. 147
2. § 428 ZPO n.F. 148
3. § 429 ZPO n.F. 148
14 Inhaltsverzeichnis
II. Modifizierungen im Rahmen der Vorlagepflichten für
Augenscheinsgegenstände 148
1. § 144 ZPO n.F. 149
2. § 371 ZPO n.F. 149
III. Modifizierung der verfahrensvorbereitenden Anordnungen
nach § 273 ZPO n.F. 149
IV. Zusammenfassung 150
C. Unterschiedliche Interpretationen in der Literatur 151
§ 2 Entstehungsgeschichte der Reform 153
A. Die Vorgeschichte der Reform 153
B. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung 156
I. Reformziel 156
II. Reform der Vorlagepflichten 157
1. § 142 ZPO-RegE 157
2. § 428 ZPO-RegE 158
3. § 144 ZPO-RegE 159
4. § 371 ZPO-E 159
C. Der Änderungsantrag der F.D.P-Fraktion und die Anmerkungen
des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages 160
D. Der Änderungsvorschlag des Rechtsausschusses des Bundesrates 162
E. Die Modifikation im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung 163
F. Zusammenfassung 163
§ 3 Die Vorlagepflicht für Urkunden und sonstige Unterlagen gem.
§ 142 ZPO n.F. 165
A. Allgemeine Anordnungsvoraussetzungen 165
I. Regelungszweck 165
1. Vorlage von Tatsachenurkunden und Beweisurkunden 165
2. Die abweichende Auffassung von Gruber/Kießling 166
II. Urkunden oder sonstige Unterlagen 167
1. Die Einordnung elektronischer Dokumente 167
2. Die sonstigen Unterlagen im Sinne des § 142 Abs. 1
ZPO n.F. 167
B. Voraussetzungen einer Anordnung nach § 142 ZPO gegenüber
Dritten 168
I. Begriff des Dritten 169
1. Die Abgrenzung zwischen Parteien und Dritten 169
2. Die juristische Person als Dritter 169
3. Der Minderjährige als Dritter 170
4. Die Behörde als Dritter 170
Inhaltsverzeichnis
15
II. Besitz des Dritten 171
1. Wegfall der Voraussetzung des "in den Händen
haltens" 171
2. Unmittelbarer und mittelbarer Besitz 172
3. Keine Anfertigungspflicht 173
III. Bezugnahmeerfordernis 173
1. Beschränkung der Richtermacht 174
2. Hinreichende Bestimmtheit 174
3. Konkludente Bezugnahme 175
IV. Anforderungen an den Parteivortrag der bezugnehmenden
Partei 176
1. Die Vorlageanordnung im Rahmen des
parteibetriebenen Beweisantritts gem. § 428 Alt. 2 ZPO
n.F. 177
a) Antragserfordernis gem. § 424 ZPO 177
aa) Bezeichnung der Urkunde, § 424 Nr. 1 ZPO 178
bb) Bezeichnung der Tatsachen, die durch die
Urkunde bewiesen werden sollen, § 424 Nr. 2
ZPO 179
cc) Bezeichnung des Inhalts der Urkunde, § 424
Nr. 3 ZPO 179
dd) Bezeichnung des Vorlageanspruches, § 424 Nr.
5 ZPO 180
b) Glaubhaftmachung des Drittbesitzes gem. § 430 ZPO 181
2. Die Vorlageanordnung von Amts wegen 182
a) Die Anordnung zu Beweiszwecken 182
aa) Darlegungs- und Substantiierungspflicht 183
bb) Genaue Bezeichnung des Inhalts der Urkunde 183
cc) Keine Notwendigkeit der Benennung von
Beweistatsachen 184
b) Die Anordnung zu Informationszwecken 184
aa) Gefahr der richterlichen Ausforschung 184
bb) Keine Hinwendung zur Amtsermittlung 185
cc) Mindesterfordernis eines schlüssigen
Parteivortrages 186
dd) Praxisbeispiel 186
V. Zusammenfassung 187
C. Die Weigerungsrechte des Dritten 188
I. Die Berechtigung zur Zeugnisverweigerung gem. §§ 383 ff.
ZPO 190
1. Weigerung aus persönlichen Gründen, § 383 ZPO 190
a) Verwandtschaftliche Beziehungen, § 383 Abs. 1 Nr. 1 -
3 ZPO 191
aa) Schutzbereich 191
bb) Belehrungspflicht 191
16 Inhaltsverzeichnis
cc) Juristische Person als Anordnungsadressatin 191
b) Besonderes Vertrauensverhältnis, § 383 Abs. 1
Nr. 4 - 6 192
aa) Geistliche in Ausübung der Seelsorge 192
bb) Journalisten sowie Presse- und
Rundfunkmitarbeiter 193
cc) Beruflich bedingtes Vertrauensverhältnis 193
2. Weigerung aus sachlichen Gründen, § 384 ZPO 195
a) Drohender Vermögensschaden, § 384 Nr. 1 ZPO 195
aa) Definition Vermögensschaden 195
bb) Mittelbarer Vermögensschaden 196
cc) Juristische Person als Anordnungsadressatin 196
b) Unehre und Verfolgungsgefahr, § 384 Nr. 2 ZPO 197
aa) Unehre 197
bb) Verfolgungsgefahr 198
cc) Juristische Person als Anordnungsadressatin 198
c) Gewerbegeheimnis, § 384 Nr. 3 ZPO 199
aa) Definition des Gewerbegeheimnisses 199
bb) Schutzbereich 199
cc) Juristische Person als Anordnungsadressatin 200
dd) Belehrungspflicht 200
3. Ausnahmen zu den Zeugnisverweigerungsrechten 201
4. Nachträgliche Geltendmachung eines
Zeugnisverweigerungsrechts 201
5. Verweigerung der Vorlage trotz gleichzeitiger
Bereitschaft zur Zeugenaussage 202
II. Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen 203
1. Notwendigkeit einer Abwägung der gegenläufigen
Interessen 203
2. Abgrenzung von den gesetzlichen Weigerungsrechten
der §§ 383 ff. ZPO 205
3. Die Durchführung der Interessenabwägung 207
a) Die einzustellenden Interessen der Prozeßparteien 207
b) Die einzustellenden Interessen des Dritten 207
c) Exemplarische Abwägungskonstellationen 208
d) Alternative Lösungsmöglichkeiten des
Interessenkonflikts 208
4. Das Kostenargument 210
5. Auswirkungen der materiellen Rechtslage auf die
Zumutbarkeit 211
6. Auswirkungen unzureichenden Parteivortrages auf die
Zumutbarkeit 212
III. Zusammenfassung 213
D. Voraussetzungen einer Anordnung gem. § 142 ZPO gegenüber
den Parteien 214
Inhaltsverzeichnis
17
I. Besitz einer Prozeßpartei 215
1. Anordnung gegenüber der mittelbar besitzenden
Prozeßpartei 215
2. Mitbesitz eines weigerungsberechtigten Dritten 216
II. Bezugnahme durch eine Partei 217
1. Bezugnahme durch beide Prozeßparteien möglich 217
2. Inhaltliche Anforderungen an die Bezugnahme 218
III. Anforderungen an den Parteivortrag der bezugnehmenden
Partei 219
1. Anordnung zum Zwecke der Beweiserhebung 219
a) Schlüssiger Tatsachenvortrag des Beweisführers 219
b) Substantiierung der unter Beweis gestellten
Tatsachenbehauptungen durch den Beweisführer 220
c) Hinreichende Anhaltspunkte als Mindestvoraussetzung
für diesen Vortrag 221
d) Genaue Bezeichnung der vorzulegenden Urkunde 221
aa) Bezeichnung der Urkunde nach ihren
äußerlichen Merkmalen 221
bb) Bezeichnung der Urkunde nach ihrem Inhalt 222
e) Substantiierte Behauptung des Parteibesitzes durch die
