B. Gasnetze
I. Emissionen
Die Emissionen eines Gasnetzes beschränken sich auf ungewollt austretendes Gas
und sind vor allem auf das Alter bestimmter Bauteile wie Muffenverbindungen zurückzuführen. 1989 betrugen die Netzverluste 160.000 t, was vor allem auf die
schlechte Qualität des Leitungssystems in den Neuen Bundesländern zurückzuführen war.21 Gasleitungen sind entweder aus Kunststoff, Stahl oder Grauguss (ältere
Verbindungen).22 Kunststoffrohre sind zwar gegenüber Stahlrohren mechanisch weniger beanspruchbar und weniger alterungsbeständig. Dafür sind Kunststoffrohre
kostengünstiger, korrosionsbeständiger und isolieren besser.
II. Flächenverbrauch
Gasleitungen können unter oder über der Erde geführt werden. Die Freilegung beziehungsweise das Freihalten eines Sicherheitsstreifen ist bei Gasleitungen Stand der
Technik.23 Damit ist der Flächenverbrauch auch bei unterirdisch verlegten Leitungen
gegeben. Allerdings ist wie bei Freileitungen die Zerschneidung der Landschaft bei
oberirdisch geführten und damit sichtbaren Gasleitungen wesentlich spürbarer. Wie
beim Erdkabel dürfen auch bei unterirdisch geführten Leitungen in bestimmter Trassenbreite über der Leitung keine tiefwurzelnden Pflanzen wachsen und die landwirtschaftliche Nutzung ist nur eingeschränkt möglich.
III. Ergebnis – direkte Umwelteinwirkungen von Gasnetzen
Wird auf die Dichtigkeit der Leitungen geachtet, beeinträchtigen Gasnetze das
Landschaftsbild durch die Trassenführung. Der Eingriff wird minimiert, wenn die
Leitungen unterirdisch verlegt werden.
21 FNR, Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz, S. 50; Hagenmeyer, Umweltauswirkungen
von Strom- und Gasnetzen.
22 FNR, Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz, S. 50.
23 VG Dessau, NuR 9/2004, S. 615.
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References
Zusammenfassung
Das Werk befasst sich mit dem Gesetzesziel „Umweltverträglichkeit“ des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Autor reduziert das Gesetzesziel auf eine Definition mit wenigen Kriterien. Ferner wird die Rechtsqualität von Ziel- und Zweckbestimmungen untersucht. Umwelteinwirkungen der Energieversorgung werden aufgezeigt – insbesondere in welchem Umfang Netztechnik, Struktur und Steuerung der Netze Auswirkungen auf die Umwelt haben. Umweltverträglicher Netzbetrieb bedeutet so beispielsweise die möglichst weitgehende Einbindung dezentraler Erzeuger und eine effiziente Abstimmung von Angebot und Nachfrage. Schließlich werden Beispiele gebildet, um zu zeigen, inwieweit „Umweltverträglichkeit“ in Abwägung mit den anderen Zielbestimmungen des EnWG Auswirkung bei der Auslegung des Energiewirtschaftsrechts haben kann. So wird unter anderem deutlich, dass „Netzausbau“ unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit nicht nur den Bau neuer Leitungen, sondern auch das Überwachen der Temperatur der bestehenden Leitung bedeuten kann.