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voll betreiben zu können. „Wahr“ war für Peirce daher diejenige Meinung, “die vom
Schicksal dazu bestimmt ist, dass ihr letztlich jeder der Forschenden zustimmt.”176.
Dewey bekennt sich zwar noch in einer Fußnote zu dieser Vorstellung177, doch
spielt bei ihm eine derartige die konkrete Forschungssituation transzendierende Teleologie des Forschungsprozesses im Grunde genommen keine Rolle mehr. Und
William James verabschiedet den Gedanken an eine einzige objektive realität als
Gegenstand der Forschung sogar ausdrücklich und propagiert einen Perspektivismus, ein “Pluriversum“ einander durchdringender jeweils in gleichem Maße „realer“
Realitätssphären178.
2. Das Verhältnis von Wahrheit und Rechtfertigung
Für James und Dewey ist der Begriff der Wahrheit daher in erster Linie mit der Bewährung von Überzeugungen in konkreten Forschungssituationen verknüpft. Zwar
nehmen beide für sich in Anspruch eine – wenn auch in einem operationalen Sinne
verstandene – Korrespondenztheorie der Wahrheit zu vertreten179, doch fehlt dem
pragmatistischen Wahrheitsbegriff, wie er von James und Dewey propagiert wird,
jene Dimension eines absoluten Geltungsanspruchs, den er in der klassischen Korrespondenztheorie innehat. Mit “X ist wahr” ist nämlich regelmäßig mehr gemeint,
als dass sich eine Überzeugung X gerechtfertigter Weise behaupten bzw. experimentell bestätigen lässt. Wahrheit wird stattdessen gemeinhin als eine “unverlierbare”
Eigenschaft von Aussagen verstanden, die über den pragmatistischen Falsifikationsvorbehalt hinaus weist180.
Damit liegt die eigentliche Problematik des pragmatistischen Wahrheitsbegriffes
weniger darin, dass er Wahrheit auf Nützlichkeit reduziert. Problematisch ist vielmehr, dass er den absoluten Geltungsanspruch des Wahrheitsbegriffes preiszugeben
scheint, wenn er ihn auf „warranted assertibilities“ reduziert und so nicht auf Korrespondenz mit einer objektiven Realität sondern eher auf die Kohärenz mit anderen
akzeptierten Sätzen innerhalb eines existierenden Begründungsgefüges abstellt. Damit aber würde der absolute Geltungsanspruch des Wahrheitsbegriffs zugunsten einer begrenzten Geltung innerhalb eines bestimmten Kontextes reduziert. William
James Formulierung „Wahr heißt alles, was sich auf dem Gebiet der intellektuellen
Überzeugung aus bestimmt angebbaren Gründen als gut erweist“181 legt eine solche
kohärenztheoretische Interpretation des pragmatistischen Wahrheitsbegriffs nahe.
Und auch der Neopragmatist Richard Rorty vertritt ganz explizit eine solche Positi-
176 Peirce (1967) S. 349 / CP 5.407; vgl. oben S. 29 f.
177 Dewey LW 12.343 Fn. 6; vgl. auch ebd. 12.464 f.
178 James (1909) S. 126 f.
179 Vgl. Dewey LW 14.179 (Propositions, Warranted Assertibility and Truth); James (1907) S.
124.
180 Vgl. dazu Habermas (1999) S. 247 ff.
181 James (1907) S. 48.
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on, die zur völligen Einebnung der Unterscheidung zwischen Wahrheit und Rechtfertigung führt: „Der Unterschied zwischen Wahrheit und Rechtfertigung macht
keinen Unterschied, außer insofern er uns daran erinnert, dass Rechtfertigung vor
einer Gruppe von Hörern nicht das gleiche ist wie Rechtfertigung vor einem anderen
Publikum.“182.
Die Frage ist allerdings, ob ein konsequent kontextualistischer und kohärenztheoretischer Wahrheitsbegriff, wie ihn Rorty vertritt, wirklich das ist, was James und
insbesondere Dewey im Sinn hatten. Die kohärenztheoretische Lesart Rortys unterschlägt letztlich einen ganz wesentlichen Aspekt der ursprünglichen pragmatistischen Wahrheitskonzeption. Diese macht nämlich nicht primär die Kohärenz von
Aussagen innerhalb eines Begründungssystems, sondern die faktische (experimentelle) Bewährung zum maßgeblichen Wahrheitskriterium. Es ist diese Forderung der
Bewährung an den „brute facts“ der natürlichen Umwelt, die gewährleistet, dass
Überzeugungen auf dem sicheren Boden der Erfahrung verankert bleiben, und die so
verhindert, dass beliebige Kontexte beliebige Behauptungen rechtfertigen können183.
