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wie die Aufhebung von Beschlüssen der Gläubiger nach § 78 InsO oder die Haftung
der Mitglieder des Gläubigerausschusses nach § 71 InsO häufig ineffizient. Über
andere Regulative (insbesondere Stimmverbote und Treuepflichten) wird diskutiert,
ob es möglich und sinnvoll sei, sie in die Insolvenzordnung zu implementieren. Die
vorliegende Arbeit untersucht die Gläubigerbeteiligung sowie die bestehenden und
die in der Diskussion befindlichen Mechanismen sowie eventuelle Alternativen.
B. Vorgehensweise
Anschauungsmaterial für alternative Regelungsmechanismen bietet das Insolvenzrecht anderer Rechtsordnungen. Das italienische Recht ist deswegen interessant,
weil dort gerade im Zuge der jüngsten Reformen die Beteiligung der Gläubiger neu
definiert wurde und die in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragen eine erstaunliche Konvergenz zu den deutschen Problemen aufweisen. Darüber hinaus trifft
es sicher zu, dass in Italien „der Einfallsreichtum auf dem Gebiet der Zivilrechtsdogmatik […] besonders eindrücklich ist […]“.43 Die Grundlage für einen Rechtsvergleich bildet die Darstellung des deutschen und des italienischen Rechts (2. Teil
und 3. Teil). Die beiden Rechtsordnungen werden zum Zweck einer höheren Nachvollziehbarkeit jeweils in sich geschlossen dargestellt. Um eine breite Grundlage für
den Rechtsvergleich zu schaffen, enthalten diese auch einen kurzen historischen Abriss und der italienische Teil eine kurze Darstellung des Regelungskontextes.44 Daran schließt sich der rechtsvergleichende Teil an (4. Teil). Im 5. Teil werden die im
vorhergehenden Teil gewonnenen Erkenntnisse für konkrete Änderungsvorschläge
herangezogen. Der 6. Teil fasst die Ergebnisse dieser Arbeit zusammen.
43 Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 40.
44 Vgl. Ehricke, ZZP 111 (1998), S. 104.
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References
Zusammenfassung
Die umfassende Gläubigerbeteiligung hat eine lange Tradition im deutschen Insolvenzrecht. In der Praxis beteiligen sich die Gläubiger jedoch häufig nicht. Dieser Umstand und unausgewogene Entscheidungen der Gläubiger können das Verfahrensziel, die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, gefährden. Die Untersuchung vergleicht die Gläubigerbeteiligung nach der deutschen Insolvenzordnung mit der durch das decreto legislativo 9 gennaio 2006, n. 5 und das decreto legislativo 12 Settembre 2007, n. 169 reformierten legge fallimentare. Die Arbeit erörtert umfassend aktuelle juristische Fragen. Der rechtsvergleichende Teil bezieht Ansätze der ökonomischen Analyse des Rechts und der Verhaltensökonomik ein, um konkrete Änderungsvorschläge zu erarbeiten.