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• Eine Stiftung nach dem Modell der Risikokapitalstiftung wird daher
schon bei ihrer Gründung ein schlüssiges Anlage- und Investitionskonzept
nachweisen müssen, das vor allem auf die Frage der Risikominimierung
eingeht. Grundsätzlich gilt: An je mehr Unternehmen und Branchen sie sich
innerhalb der durch den Stiftungszweck vorgegebenen Bandbreite beteiligt,
desto geringer fällt das Gesamtrisiko aus. Weitere geeignete Maßnahmen
können etwa die Festlegung von risikorelevanten Auswahlkriterien oder betragsmäßigen Höchstgrenzen für die einzelne Beteiligung sein. Insgesamt
wird eine solche Stiftung wohl auch nicht ihr gesamtes Grundstockvermögen einsetzen, sondern einen Teil zur anderweitigen Risikodiversifizierung
in wenig korrelierten Märkten zurückhalten.
• Ähnliches gilt für die Mikrokredit-Stiftung. Je mehr unterschiedliche Regionen und Branchen sie mit Fremdkapital versorgt, desto geringer das Gesamtrisiko. Auch diese Stiftung wird ihr Vermögen nicht ausschließlich auf
diese Weise investieren, sondern zum Ausgleich auch »konventionell«.
• Bei der Corporate Governance-Stiftung dürften unter Risikogesichtspunkten im Vergleich mit den beiden anderen skizzierten Modellen die geringsten Probleme entstehen. Sie kann, sofern sie nicht satzungsmäßig auf
bestimmte Branchen oder Mindestbeteiligungsquoten festgelegt ist, von
vorneherein auf eine ausgewogene Beteiligungsstruktur achten.
4. Zweckkorrelation
Die starke Verbindung zwischen Stiftungszweck und –vermögen ist Charakteristikum der Investitionsstiftung. Die Zweckkorrelation fällt hier ähnlich hoch aus wie
bei einer Anstaltsstiftung. Sofern das Vermögen daher unmittelbar zur Zweckverwirklichung eingesetzt werden soll, muss das Verwendungskonzept diese Verbindung darlegen. Bei der Risikokapitalstiftung bedeutet dies, dass die geplanten Investments insoweit mit dem Stiftungszweck in Einklang stehen müssen. Die Mikrokredit-Stiftung darf ihr Stiftungsvermögen nur an die in den Förderbedingungen
genannten Personen ausreichen und die Corporate Governance-Stiftung ist beispielsweise auf an den deutschen Leitbörsen notierte Unternehmen festgelegt.
Da der Bundesgesetzgeber die Anerkennungsvoraussetzungen insoweit abschlie-
ßend geregelt hat, kommen weitere abstrakte Zulässigkeitskriterien wie die Vermögenserhaltung oder die Erzielung von Erträgen nicht in Betracht.781
IV. Zusammenfassung Investitionsstiftung
Das Modell der Investitionsstiftung verbindet auf bislang ungewohnte Weise Elemente der Kapital- mit solchen der Anstaltsstiftung. Obwohl ihr Vermögen aus Fi-
781 Hierzu näher oben, S.85.
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References
Zusammenfassung
Die jüngste Finanzkrise hat in zahlreichen Stiftungsdepots deutliche Spuren hinterlassen und die Diskussion über die konkreten Anforderungen an das Vermögensmanagement von Stiftungen neu entfacht. Dabei zeigt sich, dass zentrale Begriffe wie Vermögenserhaltung, ertragbringende Anlage oder Wirtschaftlichkeit in der Praxis nach wie vor unterschiedlich interpretiert werden.
Das Werk untersucht zunächst die bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben zum Stiftungsvermögen, um anschließend den Gestaltungsspielraum des Stifters und des Stiftungsmanagements herauszuarbeiten. Ihnen obliegt es, die Art der Vermögensverwendung festzulegen – einschließlich des Erhaltungskonzepts. An den Anlagezielen Wert, Ertrag, Risiko und vor allem Zweck hat sich jede einzelne Anlage- und Umschichtungsentscheidung zu orientieren.
Dieses Buch enthält das rechtliche und ökonomische Basiswissen für alle Praktiker, die selbst Verantwortung für Stiftungsfinanzen tragen oder Stiftungen in Vermögensfragen beraten.
Der Autor ist im gehobenen Privatkundensegment einer großen Geschäftsbank für die Beratung von Stiftern und Stiftungen verantwortlich und verfügt über langjährige Praxiserfahrung in diesem Segment.