Darin liegt ja gerade der Vorteil der Methode der Wissenschaft, wie ihn Peirce in
“The Fixation of Our Beliefs” beschrieben hat, dass sie unsere Überzeugungen
rückkoppelt an eine äußere Realität, die unabhängig von unseren Meinungen über
sie existiert184. Es ist gerade dieses Kriterium experimenteller Bewährung, das im
klassischen Pragmatismus die Funktion hat, ein Abgleiten in den Relativismus kulturell verschiedener und historisch kontingenter Rechtfertigungspraktiken zu verhindern. Gibt man wie Rorty die experimentelle Bewährung als entscheidendes
Rechtfertigungskriterium auf, so verzichtet man damit auf ein Element, das den
klassischen Pragmatisten als unabdingbar erschien. Die Möglichkeit, dass unsere
Hypothesen experimentell an einer objektiv gegebenen Welt scheitern oder sich an
ihr beweisen können, ist es, was dem Pragmatismus gleichsam seine Bodenhaftung
verleiht und ihn davor bewahrt, dem Relativismus anheim zu fallen. Auch wenn
Dewey und noch weniger James nicht mehr wie Peirce die unbedingte Auffassung
vertraten, dass diese objektive Welt sich uns notwendigerweise auf lange Sicht im
Forschungsprozess offenbaren müsse, so waren sie sich mit Peirce doch darin einig,
dass der entscheidende Vorzug des Pragmatismus gerade darin bestand, ein Modell
der Erkenntnis zu vertreten, das einerseits fallibilistisch war und somit keine überzogenen Wahrheitsansprüche mehr beanspruchte, andererseits aber auch Erkenntnis
nicht zu einer ausschließlich von subjektiven Kriterien geformten Angelegenheit
verklärte, sondern als einen Vorgang, der nach wie vor vom objektiven Sosein der
Welt bestimmt war. Gerade dieser Fallibilismus ohne Relativismus war es, der den
Pragmatismus Lage versetzen sollte, die Geltungsansprüche der Philosophie in die
wissenschaftliche Moderne hinüberzuretten.
182 Rorty (2003) S. 61.
183 Vgl. dazu Peirce CP 7.437: „The authority of experience consists in the fact that its power
cannot be resisted”. Vgl dazu auch Misak (1991) S. 83 ff.
184 Peirce CP 5.384.
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Rortys Neopragmatismus hat den Pragmatismus von James und Dewey gleichsam
nur zur Hälfte rezipiert, in dem er zwar dessen Kritik an der traditionellen Metaphysik und der Zuschauertheorie des Erkennens bereitwillig aufnahm, andererseits aber
die Philosophie der Erfahrung und der experimentellen Methode als ihrerseits
fruchtlose Metaphysik bzw. als szientistischen Irrläufer ablehnte185. Weil er die Erfahrungsmetaphysik des Pragmatismus ablehnt geht es bei Rorty – ebenso wie bei
Russell und den meisten anderen Kritikern des Pragmatismus aus dem Lager der
analytischen Philosophie - immer nur um die Wahrheit von Sätzen, nicht von als
Handlungsdispositionen gedeuteten Überzeugungen, deren wichtigstes Merkmal
darin besteht, dass sie einer experimentellen Bewährung zugänglich sind186. Indem
er sich aber von dem Verifikationskriterium experimenteller Bewährung abkoppelt
und nur noch auf die Kohärenz von Aussagesystemen abstellt, führt Rortys Lesart
des Pragmatismus dazu, dass die Wahrheit einer Aussage nicht mehr absolut sondern nur mehr noch relativ zu kontingenten zeit- und kulturspezifischen Rechtfertigungsstandards bestimmt werden kann187. So wäre die Aussage „Die Erde ist eine
Scheibe“ jedenfalls im Mittelalter wahr gewesen, weil die damaligen Rechtfertigungsstandards durch das ptolemäische Weltbild bestimmt wurden, und innerhalb
dieser Standards die Aussage kohärent zu begründen war. Demgegenüber könnte
Dewey behaupten, das die Aussage bereits damals falsch war, weil sich entsprechende Experimente, die ihre Unhaltbarkeit belegten, bereits damals hätten durchführen lassen.
Als Ergebnis lässt sich also festhalten, dass der Wahrheitsbegriff des klassischen
Pragmatismus weder Wahrheit mit Nützlichkeit gleichsetzt, wie es Russells Kritik
behauptete, noch geht es bei der „warranted assertibility“ im Sinne Deweys lediglich
um Kohärenz mit einem bestehenden Begründungssystem wie im Wahrheitsverständnis von Rorty. Stattdessen versucht der pragmatistische Wahrheitsbegriff dem
klassischen Wahrheitskonzept von “Übereinstimmung einer Vorstellung mit der
Wirklichkeit” einen neuen Sinn zu geben, indem er behauptet, dass eine solche
Übereinstimmung sich sinnvoll nur behaupten lässt, wenn sich die Vorstellung experimentell bewährt. Die Gleichsetzung von Wahrheit mit Verifikation soll eine
nichtrepräsentationalistische Auffassung von Wahrheit ermöglichen, die dem pragmatistischen Verständnis von Erkenntnis als einem nicht mehr abbildenden sondern
aktiven und gestaltenden Geschehen angemessen ist. Gleichzeitig soll der Umstand,
dass sich die Rechtfertigung gerade auch im Wege faktischer experimenteller Bestätigung vollzieht, gewährleisten, dass die Rechtfertigungspraxis immer bezogen
bleibt auf die Unverfügbarkeit einer objektiven Realität.
185 Vgl. einerseits Rorty (1981) S. 16, 21 f.; ders (1989) S. 105; andererseits ders. (1982) S. 72
ff. Zu Rortys Verhältnis zur pragmatistischen Tradition auch Allen (2000) S. 193, 204 f.
186 Rorty (1989) S. 27.
187 Dazu auch Wellmer (2000) S. 259. Der Vorwurf des Relativismus ist also gegenüber Rorty
durchaus berechtigt, auch wenn dieser selbst ihn mit dem Argument zurückweist, dass wer
wie er letztlich überhaupt keine Erkenntnistheorie mehr vertrete, a fortiori auch keine relativistische solche vertritt, vgl. Rorty (1988) S. 15 f. dagegen jedoch Tietz (1995) S. 205 ff.
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Doch auch ein pragmatistisches Verständnis von Wahrheit, das diese mit der
Möglichkeit experimenteller praktischer Verifikation identifiziert, enthält nicht jenen Aspekt unbedingter Geltung, den wir zumindest in unserem alltagssprachlichen
Verständnis untrennbar mit dem Begriff der Wahrheit verbinden. Dieses Alltagsverständnis begreift Wahrheit doch in erster Linie im Sinne einer Übereinstimmung von
Original und Reproduktion, wobei dieses Verständnis bereits tief in der Struktur unserer Sprache verankert ist. Das Problem bestünde dann sozusagen in der repräsentationalistischen Verfassung unserer Sprache188, die einem pragmatistischen Wahrheitsverständnis Widerstand entgegensetzt. Oder um es in der Begrifflichkeit von
Rorty auszudrücken: Wir verfügen noch über gar kein pragmatistisches sondern bislang nur über ein repräsentationalistisches Vokabular, wenn wir über die Welt, über
Realität und Wahrheit sprechen. Dies ist freilich kein inhaltliches Argument gegen
die Berechtigung eines pragmatistischen Wahrheitsverständnisses. Aus diesem Befund würde lediglich das Bedürfnis nach dem folgen, was Rorty eine „therapeutische“ bzw. „bildende“ Philosophie genannt hat, deren Hauptaufgabe es ist, unserer
Sprache die repräsentationalistischen Züge auszutreiben und uns so zu einem Vokabular zu verhelfen, mit dem sich die Probleme der Philosophie besser bewältigen
lassen189.
188 Zum repräsentationalistischen Gehalt unserer Sprachpraxis vgl. auch Brandom (2000) S.
122 ff., 480 ff.
189 Vgl. Rorty (1981) S. 396 ff. Robert Brandom hingegen will die repräsentationalistischen
Gehalte der Sprache in den Kategorien einer inferentiellen Auffassung von Sprache rekonstruieren, Brandom (2000) S. 20.
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V. Pragmatistische Ethik
Das zentrale Element des pragmatistischen Programms zur Erneuerung der Philosophie war die Überwindung des Dualismus von Theorie und Praxis durch den Nachweis, dass wissenschaftliche Forschung ihrem Wesen nach nicht auf die kontemplative Erkenntnis vorgegebener Gegenstände gerichtet ist, sondern ihren Sinn erst
durch den Bezug auf interessegeleitetes experimentelles Handeln erfährt. Wenn die
Wahrheit also in den Worten von James „eine Form des Guten“ ist190, dann muss
umgekehrt auch gelten, dass die Frage nach dem Guten mit denselben Mitteln beantwortet werden kann, mit denen auch nach wissenschaftlicher Wahrheit geforscht
wird. Für den Pragmatismus geht es daher in Ethik und Moralphilosophie darum,
jene wissenschaftliche Methode, die sich in den Naturwissenschaften so erfolgreich
bewährt hat, auch für die Lösung moralischer Probleme fruchtbar zu machen191. Insbesondere John Dewey hat sich in seinem Werk bemüht, dieses Programm umzusetzen. Für die Darstellung der pragmatistischen Moralphilosophie wird daher hier in
erster Linie auf seine Arbeiten zurückgegriffen, sowie auf einige Beiträge von Hilary Putnam, der in jüngster Zeit versucht hat, in Anlehnung an Dewey Grundlinien
einer pragmatistischen Ethik zu entwerfen192.
1. Der Dualismus von Fakten und Werten
Seit David Humes Feststellung, dass sich aus einer „Ist“-Aussage keine „Sollen“-
Aussage ableiten lässt193, war die Überzeugung, dass zwischen Fakten und Werten
ein unüberwindbarer Graben klafft, zentral für weite Teile der abendländischen Moralphilosophie. Dies gilt für Kant ebenso wie für Max Weber und den Großteil der
analytischen Philosophie, insbesondere den logischen Positivismus. Die Zementierung dieses Dualismus hatte weitreichende Folgen, insbesondere bedeutete sie, dass
die Erkenntnis von Werten anderen Anforderungen genügen musste als die von Fakten. Die empirischen und experimentellen Methoden der Naturwissenschaften erschienen daher als unpassende Instrumente für die Beschäftigung mit Werten. Zunehmend galt bereits der Versuch, Werte zu begründen und zu rechtfertigen, als unwissenschaftlich. Die Ethik verlor zunehmend ihre Berechtigung als wissenschaftlich seriöse philosophische Teildisziplin und wurde dazu verurteilt, als nonkognitivistische Disziplin weiter zu existieren, deren Urteile einer Objektivität im
190 James (1907) S. 48.
191 „Experimental empiricism in the field of ideas of good and bad is demanded to meet the
conditions of the present situation“, Dewey LW 4.206 (QfC); vgl. auch MW 12.174 (RiP).
192 Putnam (2002); ders. (2005). Eine pragmatistische Moralphilosophie findet sich daneben
aber vor allem auch im Werk von G.H. Mead, dazu ausführlich Joas (1989) S. XXII ff.; 120
ff.
193 Hume (1739/40) S. 211 f.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Der klassische Pragmatismus steht für einen amerikanischen Sonderweg in die philosophische Moderne. Auch die Entwicklung des amerikanischen Rechtsdenkens wurde durch den Pragmatismus von C.S. Peirce und John Dewey bis heute maßgeblich geprägt. Strömungen wie der "Legal Realism" oder die "Economic Analysis of Law" wären ohne das gedankliche Fundament der pragmatistischen Philosophie nicht denkbar.
Das Buch zeichnet den Einfluss des Pragmatismus auf die amerikanische Rechtstheorie über einen Zeitraum von 150 Jahren von Oliver Wendell Holmes" "The Common Law" bis zum modernen "Legal Pragmatism" eines Richard Posner nach. Der Verfasser veranschaulicht zudem den engen Zusammenhang, der zwischen der pragmatistischen Rechtstheorie und einem deliberativen Demokratieverständnis besteht. Für die Frage, wie das Spannungsverhältnis zwischen dem Willen des demokratischen Gesetzgebers und der Autonomie des Rechtssystems aufzulösen ist, kann der Pragmatismus neue Perspektiven liefern. Deshalb ist es lohnend, sich auch auf dem alten Kontinent mit ihm auseinanderzusetzen.