beweisbelastete Partei 223
f) Erleichterungen der Substantiierungslast 224
2. Anordnung zu Informationszwecken 224
IV. Zusammenfassung 225
E. Das gerichtliche Ermessen 227
I. Der Ermessensspielraum im Rahmen des § 142 Abs. 1 ZPO
n.F. 227
1. Ermessensfehlerlehre 227
2. Zweck und gesetzliche Zielvorstellung der
Ermessensnorm 228
a) Zweck der Ermessensnorm 228
b) Übergeordnete gesetzliche Zielvorstellung 228
II. Die zulässigen Erwägungen im Rahmen des
Ermessensgebrauches 229
1. Allgemein unzulässige Erwägungen 229
a) Die Anforderungen an den Parteivortrag 229
b) Die berechtigten Interessen des Dritten, die Vorlage zu
verweigern 230
2. Allgemein zulässige Erwägungen 231
a) Prognostizierter Erkenntnisgewinn 231
b) Voraussichtlicher Zeitgewinn 231
c) Effizienzsteigerung durch Beweiserhebung von Amts
wegen 231
d) Auswahl des bestgeeigneten Dritten 233
III. Der Ermessensspielraum in Einzelfall 233
18 Inhaltsverzeichnis
1. Die Anordnung gegenüber einem Dritten 234
a) Die Anordnung auf Parteiantrag gem. § 428 Alt. 2
i.V.m. § 142 ZPO n.F. 234
b) Die Anordnung gegenüber einem Dritten von Amts
wegen 236
aa) Die Anordnung zu Beweiszwecken 236
bb) Die Anordnung zu Informationszwecken 237
c) Die Anordnung zur Terminsvorbereitung gem. § 273
Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 142 ZPO n.F. 238
2. Die Anordnung gegenüber der Prozeßpartei 238
a) Die Anordnung gegenüber der bezugnehmenden Partei 239
b) Die Anordnung gegenüber dem Prozeßgegner der
bezugnehmenden Partei 239
aa) Die Berücksichtigung der Darlegungs- und
Beweislast 240
bb) Berücksichtigung berechtigter
Geheimhaltungs- und
Vertraulichkeitsinteressen 249
IV. Zusammenfassung 260
§ 4 Der neugestaltete Augenscheinsbeweis gem. § 371 ZPO n.F. 262
A. Beweisführung mit einem herkömmlichen
Augenscheinsgegenstand 262
I. Der Gegenstand befindet sich im Besitz des Beweisführers 262
II. Der Gegenstand befindet sich im Besitz des Prozeßgegners 263
1. Möglichkeiten des Beweisantritts nach dem
Gesetzeswortlaut 263
2. Der mißlungene Wortlaut des § 371 ZPO n.F. 264
a) Die übersehene Änderung durch das FormVAnpG 264
b) Die Korrektur im Rahmen der
Schuldrechtsmodernisierung 265
aa) Die Mißachtung der Intention des ZPO-
Reformgesetzes 266
bb) Mißachtung der Intention des
Formvorschriftenanpassungsgesetzes 267
cc) Bewertung der Korrektur des Wortlautes im
Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung 267
c) Die Auffassungen in der Literatur zur Anwendung des
§ 371 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 ZPO n.F. 269
d) Stellungnahme 270
III. Der Gegenstand befindet sich im Besitz eines Dritten 272
B. Besonderheiten bei der Beweisführung mit einem elektronischen
Dokument 274
I. Der Begriff des elektronischen Dokuments 274
Inhaltsverzeichnis
19
II. Die Verfügungsgewalt über die Daten 274
III. Die Voraussetzungen des Beweisantritts mit einem
elektronischen Dokument 275
1. Der Beweisführer verfügt über die Daten 275
2. Der Beweisgegner verfügt über die Daten 275
3. Ein prozeßfremder Dritter verfügt über die Daten 276
C. Das Verhältnis der Möglichkeiten des Beweisantritts nach § 371
Abs. 2 S. 1 ZPO n.F. für den Fall des Drittbesitzes 276
D. Zusammenfassung 277
§ 5 Die neue Vorlage- und Duldungspflicht für
Augenscheinsgegenstände 278
A. Regelungszweck und Regelungsgegenstand 279
B. Voraussetzungen einer Vorlageanordnung nach § 144 ZPO n.F. 280
I. Besitz einer Partei oder eines Dritten 281
II. Sonderfall: Vorlageanordnung eines elektronischen
