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Prof. Dr. iur. Armin Dittmann
unter Mitarbeit von Dr. iur. Tobias Scheel
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks durch
eine Medienabgabe
Verfassungsrechtliche Anforderungen an
eine geräteunabhängige Haushalts- und
Betriebsstättenabgabe
Rechtsgutachten erstattet im Auftrag von
ARD, ZDF und Deutschlandradio
Nomos
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1. Auflage 2009
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. Printed in Germany. Alle Rechte,
auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der
Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in
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Daten sind im Internet über http://www.d-nb.de abrufbar.
ISBN 978-3-8329-4224-3
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Inhaltsverzeichnis
Teil A
Anlass, Gegenstand und Methode der Untersuchung 9
I. Anlass der Untersuchung 9
1) Kritik der Gebührenfinanzierung und Reformbedarf 9
2) Alternative Finanzierungsmodelle – Überblick 12
II. Gegenstand der Untersuchung – Die Medienabgabe 16
1) Grundgedanke einer geräteunabhängigen Medienabgabe 17
2) Weitere Ausgestaltung der Medienabgabe – Annahmen 19
3) Eingrenzung der Untersuchung 20
III. Methode der Untersuchung 21
Teil B
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine geräteunabhängige
Medienabgabe 22
I. Rundfunkverfassungsrechtliche Anforderungen an eine
geräteunabhängige Medienabgabe 23
1) Gebot einer funktionsgerechten Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks 23
2) Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks 24
3) Vereinbarkeit der Medienabgabe mit den rundfunkverfassungsrechtlichen Anforderungen 25
4) Zwischenergebnis 26
II. Finanzverfassungsrechtliche Anforderungen an eine
geräteunabhängige Medienabgabe 26
1) Verfassungsrechtliche Grundlagen hoheitlicher Abgabenerhebung 27
a) Steuer, Gebühr und Beitrag als klassische Abgabeformen 27
b) Zuordnung der Medienabgabe? 28
2) Sonderabgaben als spezielle Finanzierungsform 29
a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Sonderabgaben 29
b) Zum Begriff der Sonderabgabe 31
6
c) Zulässigkeitsvoraussetzungen für Sonderabgaben 32
d) Zur »ratio« der restriktiven Zulässigkeitsvoraussetzungen
für Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion 35
(1) »Gefährdungspotenzial« der Sonderabgabe 35
(2) Schutzfunktion der restriktiven Zulässigkeitsvoraussetzungen 36
3) Die Medienabgabe – Keine Sonderabgabe 38
a) Keine zwangsläufige Zuordnung der Medienabgabe
zur Kategorie der Sonderabgabe 38
b) Begriffliche Abgrenzung zur Sonderabgabe 39
(1) Relevanz der Kompetenzgrundlage 39
(2) Art. 70 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG
als eigenständige Kompetenzgrundlage der
Rundfunkfinanzierung 40
(3) Rundfunkgebühr und Medienabgabe als kompetenzrechtlich gedeckte Finanzierungsformen 41
c) Weitere rundfunkverfassungsrechtlich bedingte
Unterschiede zur Sonderabgabe 43
(1) Aufkommenswirkung »zugunsten der öffentlichen
Hand«? 43
(2) Keine »gestaltende Einflussnahme« durch die
Medienabgabe 44
(3) Kein nur »temporärer Charakter« der Rundfunkfinanzierung 45
d) Kein sonderabgabentypisches Gefährdungspotenzial der
Medienabgabe 47
(1) Keine »neue« Abgabenquelle 48
(2) Keine Gefährdung der finanzverfassungsrechtlichen
Ordnungsfunktion 48
(3) Keine Gefährdung der grundrechtlichen Schutzfunktion der Finanzverfassung 50
4) Die Medienabgabe als sonstige Abgabe 51
a) Grundsätzliche Zulässigkeit sonstiger Abgaben 51
b) Zulässigkeitsvoraussetzungen sonstiger Abgaben 52
c) Die Medienabgabe als »sachkompetenzimplizite«
sonstige Abgabe 53
(1) Besondere sachliche Rechtfertigung 53
(2) Wahrung der Belastungsgleichheit 54
(3) Haushaltsrechtliche Sonderstellung der Medienabgabe 55
(4) Einstufung als »sachkompetenzimplizite« Abgabe 57
7
5) Zwischenergebnis 58
III. Grundrechtliche Anforderungen an eine geräteunabhängige
Medienabgabe 58
1) Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz –
Art. 3 Abs. 1 GG 59
a) Problemansatz 59
b) Normative Ausgangslage 59
c) Ungleichbehandlung durch die Medienabgabe 61
d) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 62
(1) Allgemeine Grundsätze 62
(2) Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers 63
(3) Generalisierungsbefugnis des Gesetzgebers 65
(4) Verbleibende Gleichheitsprobleme 66
(5) Gleichheit im Belastungserfolg 68
2) Vereinbarkeit mit der allgemeinen Handlungsfreiheit –
Art. 2 Abs. 1 GG 69
a) Eingriff in den grundrechtlichen Schutzbereich 69
b) Rechtfertigung des Eingriffs 70
3) Zwischenergebnis 72
Teil C
Ergebnisse der Untersuchung 73
Literaturverzeichnis 79
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Rundfunkgebühr ist in die Kritik geraten und soll nach dem Willen der Länder ab 2013 durch eine andere Form der Finanzierung ersetzt werden. In der Diskussion ist dabei u. a. eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe (Medienabgabe), die die Abgabepflicht von jeglichem Geräte- und Gegenleistungsbezug löst und allein an die Innehabung eines Haushalts bzw. einer Betriebsstätte bindet.
Der Autor legt dar, dass es sich bei der Medienabgabe nicht um eine Sonderabgabe handelt, sondern um eine durch die Rundfunkhoheit der Länder sachkompetenziell legitimierte Abgabe, die den rundfunkverfassungsrechtlichen Anforderungen an die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ebenso genügt wie den finanzverfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes.
Der Autor ist ordentlicher Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hohenheim und seit 1992 Vorstandsmitglied der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg.