263
Anhang 2: freie Angaben zu Kommunikationsbarrieren
Fragebogennummer: Angabe455:
Nr. 14 Drogen, Unrechtsbewusstsein
Nr. 15 Täter steht unter Betäubungsmitteleinfluss.
Nr. 29 fehlende Intelligenz
Nr. 31 Täter ist nicht zugängig.
Nr. 32 sozialer Stand / Bildung
Nr. 34 persönliche Abneigung
Nr. 37 Betäubungsmittel, schlechte Erfahrung mit Polizei
Nr. 39 uneinsichtig
Nr. 42 Der Täter steht unter Einfluss von Betäubungsmitteln.
Nr. 48 Betäubungsmittel-Einfluss
Nr. 49 Intellekt
Nr. 55 keine Einsicht beim Betroffenen
Nr. 61 Drogen
Nr. 63 Betäubungsmittelkonsument
Nr. 65 Krankheit (psychisch)
Nr. 66 Polizei als Feindbild
Nr. 67 mangelndes Zuhören des Gegenübers/Widerständlers
Nr. 69 Beteiligte "können" nicht miteinander.
Nr. 83 psychisch auffällige Personen
Nr. 87 Betäubungsmittel-/ Kokaineinfluss
Nr. 88 polizeiliche Vorerkenntnisse des Täters
Nr. 90 hochgradige Aggressivität, Betäubungsmitteleinfluss
Nr. 95 Drogen und Gruppendynamik
Nr. 99 mangelnder Respekt
Nr. 101 fehlendes Unrechtsbewusstsein
Nr. 104 Drogenmissbrauch
Nr. 117 Der Betroffene versteht die Maßnahme nicht.
Nr. 120 Drogenkonsum, psychische Krankheiten
Nr. 122 Täter unter Betäubungsmitteleinfluss
Nr. 131 mangelnde Intelligenz
Nr. 141 Drogeneinfluss
Nr. 143 Drogen
455 Zum Teil nur inhaltliche und nicht wörtliche Wiedergabe; es wurden insbesondere Abkürzungen ausgeschrieben.
264
Fragebogennummer: Angabe:
Nr. 148 Es wird nicht die richtige Kommunikationsebene gefunden, der Polizeibeamte kann sich nicht auf das
Gegenüber einstellen bzw. will es eventuell auch gar
nicht.
Nr. 151 Polizeihasser/in
Nr. 152 Betäubungsmittel
Nr. 158 Uneinsichtigkeit, Unverständnis
Nr. 160 fehlender Intellekt
Nr. 163 Psychisch labile Personen, Personen, die eine gewisse
Grundaggressivität haben.
Nr. 165 fehlende Kommunikationsbereitschaft beim Kollegen
Nr. 168 generell gewaltbereit
Nr. 169 Gruppenverhalten/zwang
Nr. 170 psychische Krankheit
Nr. 172 Mann lässt sich von der Beamtin nichts sagen.
Nr. 189 Missverständnisse
Nr. 191 Betäubungsmittelkonsum
Nr. 198 notorische Uneinsichtigkeit
Nr. 199 Einfluss von Drogen
Nr. 200 Unverständnis
Nr. 201 Unverständnis
Nr. 202 Täter ist uneinsichtig.
Nr. 208 psychisch gestört
Nr. 214 Unverständnis für polizeiliche Maßnahmen
Nr. 216 allgemeine Uneinsichtigkeit
Nr. 219 Antipathie von beiden Seiten, welche zunächst verbal
zum Ausdruck kommt und die Situation dramatisiert.
Nr. 224 uneinsichtig, cholerisch
Nr. 225 uneinsichtig
Nr. 227 Täter steht unter Drogeneinfluss.
Nr. 228 anderer Kulturkreis
Nr. 230 Beratungsresistent
Nr. 234 Der Täter ist auf Konfrontation aus und/oder will sich
in der Gruppe beweisen.
Nr. 240 Drogenkonsum, Geisteskrankheit
Nr. 241 allgemeine Uneinsichtigkeit des Probanden
Nr. 242 bangelnde Bildung bzw. schlechtes soziales Umfeld
Nr. 245 zu offensives Auftreten der eingesetzten Beamten
Nr. 254 Drogeneinfluss
Nr. 260 falsche Ausdrucksweise
Nr. 265 Mentalität
265
Fragebogennummer: Angabe:
Nr. 282 Mangelnder Respekt vor der Polizei im Allgemeinen
und Speziellen
Nr. 283 Anfeuerung durch Kumpel
Nr. 288 Gruppenzwang
Nr. 290 Drogen, Stress
Nr. 292 Täter ist uneinsichtig.
Nr. 293 Negative Einstellung gegenüber der Polizei
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die Arbeit knüpft an das irritierende Faktum an, dass in der Hansestadt Lübeck zumindest in den Jahren 1999 bis 2004, aber auch noch aktuell, deutlich mehr Delikte wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB registriert worden sind als in Kiel. Dennoch ist die Zahl der Verurteilten nahezu gleich. Es liegt die Vermutung nahe, dass nur mehr Widerstände thematisiert werden als verurteilt.
Bisher vorhandene Studien zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gehen zumeist ätiologisch vor. Sie liefern keine Erklärung für das unterschiedliche Registrierungsverhalten, aber wichtige Vorerkenntnisse über die zu erwartenden Konflikte und sozialen Besonderheiten der „widerständigen“ Personen.
Die Arbeit knüpft an diese Erkenntnisse an, überprüft sie bezüglich ihrer Aktualität und stellt einen eigenen vollständigen theoretischen Ansatz auf. Dieser kriminalsoziologische Ansatz unterscheidet zwischen Wahrnehmung eines Konfliktes, Thematisierung des Konfliktes und Mobilisierung des Widerstandsparagrafen. Die Datenerhebung erfolgte per schriftlicher Befragung mit Interviews bei 300 Polizeibeamtinnen und -beamten. Einbezogen wurden Kiel, Lübeck und – des regionalen Vergleichs wegen – die sozialstrukturell vergleichbare Stadt Mannheim. Abgefragt wurden zahlreiche Konfliktkonstellationen und Einflussfaktoren, solche wie Geschlecht, Diensterfahrung und Dienstgrad. Die Arbeit wertet die Daten umfangreich auf unterschiedliche Reaktionsmuster hin aus.