Dokuments auf Antrag einer Prozeßpartei 282
III. Anforderungen an den Sachvortrag der Prozeßparteien 283
1. Vorlageanordnung zu Beweiszwecken 283
a) Die Anordnung auf Parteiantrag gem. § 371 Abs. 2 S. 1
ZPO n.F. 283
b) Die Anordnung von Amts wegen 284
2. Vorlageanordnung zu Informationszwecken 285
C. Weigerungsrechte 285
1. Die Weigerungsrechte des Dritten 285
a) Zeugnisverweigerungsrechte 285
b) Zumutbarkeitsgrenze 286
aa) Größerer Anwendungsbereich des
Zumutbarkeitskriteriums 286
bb) Alternativen bei der Berücksichtigung der
berechtigten Weigerungsinteressen Dritter 287
cc) Keine Beschwer des Dritten durch Verbleib
des Gegenstandes auf der Geschäftsstelle 287
2. Die Weigerungsrechte der Prozeßparteien 288
D. Die Ermessensentscheidung des Gerichts 288
I. Das zusätzliche Auswahlermessen 288
II. Die Anordnung auf Parteiantrag gem. § 371 Abs. 1 S. 1 ZPO
n.F. 289
III. Die Anordnung von Amts wegen 289
1. Allgemeine Erwägungen für den Ermessensgebrauch 290
2. Ermessensspielraum bei der Anordnung gegenüber
Dritten 291
20 Inhaltsverzeichnis
3. Anordnung gegenüber einer der Prozeßparteien 291
a) Sonderfall: Elektronische Dokumente 291
b) Die Bedeutung des § 371 Abs. 3 ZPO n.F. für die
Ermessensentscheidung 292
aa) Das Zumutbarkeitskriterium als Schranke der
Vorlagepflicht der Prozeßparteien 292
bb) Inhaltsbestimmung des
Zumutbarkeitskriteriums 293
E. Zusammenfassung 295
§ 6 Die Sanktionen im Falle unberechtigter Verweigerung 296
A. Sanktionen gegenüber Dritten 297
B. Sanktionen gegenüber einer Partei 298
I. Weigerung der risikobelasteten Prozeßpartei 298
II. Weigerung der nicht risikobelasteten Partei 299
1. Vorlageanordnung nach § 142 ZPO n.F. 299
2. Vorlage- oder Duldungsanordnung nach § 144 ZPO
n.F. 299
§ 7 Rechtsbehelfe der Beteiligten 300
A. Rechtsbehelfe der Parteien 300
I. Rechtsbehelfe der vorlagepflichtigen Prozeßpartei 300
II. Rechtsbehelfe der nicht vorlagepflichtigen Partei 301
B. Rechtsbehelfe des vorlageverpflichteten Dritten 303
I. Rechtsbehelfe gegen die Anordnung 303
II. Rechtsbehelfe gegen die Versagung eines Weigerungsrechts 303
III. Rechtsbehelfe gegen einen Ordnungsmittelbeschluß 304
§ 8 Bewertung und Schlußbetrachtung 304
A. Erweiterung der Mitwirkungspflichten bei der
Sachverhaltsaufklärung 304
I. Die neue prozessuale Mitwirkungspflicht Dritter 305
II. Die Erweiterung der Mitwirkungspflicht der Parteien 307
B. Partieller Systemwechsel bei der Informationsbeschaffung im
Zivilprozeß 309
C. Die Annäherung an die Rechtslage der europäischen
Nachbarstaaten 310
D. Ausblick 312
Literaturverzeichnis 315
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die Modifikation der Vorlagepflichten für Urkunden und Augenscheinsgegenstände im Rahmen der Reform des Zivilprozessrechts im Jahr 2002 hat die Frage aufgeworfen, ob das Discovery-Verfahren nach US-amerikanischem Vorbild Einzug in den deutschen Zivilprozess gehalten hat.
Die Untersuchung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Prozessparteien und prozessfremde Dritte aufgrund der novellierten §§ 142 und 144 ZPO zur Vorlage der in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände verpflichtet werden können. Die neuen Vorschriften werden auf der Grundlage des überkommenen Systems der Informationsbeschaffung im deutschen Zivilprozess, der bisherigen Novellierungstendenzen sowie vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen eingehend untersucht, um Inhalt, Reichweite und Grenzen der Mitwirkungspflichten zu bestimmen.